Hallo,
Meine Mutter hatte mehrere Häuser, sie hatte den Niesbrauch und mein Bruder und ich waren jeweils zu 15 Prozen am grössten haus beteiligt.
Meine Mutter ist erkrankt un hat in dieser Zeit einen erbvertrag mit meinem Bruder geschlossen, das er alles erbt, im gegenzug dafür aber die Pflege und alle sonstigen Aufgagen übernimmt. Ich hatte immer meitfrei gelebt was ca. 15.000 EUR im Jahr ausgemacht hat. Ferner habe ich mich nie finaziell beteiligt, was Reparaturen angeht.
Da meine Mutter ihre Pflege jederzeit hätte selbst finanzieren können, stell sich mir die Frage ob der Erbvertrag von anfang nnicht war da es isch um ein Millionenvermögen handelt, bzw ob man ihn anfechten sollte. Meine Mutter war zu der Zeit der erstellung voll Geschäftfähig, obwohl man ihr nach einer Blutvergiftung eine leichte Demenz diagnostizoiert hat.
sie lebe auch längere Zeit ohne grössere Aufälligkeiten.
Meine Frage ist1. Soll ich den Vertrag anfechten
2. Habe ich überhaupt eine Chance, weil ich ja hinten rum kalt enterbt wurde.
Danke
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Mutter hat Erbvertrag mit meinem Bruder geschlossen - soll ich den anfechten?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Grundsätzlich kann der Erblasser zu Lebzeiten frei über sein Vermögen verfügen - auch, wenn am Ende nichts für den oder die Erben übrig bleibt.
Wenn die Mutter den einen Sohn bevorzugt bedenken will (weil dieser z.B. die Pflege übernommen hat) kann sie das in jedem Fall tun.
Was sie NICHT kann, ist, den anderen Erben komplett zu enterben, denn ein Pflichtteil steht auch ihm zu. Aber eben erst NACH dem Tod der Mutter.
Für Schenkungen vor dem Tod gibt es für den nicht beschenkten Erben einen Pflichtteilsergänzungsanspruch: das bedeutet, dass die Schenkung innerhalb der ersten 10 Jahre bei der Berechnung des Pflichtteils angerechnet wird. Dieser Anrechnungsbetrag reduziert sich allerdings pro Jahr um 10% und ist dann nach 10 Jahren bei Null.
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Insofern Ihr Herz nicht an einer bestimmten Immobilie hängt, ist die Folge dass Sie Bares erhalten, nicht die schlechteste Variante.
Möglicherweise sind Sie nicht komplett enterbt. Anderenfalls kann Ihr Pflichtteil in Geld letztlich mehr wert sein, als der Erlös von Teilungsversteigerungen im streitigen Erbfall.
Was sich für Sie ergibt, kann unter der Prämisse, dass Ihre Mutter nichts weiter verschenkt, erst mit Einblick in den Erbvertrag erfolgen.
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"Rechtsanwalt
Heiko Tautorus
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