Erhöhtes Beförderungsentgelt der Berliner S-Bahn wegen nicht abgestempelten Gruppenfahrkarte für 5 P

26. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
go450563-8
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Erhöhtes Beförderungsentgelt der Berliner S-Bahn wegen nicht abgestempelten Gruppenfahrkarte für 5 P

Ich bin 17 Jahre alt und wohne in der Schweiz.

Bei diesem Fall geht es um ein erhöhtes Beförderungsentgelt der Berliner S-Bahn wegen einer nicht abgestempelten Gruppenfahrkarte für 5 Personen.

Wegen einer Studienwoche ging unsere Klasse auf Berlin. Dort bekam wir von unserem Lehrer für jeden Tag ein Gruppenticket für 5 Personen.
Am 22.09 waren wir zu viert unterwegs und wollten mit der S Bahn fahren. Einer von unserer Gruppe hatte das Ticket und ich dachte, er hatte das abgestempelt.
Dies war jedoch nicht der Fall und nachdem wir eingestiegen sind und sich die Türen verschlossen, kam ein Kontrolleur und wir konnten nur ein nicht abgestempeltes Ticket zeigen.
Er verhängte für jeden eine Forderung für ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60 Euros. Diese können wir aber später per Bank bezahlen. Er notiere von jedem Daten; von den anderen 3, die von der Identitätskarte und bei mir von einem Libero (Eine Bahnkarte in der Schweiz).

Gibt es eine Möglichkeit diese "Busse" nicht bezahlen zu müssen?

Mögliche Ideen:

-Weil es nicht mein Verschulden ist, weil ich die Annahme hatte, dass das Ticket von ihm abgestempelt wurde
und ich die Verantwortung dafür bei ihm sehe, das zu machen, weil er der Inhaber des Tickets ist.

-Mit der Aussage, dass wir nicht wussten, dass man dies abstempeln mussten, weil wir es von der Schweiz anders kennen.

-Den Betrag sollten wir an die "infoscore Forderungsmanagement GmbH" zahlen. Dies ist ja eine Art Inkassofirma.
Darf sie Geld aus der Schweiz verlangen?

-Wir sind ja noch 17 und eigentlich kann man ja keinen rechtskräftigen Vertrag zum Nachteil des Jugendlichen abschliessen?

-Indem man ganz nett fragt?

Sehen Sie irgendwo einen Ansatz um diese Zahlung nicht leisten zu müssen?

Freundliche Grüsse

-- Editier von go450563-8 am 26.09.2016 13:25

-- Editiert von Moderator am 26.09.2016 17:05

-- Thema wurde verschoben am 26.09.2016 17:05

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21 Antworten
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#2
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Wir sind ja noch 17 und eigentlich kann man ja keinen rechtskräftigen Vertrag zum Nachteil des Jugendlichen abschliessen?
DAS ist eine durchaus berechtigte Argumentation, während sämtliche anderen "Ideen" die Gegenseite bestenfalls müde lächeln lassen.

Wenn Sie nach Urteile dazu bei google suchen, dann werden Sie reihenweise Urteile von deutschen Amtsgerichten dazu finden. Problem: Vor dem Amtsgericht weiß man nie, was passiert. Wenn irgenwann noch vor Ihrer Geburt ein Dorf-Amtsgericht irgendwo im deutschen Hinterland (zB Hamburg) eine für Sie ungünstige Entscheidung getroffen hat, dann präsentieren die Inkassofirmen und Verkehrsbetriebe üblicherweise genau diese Entscheidung.

Dass Sie nun in die Schweiz "geflüchtet" sind, ändert überhsupt nichts. Diese beiden Länder unterhalten erstklassige Beziehungen zueinander und sind sich in solchen Angelegenheiten gerne behilflich. Ein deutsches Gericht darf zwar nicht in der Schweiz vollstrecken, dem steht die Souveränität der Schweiz entgegen. Die Schweiz selber hingegen dürfte das sehr wohl.
Allerdings bedeutet das alles erhöhten Aufwand und man könnte daher bezweifeln, dass das Inkassounternehmen diesen betreibt. Zumal sich die Forderung gegen einen Minderjährigen richtet, bei dem im Zweifelsfall kein oder nur langsam Geld zu holen ist.

Sowieso alles vor dem Hintergrund, dass SEHR fraglich ist, ob die Rechtslage zu Gungsten der Verkehrsbetriebe liegt. Das sollte den Verkehrsbetrieben bekannt sein. Jedenfalls bei "innerdeutschen" Fällen hält es diese aber oftmals nicht davon ab, es trotzdem zu versuchen. Und sei es nur als "Bluff".

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Den Betrag sollten wir an die "infoscore Forderungsmanagement GmbH" zahlen. Dies ist ja eine Art Inkassofirma.

Eine Frage hierzu. Das ganze ist gerade mal 4 Tage her, richtig?
Wie kommt denn hier bereits ein Inkasso ins Spiel? Oder steht auf dem Zahlschein ausdrücklich das Inkasso?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Eine Frage hierzu. Das ganze ist gerade mal 4 Tage her, richtig?
Wie kommt denn hier bereits ein Inkasso ins Spiel? Oder steht auf dem Zahlschein ausdrücklich das Inkasso?

In Berlin ist der gesamte Zahlungsverkehr bezüglich des erhöhten Beförderungsentgelts "outgesourct". D.h. es gibt gar keine Möglichkeit direkt an die Verkehrsbetriebe zu zahlen. Gleich die erste Zahlungsaufforderung kommt von Infoscore. Es werden aber erstmal (korrekterweise) keine Inkassokosten verlangt - von daher ist das nicht zu beanstanden.

Zitat:
Sehen Sie irgendwo einen Ansatz um diese Zahlung nicht leisten zu müssen?

Da die Fahrkarten offenbar von der Schule bzw. von der Lehrkraft gekauft wurden und die Lehrkraft es offenbar versäumt hat, die Schüler über die Technik des Abstempelns zu informieren, wäre es wahrscheinlich zweckmäßig, der Schule bzw. der Lehrkraft die Auseinandersetzung mit dem Inkassobüro zu überlassen.
Ob man sich damit in der Schule / bei der Lehrkraft dann beliebt macht, steht auf einem anderen Blatt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
go450563-8
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Rechtschreibung):
Zitat:
Wir sind ja noch 17 und eigentlich kann man ja keinen rechtskräftigen Vertrag zum Nachteil des Jugendlichen abschliessen?
DAS ist eine durchaus berechtigte Argumentation, während sämtliche anderen "Ideen" die Gegenseite bestenfalls müde lächeln lassen.

Wenn Sie nach Urteile dazu bei google suchen, dann werden Sie reihenweise Urteile von deutschen Amtsgerichten dazu finden. Problem: Vor dem Amtsgericht weiß man nie, was passiert. Wenn irgenwann noch vor Ihrer Geburt ein Dorf-Amtsgericht irgendwo im deutschen Hinterland (zB Hamburg) eine für Sie ungünstige Entscheidung getroffen hat, dann präsentieren die Inkassofirmen und Verkehrsbetriebe üblicherweise genau diese Entscheidung.

Dass Sie nun in die Schweiz "geflüchtet" sind, ändert überhsupt nichts. Diese beiden Länder unterhalten erstklassige Beziehungen zueinander und sind sich in solchen Angelegenheiten gerne behilflich. Ein deutsches Gericht darf zwar nicht in der Schweiz vollstrecken, dem steht die Souveränität der Schweiz entgegen. Die Schweiz selber hingegen dürfte das sehr wohl.
Allerdings bedeutet das alles erhöhten Aufwand und man könnte daher bezweifeln, dass das Inkassounternehmen diesen betreibt. Zumal sich die Forderung gegen einen Minderjährigen richtet, bei dem im Zweifelsfall kein oder nur langsam Geld zu holen ist.

Sowieso alles vor dem Hintergrund, dass SEHR fraglich ist, ob die Rechtslage zu Gungsten der Verkehrsbetriebe liegt. Das sollte den Verkehrsbetrieben bekannt sein. Jedenfalls bei "innerdeutschen" Fällen hält es diese aber oftmals nicht davon ab, es trotzdem zu versuchen. Und sei es nur als "Bluff".


Würde es sich also lohnen dies zu versuchen? Gibt es ein Risiko später grössere Beträge zahlen zu müssen oder einen Eintrag im z.B Betreibungsregister zu bekommen?
Also wie müsste man dazu vorgehen? Einfach die Zahlung verweigern und auf meine Argumentation bestehen?

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#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

In meinen Augen ist es unwahrscheinlich, dass die S-Bahn ein Klageverfahren in der Schweiz anstrengen wird.
Tip: Nicht zahlen!

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Tip: Nicht zahlen!
Ganz schlechter Tip, oder möchte der Fragesteller später nicht mehr nach Deutschland fahren?

Zitat (von go450563-8):
Würde es sich also lohnen dies zu versuchen?
Meiner Meinung nach: Nein

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#8
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
In meinen Augen ist es unwahrscheinlich, dass die S-Bahn ein Klageverfahren in der Schweiz anstrengen wird.


Im Falle der Schweiz ist das gar nichtmal so unwahrscheinlich.

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#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Die Chancen das Infoscore das Klageverfahren gewinnt sind auch gar nicht so unwahrscheinlich.

Zitat (von vundaal76):
Tip: Nicht zahlen!


Gegenvorschlag: Zahlen und als Lehrgeld abschreiben!

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#10
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 406x hilfreich)

Vor ca. 8 Jahren habe ich in Zürich mal mein (AFAIR nicht personenbezogenes) Wochenticket im Sakko im Hotel vergessen und das erst bei der Kontrolle bemerkt. Meine zwei Begleiter hatten ihres und die Kontrolleure waren tatsächlich so freundlich mir soweit zu glauben, dass ich nur aussteigen und einen normalen Fahrschein lösen musste und mit der nächsten Bahn weiterfahren durfte. Das habe ich denen bis heute nicht vergessen. Danke, ungenannte
Schade, dass der Berliner Kontrolleur da weniger Augenmaß gezeigt hat. Mir fällt da aber leider auch keine Lösung ein.

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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Das ist halt der Unterschied. In der Schweiz waren das damals vermutlich die Kontrolleure vom Bahnbetrieb selbst. In Berlin werden die Kontrolleure vom Inkasso Infoscore bezahlt. Und die wollen nur Geld verdienen. Augenmaß und Kulanz kennen die als Wörter nicht.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#12
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Ich würde da auch keine Gnade kennen. Entweder bekommt jeder die gleiche Strafe oder eben gar nicht. Denn Kontrolleure hören doch sicherlich immer irgendwelche Ausreden á la "Upps, jetzt habe ich mein Ticket zuhause vergessen, ich habs aber sicher zuhause!"

-- Editiert von The_Mentalist am 27.09.2016 14:11

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#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32851 Beiträge, 17255x hilfreich)

Denn Kontrolleure hören doch sicherlich immer irgendwelche Ausreden á la "Upps, jetzt habe ich mein Ticket zuhause vergessen, ich habs aber sicher zuhause!" Der TE hatte aber ganz offenbar ein Ticket.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#14
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Denn Kontrolleure hören doch sicherlich immer irgendwelche Ausreden á la "Upps, jetzt habe ich mein Ticket zuhause vergessen, ich habs aber sicher zuhause!" Der TE hatte aber ganz offenbar ein Ticket.


Aber nicht abgestempelt. Was denkst Du, wie viele Leute das versuchen, in der Hoffnung nicht kontrolliert zu werden und noch Monate später mit diesem Ticket durch die Gegend fahren.

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#15
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

So nachteilig es für den Kunden ist, aber welcher Kontrolleur riskiert bitte für einen potentiellen Schwarzfahrer seinen Job?
Das Personal des Fußvolks hat nämlich KEINEN Ermessensspielraum in dem es sich bewegen darf, für die Leute darf es nur schwarz oder weiß geben, die "50 shades of grey" werden in anderen Einkommensebenen entschieden.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
go450563-8
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
In meinen Augen ist es unwahrscheinlich, dass die S-Bahn ein Klageverfahren in der Schweiz anstrengen wird.
Tip: Nicht zahlen!


Können Sie sagen wie sie zur dieser Aussage kommen?

0x Hilfreiche Antwort


#18
 Von 
go450563-8
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Er rät halt einfach mal..

Tu dir selbst den Gefallen und zahle. Natürlich weisst du nicht, wie es sonst ausgehen könnte, aber du müsstest selbst wissen, wie schädlich Einträge im Betreibungsregister hier in der Schweiz sein können. Dagegen sind sog. Schufa-Einträge in Deutschland ein Witz. Ganz abgesehen davon, dass ihr hmja nunmal schwarz gefahren seid, ganz egal ob der Kollege jetzt den Fehler gemacht hat, hätte jeder andere von ebenso mit daran denken müssen, dass das Billet gestempelt wird.


Okay, hast wohl recht. Es lohnt sich wahrscheinlich nicht wegen 60 Euronen meine Zukunft zu ruinieren.
Aber eine Frage: Wie zahle ich genau aus der Schweiz?
Ich habe einen SEPA Zahlungsschein bekomme, wo die Adresse und IBAN der infoscore drauf ist.
Muss man jetzt ein eigenes Bankkonto haben, von diesem man das Geld überweisen müss?
Kann man das nicht direkt einzahlen?
Denn ich will dies nicht unbedingt meinen Eltern mitteilen und ich hätte gerade 60 Euros zur Hand.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
Muss man jetzt ein eigenes Bankkonto haben, von diesem man das Geld überweisen müss?

Hast du das nicht?

Zitat:
Kann man das nicht direkt einzahlen?

Frag doch mal bei der Bank nach. Und nimm den Zahlschein/IBAN mit.

0x Hilfreiche Antwort


#21
 Von 
go450563-8
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Das geht, glaube ich, z.B. bei der Postfinance. Wird dann aber auf jeden Fall noch zusätzliche Gebühren kosten.


Also es geht nicht aber ich habe einen Kollegen beauftragt dies zu machen und ich geb ihm dann die 60 EUR.
Er machts per Online Banking und da steht ja die "Vorgangsnummer" dafür, für wen diese Geld einbezahlt wird?
Also es macht ja nichts wenn bei "Name" wieder sein Name steht?

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