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Erledigung einer Forderung durch eine einmalige Vergleichszahlung?

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Erledigung einer Forderung durch eine einmalige Vergleichszahlung?

Hallo!

Wieviel Prozent der ursprünglichen Forderung sollte man mind. anbieten, will man einem Gläubiger einen einmaligen Vergleichsbetrag vorschlagen? Erfahrungswerte? Gibt es Musterbriefe, um sein Anliegen zu schildern? Was für Fallstricken gibt es evtl.? Worauf sollte man achten?

Vielen Dank!


von ico am 24.06.2006 14:51
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Erledigung einer Forderung durch eine einmalige Vergleichszahlung?
kommt drauf an, wielange die forderung schon offen steht und wieviele hoffnungen die firma noch hat (eidesstattliche versicherung, erfolglose pfändungen...) - je nach dem so 20 - 70% der grad offen stehenden forderung.

entscheidene formulierung ist etwa 'gegen einmalige zahlung eines betrages von X eur keine weitern forderungen aus .... sowie aufgelaufenen zinsen und kosten herzuleiten'


von luDa am 24.06.2006 20:30
Status: Unsterblich (1777 Beiträge)
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