Erhöhtes Beförderungsentgelt

7. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
deymos
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 14x hilfreich)
Erhöhtes Beförderungsentgelt

Ich hab ne Monatskarte für den Zug, aber weil ich noch ein Fahrrad mitgenommen habe, wollte ich eine Fahrradkarte lösen.
Leider habe ich diese Fahrradkarte nicht am Automaten gefunden, und hinter mir haben die Leute schon geseufzt.
Also hab ich halt noch ne Personenkarte gelöst ( die war teurer ).

Aber der Schaffner hat bei der Kontrolle mich behandelt wie einen Schwarzfahrer und es sei keine (billigere) Fahrradkarte und schreibt mir erhöhtes Beförderungsentgelt auf 40 Euros. Ich soll mich an die Bahngesellschaft wenden und da Einspruch erheben.
Ausserdem muss ich einen Fahradfahrschein nachlösen, aber bei Ihm kann man das nicht, das muss ich am Automaten machen.

Ich hab dann die Bahngesellschaft angeschrieben und die Fahrscheine als Scan mitgeschickt.
Aber die hat nach mehrmaligem hin und her geschrieben, dass es im Zug keine Fahrradkarten gibt und dass eine Personenfahrkarte nicht das Fahrrad "deckelt". Und daß das erhöhte Beförderungsentgelt rechtmäßig sei.

Bei der Bahn komme ich nicht weiter, alle Mitarbeiter verweisen auf die Tarife, mann muss eine Fahrradkarte haben, obwohl es die dort am Automaten gar nicht gibt, man soll sich vorher eine zulegen.

Am Automaten von der Deutschen Bahn gabs die Fahrkarte dann, mit Hilfe von den Service fand ich das Angebot.

Muss ich das erhöhte Beförderungsentgelt bezahlen und an wen muss ich mich wenden, wenn die Bahngesellschaft dickköpfig reagiert.

-- Editiert von Moderator am 08.07.2015 17:38

-- Thema wurde verschoben am 08.07.2015 17:38

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

koennen Sie beweisen, dass der Automat tatsaechlich nicht ueber die Funktion 'Fahrradkarte' verfuegt? Dann haben Sie gute Karten, denn die Bahn kann nicht von Ihnen erwarten, dass Sie von vornherein wissen, dass ausgerechnet an diesem Fahrkartenautomaten Fahrradkarten nicht geloest werden koennen, waehrenddessen das an allen anderen Automaten moeglich ist.

Ich wuerde die Angelegenheit der Schlichtungsstelle fuer den oeffentlichen Personenverkehr (SOEP) zur Schlichtung uebergeben.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
deymos
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 14x hilfreich)

Ich habe es Schwarz auf Weiß, dass es im Zug keine Fahrradkarten gibt, aber der Betreiber macht es sich hier natürlich einfach und meint, der Fahrgast muss vor Reiseantritt alle gültigen Fahrkarten haben (warum es dann einen Fahrkartenautomaten im Zug gibt ist dann ein Paradoxon).

Vielen Dank für die Info mit dem SOEP das hilft mir sehr weiter, Prima !

Ich finde es halt schon extrem frustrierend wie ein Stammkunde so abgefertigt wird, vorallem weil nach den großen Streik-Massakker sich die Bahnen kulanter zeigen sollten.
Stattdessen wird man behandelt wie ein Schwarzfahrer.

1x Hilfreiche Antwort

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