Erhöhung Einstellgebühr Pferde von 300 auf 500€ zulässig?

3. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
MiKra
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erhöhung Einstellgebühr Pferde von 300 auf 500€ zulässig?

Hallo,
wir haben unsere Pferde letzten Monat in einen kleinen privaten Stall auf dem Dorf eingestellt. Per Handschlag wurde eine Einstellgebühr von 300€ pro Monat vereinbart. Für den ersten halben Monat haben wir 150€ gezahlt. Nun hat uns die Einstellerin letzte Woche informiert, dass Sie mit dem Geld nicht hinkommt und dass Sie ab Dezember 500! € nimmt. Wir haben dem nicht zugestimmt. Sie liess aber überhaupt nicht mit sich reden, weshalb wir die Pferde heute (3. Dezember) dort weggeholt haben und woanders unterbringen. Sie besteht nun aber weiterhin auf Zahlung der 500 € für den Dezember, da sie angeblich nur monatsweise vermietet und will sogar einen Anwalt einschalten. Hat Sie damit überhaupt eine Chance??

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Nein,

die Preisanhebung war vermutlich - Du nennst ja keine konkreten Daten - zu kurzfristig.

Oder hättet ihr die Pferde noch rechtzeitig vom Hof holen können?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MiKra
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Berry,
die Preiserhöhung wurde uns mündlich am 28.11. mitgeteilt. Wie hätten die Pferde nicht früher wegholen können, da wir erst nach einem neuen Stall suchen mussten...

MiKra

-- Editiert von MiKra am 03.12.2016 13:48

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von MiKra):
wir haben unsere Pferde letzten Monat in einen kleinen privaten Stall auf dem Dorf eingestellt.



Nur eingestellt oder Vollpension?



Zitat (von MiKra):
Per Handschlag wurde eine Einstellgebühr von 300€ pro Monat vereinbart. Für den ersten halben Monat haben wir 150€ gezahlt.



Das alles ist nach- und beweisbar?



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von MiKra):
Wie hätten die Pferde nicht früher wegholen können, da wir erst nach einem neuen Stall suchen mussten...


Ein nicht sehr durchgreifendes Argument, weil "neuer Stall" allein in eurem Einflussbereich liegt.

Aber hier scheint ja eh nichts beweisbar zu sein. Noch nicht mal der Vertrag an sich. Von daher abhaken. Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei der dünnen Beweislage jemand klagen wird.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
die Preiserhöhung wurde uns mündlich am 28.11. mitgeteilt.
Das war dann imho schon eine Kündigung zur Unzeit (bzw. hier ein Vertragsänderungsangebot). Bei monatlicher Abrechnung dürfte in der Regel auch wieder ein Monat Vorlaufzeit angemessen sein, aber sicher nicht 2 Tage.
Das Problem: Der Vertrag läuft imho immer noch bis zum Ende des Monats (zu 300 Euro), egal ob der Stall genutzt weiter wird oder nicht (die Leistung wurde nämlich bereits für ein paar Tage angenommen).

Zitat:
Das alles ist nach- und beweisbar?
Egal, die Gegenseite kann auch nichts beweisen.
Denkbar wäre sogar, dass nur 150 Euro ausgemacht waren. :) (aber bitte nicht als Anregung nehmen, eine solche Behauptung wäre Betrug).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)

Ist denn 500€ ein ortsüblicher Preis für einen kleinen, dörflichen Stall? Da bekommt man bei uns eine hübsche Box mit Halle, Dressur- und Springplatz ( und wir leben hier Hamburg Rand, also keine Billigecke). 300 € wäre doch vermutlich auch eher ein geläufiger Preis, was zahlen denn die anderen?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

Zitat:
die Preiserhöhung wurde uns mündlich am 28.11. mitgeteilt.
Das war dann imho schon eine Kündigung zur Unzeit (bzw. hier ein Vertragsänderungsangebot). Bei monatlicher Abrechnung dürfte in der Regel auch wieder ein Monat Vorlaufzeit angemessen sein, aber sicher nicht 2 Tage.
Das Problem: Der Vertrag läuft imho immer noch bis zum Ende des Monats (zu 300 Euro), egal ob der Stall genutzt weiter wird oder nicht (die Leistung wurde nämlich bereits für ein paar Tage angenommen).

Zitat:
Das alles ist nach- und beweisbar?
Egal, die Gegenseite kann auch nichts beweisen.
Denkbar wäre sogar, dass nur 150 Euro ausgemacht waren. :) (aber bitte nicht als Anregung nehmen, eine solche Behauptung wäre Betrug).

Stefan


Wie kommst du darauf dass der Vertrag immer zum Ende des Monats läuft? Es wurde dazu nichts vereinbart.

Darüberhinaus: eine Erhöhung 4 Tage vor neuem Monat - da ist eine Kündigung ggf. fristlos möglich, oder irre ich mich hier?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wie kommst du darauf dass der Vertrag immer zum Ende des Monats läuft? Es wurde dazu nichts vereinbart.
Woher weist du, dass da nichts vereinbart wurde?
Aber egal, es gibt ja nichts schriftliches und da wird man von dem Verkehrsüblichen ausgehen können. Oder hilfsweise von dem Beitragszeitraum.

Zitat:
Darüberhinaus: eine Erhöhung 4 Tage vor neuem Monat - da ist eine Kündigung ggf. fristlos möglich, oder irre ich mich hier?
Das sowieso, aber darum geht es ja gar nicht. Denn die Leistung wurde erbracht (und auch angenommen), daher ist imho der Monat zu zahlen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von reckoner):
Denn die Leistung wurde erbracht (und auch angenommen), daher ist imho der Monat zu zahlen.



Macht wenig Sinn bei einer fristlosen Kündigung.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Macht wenig Sinn bei einer fristlosen Kündigung.
Stimmt. Dann wären nur anteilig die paar Tage zu zahlen.

Aber wurde denn gekündigt? Konkludent durch Auszug des Pferdes ist jedenfalls nicht gekündigt worden.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen