Hi liebes Forum,
ich habe eine Frage und hoffe, dass ihr mir eine Antwort geben könnt.
Meine Großmutter hatte einen Erbvertrag aufgesetzt, den alle Kinder unterschrieben hatten. In diesem Erbvertrag wurden 3 von 4 Kindern das Immobilienvermögen und das 4. Kind das gesamten Barvermögen (als Vorebin) vermacht. Nun wurde das gesamte Immobilienvermögen meiner Großmutter bis zum Zeitpunkt ihres Todes veräußert. Meine Frage ist jetzt, haben die anderen 3 Kinder ein Anrecht auf den Pflichtteil oder haben sie diesen verloren, weil sie sich vertraglich darauf geeinigt hatten nur das Immobilienvermögen zu erben?
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Erbvertrag: Pflichtteil
26. März 2014
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Frage vom 26. März 2014 | 20:40
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 4x hilfreich)
Erbvertrag: Pflichtteil
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#1
Antwort vom 27. März 2014 | 09:00
Von
Status: Schüler (437 Beiträge, 331x hilfreich)
Wurde der Vertrag überhaupt notariell beurkundet?
Gruss
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#2
Antwort vom 27. März 2014 | 09:19
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 4x hilfreich)
Ja. Der Erbvertrag wurde notariell beurkundet und ist wirksam.
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#3
Antwort vom 27. März 2014 | 10:01
Von
Status: Schüler (437 Beiträge, 331x hilfreich)
Dann ist es durchaus denkbar dass hier Pflichtteilsansprüche bestehen.
Entscheidend für die Antwort auf die Frage dürfte sein ob es sich bei der "Vererbung" des Immobilienermögens um Teilungsanordnungen oder um Vorausvermächtnisse handelt. Der genaue Wortlaut des Erbvertrages entscheidet letztlich alles.
Gruss
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#4
Antwort vom 29. März 2014 | 07:11
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 4x hilfreich)
Vielen Dank!
So wie es aussieht, ist es wirklich ein Erbe und kein Vorabvermächtnis. Insofern besteht tatsächlich ein Anspruch auf den Pflichtteil.
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