Erfolglose Autoreparatur
Hallo,
in folgender Angelegenheit bitte ich Sie um Ihren Rat;
Im Juli 2003 habe ich mein Auto wegen schleifendem Automatikgetriebe in die Reparaturwerkstatt abgegeben mit dem Auftrag das Getriebe zu reparieren.
Eine Woche nach der Reparatur (Reparaturkosten: 1.650 ,-Euro) fing das Getriebe wieder an zu schleifen.
Daraufhin habe ich die Werkstatt benachrichtigt und im September den Wagen im Rahmen der Garantie zur Nachbesserung in der Werkstatt abgegeben.
Seit diesem Zeitpunkt sind schon 9 Monate vergangen, und ich habe - trotz ständiger telefonischer Ermahnung - weder den Wagen noch das Geld zurückbekommen.
Man teilte mir mit, daß die Ursache des Schleifens nicht gefunden werden kann und somit es nicht möglich ist den Wagen zu reparieren. Ich soll auch noch mit den Kosten der erfolglosen Nachreparatur –trotz der Garantie- belastet werden.
Zur Zeit befindet sich mein Wagen in der Werkstatt im zerlegten Zustand (ohne Getriebe).
Es ist mir bekannt, daß eine Werkstatt ein Recht auf zweimalige Nachbesserung hat.
Da der Wagen sich immer noch in der Werkstatt befindet, habe ich nicht die Möglichkeit die Werkstatt das zweite mal zu beauftragen.
Habe ich das Recht - angesichts der langen Reparaturzeit und der Aussage über die Unmöglichkeit einer Reparatur- das bezahlte Geld von 1650,- Euro und das Auto im ursprünglich fahrbaren Zustand ( wie vor der Reparatur) zurückzubekommen?
Wie soll ich vorgehen?
Für Ihre Hilfe danke ich Ihnen im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
von Johann1 am 08.07.2004 15:13
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