Erbvertrag Eigentumswohnung

29. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
Karl Heinz
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbvertrag Eigentumswohnung

Hallo,

die Schwiegereltern stocken eine Etage auf unser Haus auf.
Da Sie dies auch bezahlen, haben wir einen Teilungsvertrag geschlossen, damit die entstehende Eigentumswohnung ihr Besitz wird.

Nach dem Ableben der Beiden, soll meine Frau die Eigentumswohnung gegen Auszahlung des Pflichtanteils an die Geschwister erben. (Wir übernehme Versorgung und Pflege)

Nun meine eigentliche Frage:

Ist es sinnvoll den Pflichtanteil am Verkehrswert festzumachen oder sollte in den Erbvertrag schon gleich eine feste Summe eingetragen werden. (Baukosten sind ja bekannt !)

Da automatisch mit dem Teilungsvertrag ein Teil meines Grundst. in den Besitz der Schwiegereltern überging habe ich die Befürchtung, daß ich bei Ableben der Beiden Teile meines Grundst. an die Erben auszahlen müsste.

Sind meine Bedenken berechtigt oder kann man den Verkehrswert nur auf die Wohnung reduzieren.


Danke


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Wenn ihr den Pflichtanteil nicht am Verkehrswert festmachen wollt, dann müssen die Geschwister den Vertrag mit unterschreiben. Das wäre für diese quasi ein Erbverzicht für den Fall, dass der Verkehrswert steigt.

Die Bedenken bzgl. der Grundstücksanteile sind berechtigt. Eine Reduktion auf die Wohnung ist aber leider nicht möglich.

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