Erbvertrag: Pflichtteil

26. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
Mysterios
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)
Erbvertrag: Pflichtteil

Hi liebes Forum,

ich habe eine Frage und hoffe, dass ihr mir eine Antwort geben könnt.
Meine Großmutter hatte einen Erbvertrag aufgesetzt, den alle Kinder unterschrieben hatten. In diesem Erbvertrag wurden 3 von 4 Kindern das Immobilienvermögen und das 4. Kind das gesamten Barvermögen (als Vorebin) vermacht. Nun wurde das gesamte Immobilienvermögen meiner Großmutter bis zum Zeitpunkt ihres Todes veräußert. Meine Frage ist jetzt, haben die anderen 3 Kinder ein Anrecht auf den Pflichtteil oder haben sie diesen verloren, weil sie sich vertraglich darauf geeinigt hatten nur das Immobilienvermögen zu erben?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 331x hilfreich)

Wurde der Vertrag überhaupt notariell beurkundet?

Gruss

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mysterios
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja. Der Erbvertrag wurde notariell beurkundet und ist wirksam.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 331x hilfreich)

Dann ist es durchaus denkbar dass hier Pflichtteilsansprüche bestehen.

Entscheidend für die Antwort auf die Frage dürfte sein ob es sich bei der "Vererbung" des Immobilienermögens um Teilungsanordnungen oder um Vorausvermächtnisse handelt. Der genaue Wortlaut des Erbvertrages entscheidet letztlich alles.

Gruss

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mysterios
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank!

So wie es aussieht, ist es wirklich ein Erbe und kein Vorabvermächtnis. Insofern besteht tatsächlich ein Anspruch auf den Pflichtteil.

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