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Erhöhtes Beförderungsentgelt + Inkassogebühren

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Erhöhtes Beförderungsentgelt + Inkassogebühren

Hallo Ihr Rechtsspezis da draußen! Bisher habe ich mich fast ausschließlich ím Auto-Forum dieses Portals herumgetrieben, benötige diesmal jedoch selber fachlichen Rat.
Meine Partnerin stiegt vor etwa einem Monat samt Kinderwagen in die Straßenbahn. Durch die relativ seltene Benutzung des ÖPNVs lösen wir unsere Fahrscheine direkt vor Ort, in diesem Falle in der Bahn. Nun war der Fahrscheinautomat relativ weit vom Einstieg entfernt. Behindert durch den Kinderwagen (natürlich samt Töchterchen) und die recht gut frequentierte Bahn kam meine Freundin nicht unmittelbar nach dem Betreten der Bahn an den Automaten heran. Das erzählte sie auch dem Kontrolleur, der wohl an der gleichen Haltestelle die Bahn betrat, aber ohne Kinderwagen und mit täglicher Übung deutlich schneller durch den Waggon kam. Das Gespräch endete mit einer lautsarken Diskussion und einem zerissenen und dem uneinsichtigen Kontrolleur vor die Füße geworfenem Zettel, auf eine Zahlungsaufforderung für ein erhöhtes Beförderungsentgelt vermerkt war. Nun kommt nach einem Monat (scheint automatisiert zu sein) eine Zahlungsaufforderung von einem Inkassounternehmen (Infoscore), welche dieses Entgelt von 40 Euro plus unverschämten 34,05 Euro Inkassogebühr enthält. Zwar enthält das Formular einige Standardfelder, wo man in begrenztem Umfang zur Sache Stellung beziehen kann, allerdings glaube ich kaum, dass das Inkassounternehmen der richtige Ansprechpartner für einen Einspruch ist. Ich bin mir nun nicht sicher, was wirklich sinnvoll ist. Meiner Meinung nach besteht keine berechtigte Forderung auf ein erhöhtes Beförderungsentgelt, da in der beschriebenen Situation die Möglichkeit zum schnellen Erwerb eines Fahrscheines eingeschränkt war. Weiterhin frage ich mich, ob ein mündlicher Einspruch gegen ein erhöhtes Beförderungentgelt vor Ort (besagte Diskussion mit dem Kontrolleur) wirksam ist? Zudem glaube ich, dass es wohl sogar mal ein Urteil in einer ählichen Sache mit identischem Sachverhalt gab. Dort ging es um einen Fahrgast, der unmittelbar nach Besteigen des Verkehrsmittels kontrolliert wurde und wegen der vollen Bahn noch gar kein Ticket kaufen konnte. Kennt das jemand von Euch? Wie soll man sich nun verhalten? Einen gerichtlichen Mahnbescheid abwarten? Einen Einspruch an die BVG senden? Den Vordruck des Inkassounternehmens ausfüllen und auf die unberechtigte Forderung hinweisen?
Über sachliche Antworten würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank,
Wolf.

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"www.vendere-mobile.de"


von vendere-mobile am 06.02.2005 01:13
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>Erhöhtes Beförderungsentgelt + Inkassogebühren
Hallo Wolf.....

um es mal mit den worten meines Sohnes zu sagen : " Haste gelitten " !!

Aber mal ernsthaft, da du vor Ort dem Kontrollhansel die Situation geschildert hast, der aber nicht mit sich reden ließ, deutet auf einen harten Kurs des Beförderungsunternehmens hin.Jetzt hast du nur moch die Möglichkeit den Rechtsweg in voller Länge zu gehen, das heisst : Inkassounternehmen wird Mahnbeseid/ Vollstreckungsbescheid bei nicht fristgerechter Zahlung erwirken.
Dann müsstest du immer Wiederspruch einreichen, letztendlich würde es auf ein Verfahren ankommen ( eher unwahrscheinlich für die gering Summe ), ABER : Wenn du diesen Weg gehst und du genug Nerven mitbringst: Ein negativ Eintrag in der Schufa ist obligatorisch bei einem Mahnverfahren.Somit hast du dir für ca. 80 €uro die Schufa versaut !! Und ein Schufaeintrag zu löschen ist nicht so einfach.....
Achso die Inkassogeb. sind unabhänging vom eigentilchen Betrag ( 40,00 ) angemessen......

Also hier will jeder Schritt gut überlegt sein......

viel Spass mit Bus und Bahn......

qwasy

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"Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Schuhe !!"


von qwasy am 06.02.2005 15:27
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>Erhöhtes Beförderungsentgelt + Inkassogebühren
Danke schonmal für die Antwort - habe mir so etwas schon gedacht. Also muss meine Freundin auf einen regulären Mahnbescheid warten? Rein formell habe ich etwas dagegen, bei einem Inkassounternehmen derartige Dinge einzureichen.
Achso, was die Schufa angeht (Ich vermeide die Benutzung des ÖPNV - unter anderem wegen solcher Betonköpfe) so gut es geht - das ist nicht meine, sondern die meiner Freundin. Da sie momentan eh´kein eigenes Einkommen hat und (gottseidank) weder Konsumjunkie noch Handyverrückt ist, juckt so ein Eintrag wenig. Nach dem Ende des Mahnverfahrens muss der Eintrag doch sowieso gelöscht werden - oder irre ich?

Gruß, Wolf.

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"www.vendere-mobile.de"


von vendere-mobile am 06.02.2005 21:19
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>Erhöhtes Beförderungsentgelt + Inkassogebühren
Hallo Wolf,

tja in der Theorie sollte so ein Eintrag spätestens nach 3 Jahren gelöscht werden.
Aber in der Schufa-wirklichkeit sieht das ganz anders aus!!
Und wenn ihr in 10 Jahren schmunzelnd über die Anektode " Schwarzfahren " lacht und vieleicht ein Kredit benötigt; heisst es : Tut mir Leid , sie sind aufgrund Ihrer Schufa nicht Kreditwürdig !!

Probiert lieber nochmals direkt mit den Öffis zu verhandeln, notfalls drohe mit der Öffentlichkeit ( Zeitung/ Stern-TV ) ;-)) !!

Aber die Schufa eines Menschen ist das Wertvollste was man bestitzt.........

Nochmals.....viel spass in Bus und Bahn......


qwasy

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"Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Schuhe !!"


von qwasy am 07.02.2005 07:47
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>Erhöhtes Beförderungsentgelt + Inkassogebühren
Hallo Wolf,

tja in der Theorie sollte so ein Eintrag spätestens nach 3 Jahren gelöscht werden.
Aber in der Schufa-wirklichkeit sieht das ganz anders aus!!
Und wenn ihr in 10 Jahren schmunzelnd über die Anektode " Schwarzfahren " lacht und vieleicht ein Kredit benötigt; heisst es : Tut mir Leid , sie sind aufgrund Ihrer Schufa nicht Kreditwürdig !!

Probiert lieber nochmals direkt mit den Öffis zu verhandeln, notfalls drohe mit der Öffentlichkeit ( Zeitung/ Stern-TV ) ;-)) !!

Aber die Schufa eines Menschen ist das Wertvollste was man bestitzt.........

Nochmals.....viel spass in Bus und Bahn......


qwasy

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von qwasy am 07.02.2005 07:47
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>Erhöhtes Beförderungsentgelt + Inkassogebühren
Hallo,

ein bisschen was zur Info:
Die wichtigstens Hinweise, was man nach einer Kontrolle unternehmen kann/ sollte, stehen auf dem hier zerissenen Zettel, den die Kontrolleure aushändigen. Man hat ca. 14 Tage Zeit sich direkt an das Verkehrsunternehmen zu wenden um a) das Geld zu bezahlen oder b) Widerspruch einzulegen.
In dieser Zeit entstehen erstmal keine weiteren Gebühren und der Mahnlauf ist solange gestoppt.

Erst nach dieser Zeit geben viele Verkehrsunternehmen die Sachen an Inkasso-Unternehmen ab, wo dann die weiteren Gebühren draufkommen.

Sich mit Kontrolleuren vor Ort zu streiten bringt nichts - die müssen nach ihren Anweisungen erstmal alle aufschreiben, die (warum auch immer) kein Ticket vorlegen können. Wenn man sich dann hinterher an das Unternehmen wendet und die Situation dort erläutert wird meistens sehr kulant verfahren.
Nur wenn ein Kotrolleur dann von einem dicken Streit mit evt. sogar ausgesprochenen Beleidigungen berichtet, wird sich das Unternehmen auch überlegen ob es noch kulant ist.

Viele Grüße
Schnute


von Schnute am 07.02.2005 08:46
Status: Junior (81 Beiträge)
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