Erbvertrag oder Testament?

25. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
movemuscm
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbvertrag oder Testament?

Wie sehen "Fachleute" das Thema bei zur Zeit noch nicht-ehelicher
Lebensgemeinschaft? (ab 11.11.diesen Jahres eheliche Lebensgemeinschaft)
Ein Erbvertrag ist bindender?
Ein Erbvertrag ist vom Grundsatz her nicht "billiger" als zwei Einzeltestamente?
Warum drängt ein Notar zu einem Erbvertrag und nicht zu zwei
Einzeltestamenten? Kann das jemand nachvollziehen?
Kann jemand einen Tipp geben, wie ein geschiedener Partner nicht auf Umwegen über das gemeinsame Kind doch noch Erbe wird?
Wie lange kann man das verhindern? Solange das Kind minderjährig ist? Solange das Kind noch nicht selber Kinder hat?
Bin für jeden Tipp dankbar.

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Ein Erbvertrag ist eine zweiseitige Erklärung, die nicht von einer Seite ohne die Zustimmung der anderen Seite geändert werden kann.

Ein Testament dagegen ist eine einseitige Erklärung, die vom Ersteller jederzeit, ohne Begründung und ohne Zustimmung eines anderen geändert werden kann.

Ein Kind hat in jedem Fall einen Pflichtteilsanspruch. Das kannst Du nicht verhindern.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
movemuscm
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Das Kind soll nicht ausgeschlossen sein!
Die Verfügung durch den geschiedenen Vater im Falle der Minderjährigkeit des Kindes soll ausgeschlossen werden!

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen