Erhöhter Kinderunterhalt rechtens?

8. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
tulperose
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Erhöhter Kinderunterhalt rechtens?

Hallo,

Kindesvater hat eine "Urkunde über die Verpflichtung zum Unterhalt" unterschrieben.

darin steht, er verpflichtet sich pro Monat 228 € zu zahlen, weiterhin ist angekreuzt bis zum 18. Lebensjahr.

Aufgrund des 12. Geburtstages der Tochter soll der Kindsvater nun 284 € zahlen.

Über eine mögliche Erhöhung steht aber nichts in der Urkunde.

Muss er zahlen?

LG

tulperose

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
Nein. Sofern der Betrag und nicht die Prozentzahl angegeben ist, muss er (vorerst!!) nicht mehr zahlen.
Der Mutter steht es allerdings frei, alle 2 Jahre, bzw. bei berechtigten Zweifeln eine Neuberechnung zu veranlassen.

Gruß

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#2
 Von 
tulperose
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die Antwort.

Ja, es steht der genaue Betrag in der Urkunde u keine weiteren Bedingungen.

Was versteht man dann unter Neuberechnung?
wird dann geprüft,ob sich die Einkommensverhältnisse geändert haben?

Wenn der Verdienst gg. 0 geht, wird dort auch keine Erhöhung kommen.

Richtig?

LG

tulperose

-- Editiert von tulperose am 08.01.2005 17:29:05

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#3
 Von 
Save_the_Kids
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

.....und es geht wieder nur um`s liebe Geld von den armen verlassenen Mamis.
Nein, man ist nicht froh das der KV immer schön zahlt.- NEIN, es könnte ja immer mehr sein.
Wirklich tulperose, - wenn ich sowas immer lese geht mir das Messer im S...auf.
****
Kindesvater hat eine "Urkunde über die Verpflichtung zum Unterhalt" unterschrieben.
-----
- Tulpe- Was willst Du mehr????
****
Über eine mögliche Erhöhung steht aber nichts in der Urkunde.
Muss er zahlen?
-----
__________________________
- Tulpe - Um was geht es Dir????
-Bekommst Du nicht genügent Unterhalt?
__________________________
-geht es Dir und den Kindern, - falls Du denn welche hast - finanziell Schlecht?
___________________________
-kümmert sich denn dein Ex um die Kinder??
-------
Fragen über Fragen.......
---
Aber jetzt zu Deiner eigentlichen Frage -
- Gehe zum RA und Klage!-Du wirst sicher Recht bekommen.
...wenn es Dir dann besser geht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12324.02.2010 17:51:15
Status:
Schüler
(229 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja ,
ganz genau....
Rupf Deinen Ex bis aufs Hemd...
aber eines Tages kommt der Bummerang !!

Ich könnte auch kot*** , wenn ich so wat lese...!
Klage es ein, evtl. bekommste dann noch 20 Euro mehr, und Dein Ex kümmert sich weniger um die KIds!!!
Würdest Du das Sozialamt auch verklagen , wenn Du mienst Du bekommst zuwenig Kohle ?? !!
Sicherlich nicht !!! Oder ?
An unse Zahleväter denkt keiner, wir dürfen sehen , das wir pünkltch zahlen, die Kinder pünktlich abholen und wieder zurückbringen, wenn nicht,dann wird uns einfach durch ne List, die Kinder als Druckmittel eingestzt !!
Sham on you !

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#5
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hey Jungs, sie hat nur ganz sachlich gefragt!! Weder IHR noch ICH kennen die Hintergründe, um beurteilen zu können, ob eine Neuberechnung in Frage käme ( rechtlich oder moralisch ).
Man muss nicht gleich ko**** gehen, nur weil eine Mutter nach dem - ihr rechtlich zustehenden - KU fragt!!

Es gibt hier in jedem 3. Beitrag die Frage von Vätern, wie KU ordnungsgemäß ( oder auch nicht ) berechnet.wird. Auch dort möchte niemand zuviel zahlen und es wird ihnen brav Frage und Antwort gestanden. Lasst bitte auch die Fragen von Müttern zu, denn nicht alle sind "Abzockerinnen" !!! !!

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#6
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

mennnooooo, das wollte ich garde schreiben *motz*

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
tulperose
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

mal zur Beruhigung der Gemüter...

ich bin nicht die Mutter, nur eine Beistehende des Kindsvaters...

der Vater hat immer weitaus mehr bezahlt als die 228 € - mehrere Jahre, so wie es ihm möglich war... mehr als das doppelte, darüber hinaus noch das Auto.

nun ist ihm das alles nicht mehr möglich.

die Kindsmutter hat das aber vergessen u will nun auf ihr Recht pochen.

in keinster Weise wird die höhe des Unterhaltes je das Verhältnis zum Kind verändern - nie u nimmer!!!

Ich wollte bloß wissen, was ich dem Kindsvater raten kann...

LG

tulperose

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Nickyta
Status:
Schüler
(407 Beiträge, 13x hilfreich)

hm....scheint am Jahresanfang zu liegen??? Warum gehen so viele hier immer gleich auf die Barrikaden, wenn es um Unterhalt geht, den Väter zahlen sollen? (In manchen Fällen sind das ja durchaus auch Mütter, wenn auch eher selten)

Fest steht, daß sowohl die Mutter als auch das Kind selber den Anspruch auf Unterhalt hat-erhöht sich das EK, erhöht sich ggf. auch der KU.

Allerdings bin ich der Meinung-wenn ein Vater sehr viel macht für sein Kind und viel noch neben dem unterhalt bezahlt, so wiegt das viel mehr-auch für das Kind und die Mütter sollten froh darüber sein.

Mein Ex müsste demnächst z. B. auc mehr KU zahlen-ich verzichte aber drauf, weil er auch mal nen Kursus bezahlt-ich übernehme z. B. den Schwimmkurs, er den Karatekurs-dann geht er aber auch mal mit ihr dorthin und sie freut sich drüber-das zählt für mich mehr als ein paar Euro mehr KU.

Wenn ein Vater doch zahlt und man kommt gut zurecht, dem Kind geht es gut-warum muß´man dann noch Jahre nach der Trennung über jeden Cent feilschen und klagen-das kostet doch nur Nerven und Kraft.

-----------------
"Um Wunder zu erleben muss man an sie glauben"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

@tulperose ( was fürn Name! ),
Der Unterhalt errechnet sich auf Grundlage seines Einkommens nach der Düsseldorfer Tabelle.
Veranlasst die Mutter jetzt eine Neuberechnung, ist es u.U. möglich, dass der Vater mehr zahlen muss. Vielleicht aber auch nicht. Um das annähernd beurteilen zu können, bräuchte man Zahlen, was sein mtl. Netto ( inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld angeht, sowie Steuererstattung Vorjahr und sonstige geldwerte Vorteile )

Gruß aus der Hölle

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
tulperose
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für eure Antworten.

Der Kindsvater ist selbständig u die wirtschaftliche Lage von ihm gestaltet sich so, dass aufgrund div. Kredite sein Einkommen gegen 0 geht.

Nun waren damals ja die 228 der Mindestunterhalt... nun, nach neuer Tabelle ist der Mindestunterhalt bei über 12jährigem Kind bei glaub ich 284 €.

Wenn also die Kindsmutter eine Neuberechnung beantragt, wird man dann wahrscheinlich die 284 € als Mindestunterhalt ansetzen oder?

LG

tulperose

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