Erfahrungen mit paypal@bfs-inkasso

27. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
Texos
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erfahrungen mit paypal@bfs-inkasso

Moin moin

Habe am 08.05. etwas in einem onlineshop fur 333,90€ bestellt und hatte darauf leider wegen privaten Angelegenheiten nicht ausreichend Geld auf dem Konto gehabt. Nun hatte ich am 22.06. ca. Genügend Geld wieder draufgehabt um die Forderung von 338.90€(5€ rücklastschriftgebühren) bezahlen zu können, hab jedoch gedacht bevor paypal ans Inkasso geht versuchen sie es bestimmt wieder, dass Geld ein letztes mal einzuziehen, leider war das nicht der fall :/

Folgendes habe ich vor 6 Tagen bekommen:

"Wir haben Sie schon mehrfach auf Ihr Kontominus aufmerksam gemacht. Ihr PayPal-Konto weist ein Minus in Höhe von 338.90 € auf und dieses seit 36 Tagen.

Damit Sie Ihr PayPal-Konto weiterhin in vollem Umfang nutzen können, bitten wir Sie das Minus so rasch wie möglich auszugleichen. Bei einer weiteren Verzögerung sind wir gezwungen, Ihr PayPal-Konto einzuschränken und die Forderung an ein externes Inkassounternehmen weiterzuleiten, welches mit weiteren Kosten verbunden ist."

In diesen 36 Tagen bekam ich zuerst 1 Tag, dann 8 Tage, 16Tage eine Mail in der dies genau so drin stand nur eben mit anderen Zeiten, aber trotzdem nur 338€ und jeweils dazu:

"Wir werden erneut versuchen, den offenen Betrag einschließlich einer Bearbeitungsgebühr von 5 Euro von Ihrem Bankkonto abzubuchen. "

Diese 5€ wurden jedoch nur 1x zu dem Preis von 333€.90 dazugerechnet ansonsten jeweils von der Bank intern 1€ lastschriftgebühr einbezogen.

Nun habe ich gestern folgende Mail vom Inkasso bfs erhalten:

"wir hatten Ihnen bereits in unserem letzten Schreiben mitgeteilt, dass unsere
Auftraggeberin, die PayPal (Europe) SARL & Cie S.C.A., eine Forderung gegen Sie
geltend macht.

Die Forderung resultiert aus einem Negativsaldo Ihres PayPal-Mitgliedkontos.

Wir möchten Sie nochmals daran erinnern, die Forderung zu begleichen oder
sich mit uns unter nachstehender Rufnummer in Verbindung zu setzen,
um weitergehende Maßnahmen zu verhindern.

Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag in Höhe von EUR 414,59 unter Angabe
des Aktenzeichens auf das folgende Konto:

Commerzbank Gütersloh
BLZ: 47840065
Kto: 158005902
IBAN: DE22478400650158005902
BIC: COBADEFF478

Ihr Aktenzeichen ist: ........ ;entfernt

Mit freundlichen Grüßen

BFS risk & collection GmbH
Gütersloher Str. 123
33415 Verl
Germany
paypal@bfs-inkasso.de

Tel: +49 - (0) 5246 8383 2735
Fax: +49 - (0) 5246 8383 2420

Registergericht: AG Gütersloh
Registernummer: HRB 4163
Geschäftsführer: Volker Bornhöft - Michael Weinreich"

Nun meine Frage.. Da ich bemerkt habe, dass sie es nicht noch einmal versucht haben wollte ich jetzt heute auf die Bank und den Betrag von 338,90€ bezahlen und einen vlt werde ich auch wegen den unannehmlichkeiten sogar 350€ überweißen. Ich habe mich bereits durch google gewühlt doch ich wollte nochmal gerne eine Meinung zu meiner Lage und hoffe dass mir da jemand helfen kann.

Meine Vorgehensweise wäre folgende:

Widerspruch der zu zahlenden Menge von 414,59€ einlegen und dazuschreiben, dass die Zahlung in höhe von 338,90 betätigt wurde. Zudem: "Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Weitere Schreiben werden nicht beantwortet, einem Mahnbescheid werde ich widersprechen."

Wird das so klappen? Vor Gericht wird es eh nicht gehen, da sie keine erlaubnis haben und es nichtig wäre.

hoffe so schnell wie möglich auf ne antwort :)

Lg

-- Editiert von Moderator am 22.07.2014 17:01

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Was machst Du so lange rum ?

Überweise einfach die 340 direkt auf dein paypal Konto und gut ist

BFS bzw KSP wird zwar noch einige Briefe schreiben aber eine Klage wg den Gebühren ist sehr wenig wahrscheinlich

Quelle

http://www.iff-hamburg.de

Kritik an ClickandBuy aufgrund unzulässiger Inkassokosten

Kaufen im Internet wird immer einfacher. Damit werben neben den bekannten Online-Bezahlsystemen wie PayPal, Moneybookers, Giropay, und ClickandBuy zahlreiche weitere Anbieter.........

......Auf die Anfrage einer Verbraucherzentrale hin hat das iff die Gebührenregelungen in den AGB von ClickandBuy überprüft (infobrief 18 und 19/2012). Das iff ist zu dem Ergebnis gekommen, dass AGB-Klauseln, wonach ein pauschalisierter Schadensersatzanspruch über 10 € für Rücklastschriften oder eine Mahngebühr über 2,50 € verlangt werden kann, gemäß § 309 Nr. 5 BGB und § 307 BGB unwirksam sind. Inkassokosten können überhaupt nicht verlangt werden. Die Bemühungen bei der Forderungseinziehung gehören zum eigenen Pflichtenkreis des Gläubigers. Insbesondere dann, wenn der Anbieter eines Bezahlsystems eingeschaltet wird, der bereits das Inkasso für den Händler übernimmt, wird diese Tätigkeit bereits durch das vom Händler hierfür zu zahlende Entgelt abgegolten. Dieser grundsätzlich nicht ersatzfähige Eigenaufwand für die Einziehung der Rechnung kann zwar ausgelagert werden, der Anbieter des Bezahlsystems verstößt aber gegen seine Schadensminderungspflicht, wenn er die Kosten hierfür vom Verbraucher ersetzt verlangt. Schließlich kann das Inkassobüro auch nicht mehr tun, als der Anbieter des Bezahlsystems selbst. Ist der Verbraucher zahlungsunwillig, wäre seine Einschaltung sogar sinnlos und damit nicht erforderlich.........



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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Rechtsberatung wirst du hier im Übrigen nicht im Forum finden. Wir sind hier nur Laien, die ihre Meinung zum Besten geben.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Texos
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Da war meine Wahl nicht präzise genug, ja ich meinte eure Erfahrungen.


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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kuro200
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 28x hilfreich)

Wenn auf die Nutzung von Paypal in Zukunft kein Wert gelegt werden soll, ist eine Zahlung nicht nötig.
Es werden Briefe vom Anwalt&Co kommen.
GGf. noch ein Mahnbescheid.

Widersprichst du diesen Mahnbescheid, ist danach Ruhe.
PP hat noch nie Forderungen eingeklagt, selbst wenn diese berechtigt waren.

Das Konto von Paypal ist dann aber dicht.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Texos
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Huhu,

heute habe ich wieder Post erhalten, ist jetzt bereits die 2. Mahnung von BFS. Soll ich es weiterhin ignorieren?

Zitat:

Sehr geehrter Herr ...,

wir haben Ihre Angelegenheit inzwischen erneut überprüft.

Hierbei mussten wir feststellen, dass der von Ihnen geschuldete Betrag immer noch nicht beglichen ist.
Es steht noch eine Forderung von insgesamt EUR 75,86 zur Zahlung offen.

Bevor wir weitere Maßnahmen ergreifen, möchten wir Sie dringen(unterstrichen) auffordern, den Betrag so zu überweisen, dass dieser spätestens am 28.07.2014 auf unser Konto eingeht. Bitte geben Sie das Aktenzeichen an.

Ansonsten sehen wir uns gezwungen, gerichtliche Maßnahmen einzuleiten, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden sind.

Lassen sie es bitte nicht soweit kommen!


Mit freundlichen Grüßen
.
.
.


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Was soll die schlussrede von lassen sie es bitte nicht soweit kommen?

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
kuro200
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 28x hilfreich)

Einfach die weiteren Mahnungen ignorieren.
Kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid, dem widersprechen; wichtig!!!!
Danach kommen eventuell noch die Bitte den Widerspruch zurückzunehmen, und dann ist Ruhe; wie ich schon geschrieben habe.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Huhu,

heute habe ich wieder Post erhalten, ist jetzt bereits die 2. Mahnung von BFS. Soll ich es weiterhin ignorieren?
quote:
Was soll die schlussrede von lassen sie es bitte nicht soweit kommen?



Es ist halt ein typischer Bausteinbrief eines im Masseninkasso tätigen Inkassountermehmens

Was sollen die denn sonst schreiben ;)

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

-- Editiert thehellion am 22.07.2014 23:10

0x Hilfreiche Antwort

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