Hallo,
wir haben unsere Pferde letzten Monat in einen kleinen privaten Stall auf dem Dorf eingestellt. Per Handschlag wurde eine Einstellgebühr von 300€ pro Monat vereinbart. Für den ersten halben Monat haben wir 150€ gezahlt. Nun hat uns die Einstellerin letzte Woche informiert, dass Sie mit dem Geld nicht hinkommt und dass Sie ab Dezember 500! € nimmt. Wir haben dem nicht zugestimmt. Sie liess aber überhaupt nicht mit sich reden, weshalb wir die Pferde heute (3. Dezember) dort weggeholt haben und woanders unterbringen. Sie besteht nun aber weiterhin auf Zahlung der 500 € für den Dezember, da sie angeblich nur monatsweise vermietet und will sogar einen Anwalt einschalten. Hat Sie damit überhaupt eine Chance??
Erhöhung Einstellgebühr Pferde von 300 auf 500€ zulässig?
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Nein,
die Preisanhebung war vermutlich - Du nennst ja keine konkreten Daten - zu kurzfristig.
Oder hättet ihr die Pferde noch rechtzeitig vom Hof holen können?
Berry
Hi Berry,
die Preiserhöhung wurde uns mündlich am 28.11. mitgeteilt. Wie hätten die Pferde nicht früher wegholen können, da wir erst nach einem neuen Stall suchen mussten...
MiKra
-- Editiert von MiKra am 03.12.2016 13:48
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Zitatwir haben unsere Pferde letzten Monat in einen kleinen privaten Stall auf dem Dorf eingestellt. :
Nur eingestellt oder Vollpension?
ZitatPer Handschlag wurde eine Einstellgebühr von 300€ pro Monat vereinbart. Für den ersten halben Monat haben wir 150€ gezahlt. :
Das alles ist nach- und beweisbar?
gruß charly
ZitatWie hätten die Pferde nicht früher wegholen können, da wir erst nach einem neuen Stall suchen mussten... :
Ein nicht sehr durchgreifendes Argument, weil "neuer Stall" allein in eurem Einflussbereich liegt.
Aber hier scheint ja eh nichts beweisbar zu sein. Noch nicht mal der Vertrag an sich. Von daher abhaken. Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei der dünnen Beweislage jemand klagen wird.
Berry
Hallo,
Das war dann imho schon eine Kündigung zur Unzeit (bzw. hier ein Vertragsänderungsangebot). Bei monatlicher Abrechnung dürfte in der Regel auch wieder ein Monat Vorlaufzeit angemessen sein, aber sicher nicht 2 Tage.Zitat:die Preiserhöhung wurde uns mündlich am 28.11. mitgeteilt.
Das Problem: Der Vertrag läuft imho immer noch bis zum Ende des Monats (zu 300 Euro), egal ob der Stall genutzt weiter wird oder nicht (die Leistung wurde nämlich bereits für ein paar Tage angenommen).
Egal, die Gegenseite kann auch nichts beweisen.Zitat:Das alles ist nach- und beweisbar?
Denkbar wäre sogar, dass nur 150 Euro ausgemacht waren. (aber bitte nicht als Anregung nehmen, eine solche Behauptung wäre Betrug).
Stefan
Ist denn 500€ ein ortsüblicher Preis für einen kleinen, dörflichen Stall? Da bekommt man bei uns eine hübsche Box mit Halle, Dressur- und Springplatz ( und wir leben hier Hamburg Rand, also keine Billigecke). 300 € wäre doch vermutlich auch eher ein geläufiger Preis, was zahlen denn die anderen?
ZitatHallo, :
Das war dann imho schon eine Kündigung zur Unzeit (bzw. hier ein Vertragsänderungsangebot). Bei monatlicher Abrechnung dürfte in der Regel auch wieder ein Monat Vorlaufzeit angemessen sein, aber sicher nicht 2 Tage.Zitat:die Preiserhöhung wurde uns mündlich am 28.11. mitgeteilt.
Das Problem: Der Vertrag läuft imho immer noch bis zum Ende des Monats (zu 300 Euro), egal ob der Stall genutzt weiter wird oder nicht (die Leistung wurde nämlich bereits für ein paar Tage angenommen).
Egal, die Gegenseite kann auch nichts beweisen.Zitat:Das alles ist nach- und beweisbar?
Denkbar wäre sogar, dass nur 150 Euro ausgemacht waren. (aber bitte nicht als Anregung nehmen, eine solche Behauptung wäre Betrug).
Stefan
Wie kommst du darauf dass der Vertrag immer zum Ende des Monats läuft? Es wurde dazu nichts vereinbart.
Darüberhinaus: eine Erhöhung 4 Tage vor neuem Monat - da ist eine Kündigung ggf. fristlos möglich, oder irre ich mich hier?
Hallo,
Woher weist du, dass da nichts vereinbart wurde?Zitat:Wie kommst du darauf dass der Vertrag immer zum Ende des Monats läuft? Es wurde dazu nichts vereinbart.
Aber egal, es gibt ja nichts schriftliches und da wird man von dem Verkehrsüblichen ausgehen können. Oder hilfsweise von dem Beitragszeitraum.
Das sowieso, aber darum geht es ja gar nicht. Denn die Leistung wurde erbracht (und auch angenommen), daher ist imho der Monat zu zahlen.Zitat:Darüberhinaus: eine Erhöhung 4 Tage vor neuem Monat - da ist eine Kündigung ggf. fristlos möglich, oder irre ich mich hier?
Stefan
.
ZitatDenn die Leistung wurde erbracht (und auch angenommen), daher ist imho der Monat zu zahlen. :
Macht wenig Sinn bei einer fristlosen Kündigung.
gruß charly
Hallo,
Stimmt. Dann wären nur anteilig die paar Tage zu zahlen.Zitat:Macht wenig Sinn bei einer fristlosen Kündigung.
Aber wurde denn gekündigt? Konkludent durch Auszug des Pferdes ist jedenfalls nicht gekündigt worden.
Stefan
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