Tagchen zusammen,
ich würde mal den folgenden Sachverhalt schildern:
man wird bei einer vermeintlichen Straftat festgenommen und werden dann personenbezogene und biometrische Daten erfasst. Dann wird man beim Gericht wegen geringer Schuld/verminderter Schuldfähigkeit freigesprochen bzw. zu einer Auflage von z.B. 150 € verurteilt. Kann man es dann beantragen, dass die personenbezogenen Daten (Lichtbilder, Fingerabdücke etc.) gelöscht werden?
Und gibt es eigentlich wertmäßige Vorgabe, nach welcher der Sach- bzw. Diebstahlwert derartige Aufnahme rechtfertigt?
Für eine kompetente Antwort wäre ich dankbar.
Viele Grüße
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Erkennungsdienstliche Behandlung Löschung
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
So ist es. Und daher ist auch keine vorzeitige Löschung möglich. Eine "wertmäßige Vorgabe" existiert nicht - eine ED-Behandlung ist schließlich auch bei Delikten möglich, die keine Eigentumsdelikte sind, z. B. Körperverletzung.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
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Auch bei einem Ladendiebstahl im Wert von 5 Euro, wenn die Polizei gerufen wird?
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Das wäre denkbar, wiewohl sich das in der Praxis eher auf Wiederholungstäter zu beschränken scheint. In dem von Ihnen beschriebenen Eingangsfall besteht durchaus Wiederholungsgefahr - verminderte Zurechnungsfähigkeit durch Alk oder Drogen kann im Leben eines Menschen ja öfters auftreten...
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Und wenn doch man einfach vor Gericht ohne Auflage freigesprochen wird, weil z.B. der Straftat ein Notstand gemäß §§34,35 StGB
entgegenstand, würde die Löschung dann automatisch erfolgen?
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-- Editiert Spaßbieter am 04.01.2013 15:48
Nö - da müßte man schon die Löschung beantragen.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Es würde mich rein hypothetisch interessieren :
Wie lange werden diese Erkennungsdienstliche Merkmale gespeichert , bzw werden die irgendwann automatisch gelöscht , wenn man nicht mehr " im Erscheinung tritt " ?
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Üblicherweise 10 Jahre, bei zum Erfassungszeitpunkt Jugendlichen 5 Jahre. Die Löschung erfolgt automatisch, aber halt nur, wenn man nicht mehr "in Erscheinung getreten" ist.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
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