Das Amtsgericht hat mir in einem Zivilrechtsfall Recht gegeben. Allerdings hat es gleichzeitig Kostenaufhebung beschlossen. Dagegen hat mein Anwalt Beschwerde eingelegt. Das OLG hat der Beschwerde stattgegeben. Mein Anwalt hat sogleich Kostenfestsetzung für das Verfahren vor dem AG beantragt, und die Gegenseite hat auch bezahlt. Daraufhin hat er mir die von mir vorausbezahlten 75% seiner Anwaltskosten zurückerstattet.
Allerdings hat er 48 € plus MwSt für das Beschwerdeverfahren abgezogen. Darf er das? Er hatte diese in seinem Antrag auf Kostenfestsetzung nicht aufgeführt. Es kann ja nicht sein, daß ich dafür geradestehen muß, wenn er vergißt, seine Kosten der Gegenseite in Rechnung zu stellen?
In seinem Antrag auf Kostenfestsetzung hat er außerdem Verzugszinsen ab Antragseingang in Rechnung gestellt, die er ebenfalls erhalten, aber nicht an mich weitergeleitet hat. Stehen ihm diese Zinsen zu? Er konnte von Anfang an über 75% seines Honorars verfügen. Vielleicht wäre eine Aufteilung 75% für mich, 25% für ihn am fairsten?
Vielen Dank für Eure Ratschläge und Einschätzungen!
Erfolgreiches Beschwerdeverfahren: Anwaltskosten?
24. April 2014
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Frage vom 24. April 2014 | 17:48
Von
Status: Beginner (106 Beiträge, 16x hilfreich)
Erfolgreiches Beschwerdeverfahren: Anwaltskosten?
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 25. April 2014 | 11:58
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1813x hilfreich)
quote:
Stehen ihm diese Zinsen zu?
Ja (wenn du damit die Verzugszinsen für das Anwaltshonorar meinst).
quote:
Er konnte von Anfang an über 75% seines Honorars verfügen.
Trotzdem hat er den Anspruch gegenüber der Gegenseite.
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#2
Antwort vom 26. April 2014 | 16:37
Von
Status: Beginner (106 Beiträge, 16x hilfreich)
Danke. Auch die andere Frage hat sich inzwischen geklärt: Das OLG hatte die Aufhebung der außergerichtlichen Kosten für das Beschwerdeverfahren beschlossen. Das Verfahren selbst war gerichtsgebührenfrei.
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