Eine - vielleicht zweiteilige Frage hätte ich, die ich mir nicht so einfach ergoogeln konnte:
Wenn der Vater stirbt und dieser einen unbekannt hohen Berg an Schulden hat - besteht die Möglichkeit einer beschränkten Erbannahme ? Also die Erbannahme unter Ausschluss des eigenen Privatvermögens ? Ich habe gelesen, dass es so etwas gibt, aber die Vorraussetzungen sind entweder nur angedeutet oder sehr schwammig genannt.
Falls es diese Möglichkeit nicht gibt, wollte ich wissen ob ein Erbverzicht auf das Erbe
des Vaters automatisch einen Erbverzicht des irgendwann später anfallenden Erbe des Großvaters mit sich zieht, da dessen Anteil an den bereits verstorbenen Vater ja dann auf die Enkel runterfällt, oder ?
Vielen Dank... beschäftige mich erst seit kurzem damit (kürzlicher Todesfall) und bin etwas überfordert.
-----------------
""
Erbverzicht bei Tod des Vaters, Auswirkungen auf P
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Eine beschränkte Erbannahme gibt es in Deutschland nicht. Dennoch gibt es Möglichkeiten, die haftung mit dem eigenen Vermögen zu verhindern.
Wenn ausreichend Masse vorhanden ist, dann ist das entsprechende Instument die nachlassinsolvenz. Sollte die Insolvenz mangels Masse abgelehnt werden, so hat der erbe die Möglichkeit der Dürftigkeitseinrede (§ 1990 BGB
).
Eine Ausschlagung des Erbes des Vaters führt zu keinen Auswirkungen im Hinblick auf den Erbanspruch gegenüber dem Großvater.
-----------------
" "
Vielen Dank.
Ich denke, dann würde eine Verweigerung des Erbes wohl die sicherere und einfachere Wahl sein.
Persönliche Gegenstände gibt es keine und die Finanzen laufen wohl entweder auf 0 hinaus oder auf einige 10.000 Euro Schulden. Dies lässt sich aktuell schwer sagen. GGf. könnte man höchstens bei der Schufa mit der Sterbeurkunde eine Anfrage stellen...
Jedenfalls vielen Dank.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten