Erkrankung des KIndes bei Minijob

21. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
s.soeldner
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 32x hilfreich)
Erkrankung des KIndes bei Minijob

Hallo zusammen,

ich brauch mal euren Rat. Ich beschäftige eine Haushaltshilfe, die wöchentlich einmal für 3 Stunden in unserem Haushalt beschäftigt ist. Da wir kaum daheim sind, sind ihre Arbeitszeiten extrem flexibel, so dass sie sich die Arbeit über die Woche einteilen kann, wie sie mag. Mal kommt sie montags, mal mittwochs nachmittags, mal Montags und Donnerstags für je 1,5 h. Soweit so gut.

Seit einiger Zeit sagt sie immer wieder Termine ab. Mir ist grundsätzlich klar, dass ich sie zahlen muss, wenn sie selbst erkrankt ist, aber manchmal ist sie verhindert, weil sie in ihrem zweiten Job eingesetzt wird, manchmal hat sie Arzttermine, oder die Kinder sind erkrankt. Grundsätzlich kein Problem, da sie ja unsere 3 h einplanen kann, wie sie mag, aber nun leistet sie sie immer wieder gar nicht. Das letzte Mal erklärte sie mir, sie könne nur am Sonntag kommen, was ich abgelehnt habe, da ich in meiner knappen freien Zeit meine Familienzeit genießen möchte.

Muss ich tatsächlich komplett ausgefallene Wochen weiter zahlen? Ihren vertraglich vereinbarten Urlaub hat sie quasi schon aufgebraucht, wenn sie nicht zu uns kommen konnte hat sie um die paar Tage schon gebeten. Nun möchte ich gern ein Gespräch mit ihr führen, bin mir aber unsicher, was der Gesetzgeber in dem Falle zur Lohnfortzahlung bei Krankheit bzw. bei Ausfall wegen Betreuung eines kranken Kindes sagt. Die Minijobzentrale sagt, sie hat Anspruch auf 5 Tage im Jahr, an denen sie ein krankes Kind betreut und unbegrenzt Anspruch bei Lohnfortzahlung wenn sie selbst erkrankt. Ist das so?? Und wenn ja, kann ich dann auch einen ärztlichen Nachweis verlangen, denn so langsam fürchte ich, dass sie mich an der Nase herumführt.

Danke für euren Rat!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Natürlich führt sie Dich an der Nase rum. Das ist das Problem, wenn der Arbeitgeber zu gutmütig ist. Das schafft nur Unklarheiten. Beispiel: ich fühle, eine Erkältung ist im Anmarsch. Den lege ich den Arbeitstag flux auf morgen, so dass ich krank bin und der Lohnfortzahlungsfall eintritt. Das ist zwar schön für die Arbeitnehmerin, bringt aber gar nichts. Die Kranktage des Kindes müssen dokumentiert sein. Dann springt mit der Zahlung (soweit ich weiss auch bei geringfügig Beschäftigten) die Krankenkasse ein. Mach dich da mal schlau. So, jetzt zu der Lady selbst. Eine unbegrenzte Lohnfortzahlung, die gibt es nicht. Da gibt es die berühmte 6-Wochen-Regelung. Das ist sauber zu dokumentieren.

Nun zum Gespräch: Du kannst bei gutem Grund ab dem ersten Tag der Krankheit eine AUB vom Arzt verlangen. Auch, wenn es in dem Arbeitsvertrag nicht vorgesehen ist. Die hat sie Dir vorzulegen. Gründe dafür sind ja da. Und dann solltest Du überprüfen, ob es nicht möglich ist, feste Tage und Arbeitszeiten einzuführen. Möglicherweise ist da eine Änderungskündigung erforderlich. Nur, ich frag mich, warum Du diese Raumkosmetikerin behalten willst. Du kannst ihr doch problemlos kündigen. Schriftlich, Frist einhalten. Und das wars.

Ein privater Tipp. Ich hatte ähnliche Probleme, trotz glänzender Bezahlung. Ich arbeite jetzt seit Jahren auf Rechnung mit einem professionellen Unternehmen zusammen. Zwar teurer, klar, aber absolut zuverlässig. Es kommt immer dieselbe Kraft, wenn die krank oder im Urlaub ist, wird das angekündigt, kommt eine andere Kraft. Ausfälle gibt es nicht. Immer am selben Tag, Abweichungen werden angekündigt. Alles klar, wir sind alle zufrieden, und Weihnachten gibt es dann immer noch ein Dankeschön direkt an die Perle; ich weiss ja, dass sie nicht allzuviel verdient. Wär das eine Lösung? Denn mit Deiner jetzigen wird das auf Dauer nichts.

wirdwerden

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#2
 Von 
s.soeldner
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 32x hilfreich)

Klar hab ich auch schon überlegt, leider sind die Unternehmen hier auf dem flachen Land weder zuverlässig, noch günstig. Ich habs mal mit einem versucht, was gar nicht ging - aber vielleicht muss ich mich diesbezüglich noch mal umsehen.

Ich muss zugeben, ich bin vielleicht wirklich bissel gutmütig, sie ist alleinerziehend mit 3 Kids und hangelt sich mit diversen Minijobs aus der ALG II Leistung raus, das ist heutzutage ja leider nicht mehr üblich. Grundsätzlich brauch ich auch keinen festen Tag - ich selbst arbeite in einem Unternehmen mit größtmöglicher Flexibilität und da ich das sehr zu schätzen weiß, biete ich ihr das gern auch an (grade weil das mit 3 Kids und mehreren Jobs nicht leicht zu stemmen ist, denk ich mir. Und wenn sie kommt, macht sie ihren Job gut - insofern möchte ich eigentlich dass sie kommt ;)

Wenns gar nicht anders geht, wird ich mich anderweitig umschauen müssen, ich wollte nur wissen, wie der rechtliche Rahmen ausschaut, wenn ich mit ihr spreche.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Holla, jetzt gehen bei mir alle Alarmglocken an. Diverse 450 € Jobs? Das kann bedeuten, dass sie über der Grenze liegt, und das kann auch für den Arbeitgeber teuer werden, und zwar für alle. Mit Nachversicherung und so. Aber so, wie das läuft, geht es doch gar nicht. Du wirst ausgenutzt, und man hat keine Klarheit. "Komm ich heute nicht, komm ich morgen, oder gar nicht oder vielleicht übermorgen," Du siehst, wohin Großzügigkeit führt. Im Interesse aller sind klare Regelungen gefragt.

wirdwerden

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17360 Beiträge, 6465x hilfreich)

/// Mir ist grundsätzlich klar, dass ich sie zahlen muss, wenn sie selbst erkrankt ist, aber manchmal ist sie verhindert, weil sie in ihrem zweiten Job eingesetzt wird, manchmal hat sie Arzttermine, oder die Kinder sind erkrankt.

Wenn sie in einem anderen Job eingesetzt wird, musst du nicht zahlen.
Wenn sie Arzttermine hat, ebensowenig - bei so flexibler AZ wird sie kaum erklären können, dass es nicht ander geht.
Kinder krank - sie wirdwerden; außerdem greift das nur, wenn partout niemand die Aufsicht übernehmen könnte.
Also: die Dame nutzt dich aus. Ich schließe mich wirdwerden an.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

@ Blaubär: ich hab gehofft, dass Du Dich einschaltest.

Ich möchte noch mal auf das zusätzliche Problem hinweisen. Die Perle soll sich angeblich über 450 € Jobs über Wasser halten. Das geht doch gar nicht. Sie ist darüber nicht kranken- oder sozialversichert. Das ist doch eine tickende Zeitbombe. Und wenn die Perle nur einen Cent über 450 € verdient (was sie ja muss, davon kann man nicht leben), die Sache auffliegt, dann sind alle Arbeitgeber dran. Die Frau wird auf deren Kosten nachversichert.

Je mehr ich drüber nachdenke, desto mehr komm ich wegen all dieser Unwägbarkeiten zu einem "entweder ganz klare Verhältnisse, schriftlich niedergelegt oder kapp die Taue."

wirdwerden

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#6
 Von 
s.soeldner
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 32x hilfreich)

@wirdwerden so langsam wird mir klar, in welchen Schlamassel ich da geraten kann. Als ich sie angemeldet habe, war sie nirgends beschäftigt, sondern bezog ALG II. Ich war sozusagen ihr erster Arbeitgeber. Nach und nach hat sie wohl weitere AG`s angenommen, aber mir nie offiziell davon berichtet - ich hab es mitbekommen, weil sie eben auch mal verhindert war, weil sie in ihrem anderen Beschäftigungsverhältnis ran musste und deshalb meinen Termin absagte.

Ich kann doch also davon gar nix wissen - dennoch bin ich in der Pflicht wegen der Nachversicherung?? im Übrigen muss sie krankenversichert sein, sonst könnte sie ja kaum so oft mit den Kids zum Arzt. Aber ich seh schon, hier gibt es Klärungsbedarf zwischen mir und der jungen Dame.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Die Kids können in der Familenversicherung des Vaters sein, sie aber nicht!

wirdwerden

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#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17360 Beiträge, 6465x hilfreich)

... so macht die Community Mal wieder ihren Job!

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