Erbverzicht + Auszahlung

6. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
Gerald.
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)
Erbverzicht + Auszahlung

Also meine Frage ist etwas komplizierter.

Ich soll gegen Zahlung einer Abfindung (10.000) einen Erbverzichtsvertrag unterschreiben.

Verhältniss: Ich bin der älteste Sohn, zudem habe ich einen jüngeren Bruder, der mit seiner Frau bei meinem Vater und meiner Stiefmutter lebt.
Mein Bruder ist mit der Tochter meiner Stiefmutter verheiratet.

Was ich weiss ist das ich keinen Anspruch gegenüber meiner Stiefmutter habe, nur gegenüber meinen Vater.

Nun soll ich zur Sicherung des Vermögens welches wohl später mein Bruder erben soll eine Erbverzichtsvertrag unterschreiben.

Muss mir offengelegt werden auf auf was für geldwerte Ansprüche ich verzichten soll, damit ich weiss ob die 10.000€ angemessen sind.
Ich weiss nicht was mein Vater überhaupt gehört.

Sollte meinen Vater nichts gehören, so müsste ich doch auch auf nichts verzichten oder??

Zum groben Eigentum gehört ein großer Hof mit mehreren Hektar Land, nur wem was gehört???

Für ein paar Tipps wäre ich dankbar.

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9 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Was spricht dagegen, die Offenlegung des Vermögens zur Bedingung für die eigene Unterschrift zu machen?

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gerald.
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Ja, auf diese Idee muss man erst einmal kommen.

Ob es aber auch alles so einfach ist wage ich zu bezweifeln, mir scheint es eher das ich günstig abgefunden werden soll.

Deshalb auch meine Frage ob der Notar mir darlegen muss, auf was ich denn nun verzichten soll.

Von meiner Stiefmutter und Vater werde ich eine ehrliche Offenlegung kaum erwarten können.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Der Notar muss gar nichts, Dein Vater muss gar nichts und Du musst auch gar nichts.

Wenn es Dir nicht passt, dass Dein Vater sein Vermögen nicht offen legen will, dann unterschreibst Du den Pflichtteilverzicht eben nicht.

Du alleine bestimmst, unter welchen Bedingungen Du bereit bist, den Pflichtteilsverzicht zu unterschreiben. Vorschriften, die der Notar oder Dein Vater einzuhalten haben, weil Du Dich nicht traust, Bedingungen zu stellen, gibt es nicht.

quote:
Von meiner Stiefmutter und Vater werde ich eine ehrliche Offenlegung kaum erwarten können.


Dann werden die Auskünfte über das Vermögen Deines Vaters eben in den Vertrag über den Pflichtteilsverzicht aufgenommen mit der Maßgabe, dass der Vericht unwirksam wird, wenn sich herausstellt, dass die Auskünfte nicht den Tatsachen entsprechen.


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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Gerald.
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Na das ist doch mal eine Aussage, vielen Dank dafür!!


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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Kurze Frage - willst du den Hof denn selber einmal übernehmen und Landwirt werden?
Landwirtschaftliche Fläche ist nicht soviel Wert wie Baufläche.
Schlicht und einfach einmal selber schlau machen, was denn so ein Hektar wert ist und dann überlegen, ob dir jetzt € 10.000 auf die Hand lieber sind, als nach dem Tod deines Vaters zu streiten (hängt sicher auch vom Alter deines Vaters ab).
Ist der Hof denn Familienbesitz väterlicherseits? Gut in Schuss, Schuldenfrei?
Gilt es alles zu bedenken.
Das die beiden daran denken, eine vernünftige Lösung vor ihrem Tod herbeizuführen, finde ich vorausschauend.

Und - hast du zum Vermögen des Betriebes beigetragen?

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#6
 Von 
Gerald.
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Also den Hof will ich icht übernehmen, ich bin in einem anderen Berufsfeld tätig.

Ob der Hof in Familienbesitz ist:
Soweit mir bekannt 50% zu meinem Bruder und 50% zu meiner Stiefmutter.
Der Hof sollte schuldenfrei sein.

Da ich die Besitzverhältnisse nur mutmaßen kann werde ich einen Einblick ins Grundbuch nehmen.

Ich denke das wenn mein Vater dort nicht eingetragen ist, ich auf den Erbverzicht eingehen kann.

Ihr müsst als Hintergrund wissen, das mein Vater damals eine Gelbiebte hatte (Stiefmutter) und meine Mutter auch für die Küche behalten wollte.
Was später dort abging war nicht schön und ich wurde zum Schutz meiner Mutter Heimatnah versetzt, und habe dann meine Mutter dort aus allem rausgeholt, sie hat wieder geheiratet, mein Bruder ist auf den Hof geblieben.

Somit bin ich auf meinem Ehemaliegen Familienhof nicht sooooo gern gesehen.

Das ist nun 20 Jahre her, ich bin Verheiratet habe 2 Kinder und nur die Sorge das man mich übers Ohr hauen will.

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Eine Variante wäre noch, dass dein Vater deine Stiefmutter überlebt. Dann könnte er den Hof erben (oder einen Großteil, da die leibliche Tochter der Stiefmutter auch noch da ist) und dann würdest du plötzlich Erbe sein, sobald dein Vater stirbt. also selbst wenn dein Vater momentan 0 besitzt, könnte er später einiges besitzen.

Aber wie hh sagt: Du alleine bestimmst die Bedingungen, denn der Erbteilverzicht ist freiwillig.

Also Einblick in das Grundbuch nehmen und prüfen, ob dein Vater irgendwo eingetragen ist, dann die Entscheidung treffen.

Ich vermute aber mal, dass da irgendetwas zu holen wäre. Die angebotenen 10tsd € sind auch nicht gerade wenig. Die Gegenseite unterbreitet das Angebot ja nicht, wenn dein Vater 0% Erbmasse hat und auch sonst nichts angespart hätte.


und noch eine abschließende Frage: Stiefmutter heißt Adoption? Oder nennst du sie nur so?



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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."


-- Editiert mepeisen am 07.08.2013 08:29

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#8
 Von 
Gerald.
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Da will mir ja auch nicht aus dem Kopf, warum mir plötzlich 10.tsd angeboten werden, wenn mein Vater nichts haben sollte.

Adoptiert bin ich nicht, da würde die Rechtslage ja einiges anders sein. Stiefmutter nur weil mein Vater sie im nachhinein geheiratet hat.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Gerald.
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

So, habe das Grundbuch geprüft und mein Vater ist nicht eingetragen, nur meine Stiefmutter und mein Bruder.



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1x Hilfreiche Antwort

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