Wie sehen "Fachleute" das Thema bei zur Zeit noch nicht-ehelicher
Lebensgemeinschaft? (ab 11.11.diesen Jahres eheliche Lebensgemeinschaft)
Ein Erbvertrag ist bindender?
Ein Erbvertrag ist vom Grundsatz her nicht "billiger" als zwei Einzeltestamente?
Warum drängt ein Notar zu einem Erbvertrag und nicht zu zwei
Einzeltestamenten? Kann das jemand nachvollziehen?
Kann jemand einen Tipp geben, wie ein geschiedener Partner nicht auf Umwegen über das gemeinsame Kind doch noch Erbe wird?
Wie lange kann man das verhindern? Solange das Kind minderjährig ist? Solange das Kind noch nicht selber Kinder hat?
Bin für jeden Tipp dankbar.
Erbvertrag oder Testament?
25. März 2004
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Frage vom 25. März 2004 | 16:23
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbvertrag oder Testament?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 25. März 2004 | 17:05
Von
Status: Unbeschreiblich (47657 Beiträge, 16843x hilfreich)
Ein Erbvertrag ist eine zweiseitige Erklärung, die nicht von einer Seite ohne die Zustimmung der anderen Seite geändert werden kann.
Ein Testament dagegen ist eine einseitige Erklärung, die vom Ersteller jederzeit, ohne Begründung und ohne Zustimmung eines anderen geändert werden kann.
Ein Kind hat in jedem Fall einen Pflichtteilsanspruch. Das kannst Du nicht verhindern.
#2
Antwort vom 25. März 2004 | 18:00
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Das Kind soll nicht ausgeschlossen sein!
Die Verfügung durch den geschiedenen Vater im Falle der Minderjährigkeit des Kindes soll ausgeschlossen werden!
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