Erbvertrag mit falschen Tatsachen unterschrieben. Was nun?

8. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb465340-51
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Erbvertrag mit falschen Tatsachen unterschrieben. Was nun?

Guten Tag!

Ich habe im Jahr 2000 ein Darlehen von meinen Eltern bekommen, mit der Bedingung monatlich einen kleinen Betrag zurückzuzahlen. Im Jahr 2016 standen noch etwa 10.000 Euro Schulden davon aus. Meine Eltern boten mir an , diese Schulden auf mein Pflichtteilerbe anzurechnen und mir damit die Schulden zu erlassen. Gleichzeitig überschrieben sie ihr Haus meinem Bruder. Wir unterschrieben im April 2016 einen notariellen Vertrag. Nun steht aber in diesem Vertrag, dass ich im Jahre 2011 20.000 Euro von ihnen bekommen habe und das diese Summe auf mein Pflichtteilerbe angerechnet wird. Also stimmt weder das Datum, noch die Summe. Ich hab´s aber dummerweise unterschrieben. Meine Frage: habe ich überhaupt eine Möglichkeit diesen Vertrag für ungültig zu erklären, da er ja auf falschen Tatsachen beruht?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat:
Meine Frage: habe ich überhaupt eine Möglichkeit diesen Vertrag für ungültig zu erklären, da er ja auf falschen Tatsachen beruht?

Nein. Du hast mit Deiner Unterschrift die Richtigkeit der Angaben bestätigt.


-- Editiert von cruncc1 am 08.05.2017 18:27

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#2
 Von 
fb465340-51
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ok, danke

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Was spricht dagegen, dass alle Vertragspartner sich darauf einigen, den angebl. Fehler zu korrigieren?
Oder will dich die Familie "übers Ohr hauen"?

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von fb465340-51Nun steht aber in diesem Vertrag, dass ich im Jahre 2011 20.000 Euro von ihnen bekommen habe und das diese Summe auf mein Pflichtteilerbe angerechnet wird.[/quote):


Stehte da wirkilich, dass die volle Summe angerechnet werden soll oder nur die ausstehende Summe des Darlehnens?
Ansonsten zusammensitzen, das Problem besprechen und dann in Ordnung bringen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb465340-51
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja, die Familie will mich über´s Ohr hauen. Tatsächlich! Daher meine Frage. Sie haben zwar mir gegenüber privat zugegeben, dass der Vertrag falsch ist, sind aber nicht bereit ihn zu ändern und lachen sich jetzt ins Fäustchen. Ich bereue zutiefst meine Unterschrift, und möchte noch einmal meine Frage wiederholen: Habe ich eine Möglichkeit diesen Vertrag anzufechten?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Das ist ja eine herzige Familie:

Nein einseitig ändern kann man den Vertrag nicht. Wenn die Möglichkeit besteht, die tatsächliche Verläufe nachzuweisen, lohnt vllt. ein Anwalt.

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