Erhöhung einer festgelegten Mietpauschale

7. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
michaj.91
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erhöhung einer festgelegten Mietpauschale

Hallo,

Ich habe folgendes Problem: ich wohne jetzt seit knapp 3 1/2 Jahren in einer Mietwohnung. Bei Vertragsunterschrift wurde (aus Vermietersicht) einfachhaltshalber eine Pauschale von 100 Euro für die Nebenkosten festgesetzt. Das heißt ich leiste keine Vorauszahlung sondern lediglich eine Pauschale und erhalte somit auch keine Nebenkostenabrechnung. Vor 2 Jahren ist meine Freundin mit eingezogen.
Jetzt ist meinem Vermieter aufgefallen, dass sich die Kosten angeblich nicht mehr decken und fordert nun von uns, ab nächsten Monat 100 Euro mehr zu bezahlen. Also eine Erhöhung um 100%! Er weigert sich aber uns die Nebenkostenabrechnung auszuhändigen da diese angeblich noch beim Steuerberater liegt.
Meine Frage ist jetzt, ob der Vermieter überhaupt berechtigt ist eine festgelegte Pauschale zu erhöhen. Im angefertigten Einheitsmietvertrag den wir erhalten haben befindet sich zwar eine Klausel, dass der Vermieter sich das Recht offen hält die Vorauszahlungen zu erhöhen (bei steigenden E-Preisen etc.) jedoch nicht die Pauschale. Muss im Vertrag nicht explizit stehen das er die Pauschale erhöhen darf? So weit ich weiß muss der Vermieter bei der Festlegung einer Pauschale das Risiko tragen, dass seine Kosten nicht mehr gedeckt werden könnten.

Kann natürlich auch sein das ich auf dem Holzweg bin. Deswegen wende ich mich an euch;-)

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen
Vielen Dank schonmal im voraus;-)

Gruß Michaj.91

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Ist im Mitvertrag vereinbart das die Nebenkosten-Pauschale angepaßt werden kann?

Wenn nicht hat der Vermieter schlicht Pech.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Hier http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/betriebskosten2.htm findet sich u.a. ein langer Artikel dazu.

Bei euch gibt es wohl noch die Besonderheit, dass in eurem Mietvertrag eine Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlungen (welche es nicht gibt) erwähnt wird. Offenbar ist jedoch eine Erhöhung der Betriebskostenpauschale nicht erwähnt. Mir ist unklar, ob das eine in das andere umgedeutet werden kann. Ein Richter müsste an der Stelle beurteilen, wie der Wille beider Vertragsparteien bei Abschluss des Mietvertrages aussah.

Da § 560 (1) BGB explizit eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag vorschreibt, hat der Vermieter meiner Meinung nach schlechte Karten. Dies ist jedoch nur meine Meinung. Vielleicht sieht ein Richter das anders. Auf jeden Fall geht eine Erhöhung der Betriebskostenpauschale zwar rückwirkend, muss jedoch diverse Voraussetzungen erfüllen (siehe Link). Einfach mal ohne detaillierte Abrechnung verdoppeln geht nicht.

PS: Es könnten sich Nebenkriegsschauplätze auftun. Wurde der Zuzug der Freundin nachweisbar genehmigt?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4246 Beiträge, 2421x hilfreich)

Was genau hat der Vermieter zu dem Punkt ". Vor 2 Jahren ist meine Freundin mit eingezogen." gesagt? Hast du den Zuzug offiziell von ihm genehmigen lassen?
Wenn nicht und er womöglich erst jetzt den Zuzug mitbekommen hat, dann hat er sicherlich gute Ansprüche gemäß §553 BGB , Absatz 2.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
michaj.91
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vorweg vielen Dank für die schnelle Hilfe.

Also eine Klausel bezüglich einer Pauschale findet sich in dem Vertrag einfach nicht.

Zum Zuzug der Freundin muss ich sagen, dass dieser auf einer mündlichen Vereinbarung beruht. Der Vermieter wurde informiert/gefragt und aus seiner Sicht spach nichts dagegen.

Er hat mir schon öfter mit Erhöhungen gedroht. Hat aber krampfhaft versucht Argumente zu finden. Unter anderem weil beim Zuzug einer zweiten Person der Gasverbrauch steigen würde. Was mir persönlich ein Rätsel ist. Diese Drohungen sind aber Jahr für Jahr immer wieder im Sand verlaufen.
Dies nur nebenher. Damit meine ich, dass er es die letzten Jahre immer verpennt hat mir eine Nebenkostenabrechnung zukommen zu lassen um wirklich nachvollziehen zu können das die Zahlungen nicht ausreichen.

Meine Vermutung ist das er durch die verschlafene Erhöhung, nun durch die 100 Euro mehr im Monat rückwirkend seine Verluste ausgleichen möchte.

Aber was soll ich jetzt am besten tun? Und könnte meim Vermieter so tun als ob er nichts davon wüsste das meine Freundin lit eingezogen ist? (Wenn es hart auf hart kommen sollte)

Gruß






0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von michaj.91):
Und könnte meim Vermieter so tun als ob er nichts davon wüsste das meine Freundin lit eingezogen ist? (Wenn es hart auf hart kommen sollte)

Vorm Richter müsste auch der Vermieter wahrheitsgemäß aussagen. Tut er es nicht, wäre das Prozessbetrug. Ich glaube immernoch an das Gute im Menschen und würde daher davon ausgehen, dass er dies nicht bestreiten würde. Aber hat er auch wirklich die Genehmigung erteilt?

Offenbar gab es immer mal wieder Diskussionen um die Pauschale. Ich würde empfehlen, mit dem Vermieter ehrlich zu sprechen und gemeinsam eine Lösung zu suchen. In 3,5 Jahren haben sich die Preise doch nicht verdoppelt. Durch den Zuzug der Freundin sind sicherlich der Wasserverbrauch sowie die Kosten für Warmwasser gestiegen. Aber eine Verdoppelung aller Nebenkosten kann ich da auch nicht erkennen.

Fakt ist aber, dass der Vermieter bei Zuzug einer weiteren Person eine angemessene Erhöhung der Miete verlangen kann. Dazu muss er aber auch belegen, was denn angemessen ist. Ebenso muss er bei einer Pauschalenerhöhung - sofern überhaupt möglich - dezidiert belegen, wie diese zustande kommt. Will er dies nicht, so muss er euch eben entgegenkommen und man einigt sich irgendwo. Dazu müsste man aber mindestens mal Anhaltspunkte habe, um welchen Betrag die Ausgaben des Vermieters gestiegen sind.

PS: Ob eine Pauschalmiete überhaupt zulässig ist, habe ich jetzt nicht weiter diskutiert. Dazu müsstest du dich mal in die Heizkostenverordnung einlesen.

-- Editiert von cauchy am 07.01.2016 13:42

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