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Erbteil eines verstorbenen Elternteils einfordern

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Erbteil eines verstorbenen Elternteils einfordern

Hallo Zusammen!

Ich habe da folgende Frage die ich gerne beantwortet hätte:

Meine Mutter ist bereits 1985 verstorben und besaß gemeinsam mit meinem Vater ein Haus. Zudem habe ich noch drei Geschwister. Mein Vater ist seit 1993 wieder neu verheiratet und lebt mit seiner Frau in diesem Haus.
Meine Schwester hat sich bereits vor einigen Jahren den Erbteil meiner Mutter auszahlen lassen. Das ganze wurde auch irgendwie bei einem Notar beurkundet. Ich habe aber keinerlei Ahnung was dort genau eingetragen wurde. Unterlagen liegen mir nicht vor. Nun beabsichtige ich ebenfalls mir meinen Erbanteil meiner verstorbenen Mutter von meinem Vater auszahlen zu lassen. Meine Schwester fühlte sich damals bei ihrer Auszahlung irgendwie von meinem Vater "über den Tisch gezogen", da sie weniger erhielt als sie erwartete. Dazu muss man evtl. noch erwähnen das der damalige Kaufwert der Immobilie im Jahre 1980
120.000 DM betrug und wohl auch damit im Grundbuch eingetragen wurde. Heute ist das Haus natürlich um einiges mehr Wert. Ca. der selbe Wert in Euro.
Nun interessiert mich welches Recht ich habe um mir den Anteil auszahlen lassen zu können. Ausserdem wie sich die Berechnung des Anteils ergibt. Meine Schwester meinte 100% / 2 (Eltern) = 50% (Mutter) / 2 (Eltern, Anteil Vater) = 25% / 4 (Geschwister) = Geamtanteil
Sollte ich mir einen Anwalt nehmen und evtl sogar den aktuellen Wert des Hauses schätzen lassen??? Das Verhältnis zu meinem Vater ist gut, sodass ich nicht mit Gegenwehr zu rechnen habe. Gab es bei meiner Schwester auch nicht. Lediglich die neue Ehefrau meines Vaters macht uns große Sorge, was auch der Grund für die Auszahlung ist. Ist die Ehefrau meines Vaters ebenfalls Erbberechtigt und wenn ja wie? Lediglich an dem Teil meines Vaters oder auch an dem Teil meiner Mutter??? Ich hoffe auf zahlreiche, kompetente Antworten.

Vielen Dank vorab...


Thomas


von thomasschoen79 am 29.07.2009 22:20
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>Erbteil eines verstorbenen Elternteils einfordern
quote:
Ich habe aber keinerlei Ahnung was dort genau eingetragen wurde. Unterlagen liegen mir nicht vor.

Als Miterbe hast du aber Anspruch auf eine Kopie.

quote:
Heute ist das Haus natürlich um einiges mehr Wert. Ca. der selbe Wert in Euro.

Das kann nur durch Inventionen sein, die müssen natürlich berücksichtigt werden.

quote:
Lediglich die neue Ehefrau meines Vaters macht uns große Sorge, was auch der Grund für die Auszahlung ist.

So ganz neue ist sie nicht mehr, es geht hier um Eure Erbe da hat sie im Prinzip damit nichts zu tun. Ich schlage vor hier, du beginnst mit dem Wunsch, du willst dich antragen im Grundbuch (falls noch nicht geschehen).

quote:
Ist die Ehefrau meines Vaters ebenfalls Erbberechtigt und wenn ja wie? Lediglich an dem Teil meines Vaters oder auch an dem Teil meiner Mutter???

Klar ist sie erbberechtigt, sie erbt dann (ohne Testament) 50% von sein Gesamtvermögen, d.h. die Hälfte von sein Anteil (+Mutter Anteil) im Grundbuch.
Die kinder bekommen dann je 50% /4

Wie sind die Anteile jetzt im Grundbuch?





von CO. am 30.07.2009 00:12
Status: Legende (233 Beiträge)
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>Erbteil eines verstorbenen Elternteils einfordern
Vielen Dank für Deinen Beitrag.

Laut meines Wissens stehen im Grundbuch meine Geschwister, meine verstorbene Mutter, mein Vater und ich.

Ja, es sind unglaubliche Investitionen durch eigenarbeit meines Vaters getätigt wurden. Neuer Dachstuhl inkl. Dach, diverse Aus- und Umbauten sowie das Haus wurde vollständig verklinkert.

Mir ist eigentlich sehr wichtig zu wissen, ob und in welchem Maße ich die rechtliche Grundlage auf die Auszahlung meines Anteils habe und ob es sinnvoll wäre einen Anwalt damit zu beauftragen. Ausserdem würde ich gerne wissen wie ich meinen Vater davon überzeugen kann den heutigen Wert der Erbschaft zu bemessen, damit ich nicht das selbe Schicksal erleide wie meine Schwester. Lohnt sich eine Schätzung eines Gutachters oder wie funktioniert so etwas???


von thomasschoen79 am 30.07.2009 00:21
Status: Frischling (7 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
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>Erbteil eines verstorbenen Elternteils einfordern
Hallo Thomas,

an Anwalt wende ich immer wenn es nicht mehr geht, dazu dein Vater kann dich (Euch) enterben und dann erbt die Frau noch mindesten 25% mehr. Abgesehen davon, dass er bestimmt sehr alt jetzt, das wäre wirklich nicht so schön.

Einfach mit ihm reden und reden, es muss nicht in ein Gespräch erledigt sein. Geb ihm genug Zeit. Ein Makler kann dir kostenlos sagen wie wert das Haus heute hat. Die Inventionen sind zu berücksichtigen aber auch die 24 J Mietfreie Anteil, so sollest du mit dein Vater reden. Mit 10.000 sollest du gelücklich sein Vielen Erfolg!

Ergänzung:

Zitat:
Mir ist eigentlich sehr wichtig zu wissen, ob und in welchem Maße ich die rechtliche Grundlage auf die Auszahlung meines Anteils habe

Auf Auszahlung hast du kein Anspruch, du kannst aber dein Anteil dann an ein Miteigentümer oder fremde verkaufen oder dein Anteil zwangsversteigern.

Als erst must du im GB sein und Achtung: Das muss binnen 6 J geschehen sonst tritt die Verjährung.


-- Editiert am 30.07.2009 01:16


von CO. am 30.07.2009 01:04
Status: Legende (233 Beiträge)
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>Erbteil eines verstorbenen Elternteils einfordern
quote:
Mir ist eigentlich sehr wichtig zu wissen, ob und in welchem Maße ich die rechtliche Grundlage auf die Auszahlung meines Anteils habe

Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung besteht nicht. Das wäre eine freiwillige Vereinbarung zwischen den Erben.

Die Erbengemeinschaft kann auch zwangsweise durch Gerichtsentscheid aufgelöst werden. Das würde aber dazu führen, dass das Haus in die Teilungsversteigerung kommt, also quasi zwnagsversteigert wird.

quote:
Lohnt sich eine Schätzung eines Gutachters oder wie funktioniert so etwas???

Nein, da kein Auszahlungsanspruch besteht und schon gar nicht ein Anspruch auf eine Auszahlung laut Gutachten. Wenn beide Seiten sich darauf einigen, dass eine Auszahlung erfolgen soll, dann unterliegt die Auszahlungssumme der freien Vereinbarung zwischen Deinem Vater und Dir.

Unter der Annahme, dass das Haus einen Wert von 120.000€ hätte, beträgt der Wert Deines Anteils 7.500€ (=1/16). Die Gutachterkosten, die Du zu tragen hättest, können also leicht die Schätzungenauigkeit übersteigen.

Wenn keine gütliche Einigung erzielt wird, droht zudem eine Enterbung beim Tod Deines Vaters. Du hättest dann zwar noch den Pflichtteilsanspruch, dennoch würde sich in so einem Fall der Anspruch beim Tod Deines Vaters um ca. 6.100€ verringern. Insgesamt macht eine Konfrontation mit Deinem Vater also wenig Sinn. Von der Einschaltung eines Anwaltes würde ich aus diesem Grund auch abraten.

quote:
Die Investitionen sind zu berücksichtigen aber auch die 24 J Mietfreie Anteil,

Das ist nicht unbedingt so. Auf den ersten Blick gilt einfach der aktuelle Wert des Hauses.

quote:
Ist die Ehefrau meines Vaters ebenfalls Erbberechtigt und wenn ja wie? Lediglich an dem Teil meines Vaters oder auch an dem Teil meiner Mutter???

Die Ehefrau Deines Vaters ist erbberechtigt hinsichtlich des aktuellen Vermögens zum Zeitpunkt des Todes Deines Vater. Das schließt seinen ursprünglichen Anteil, den Teil, den er von Deiner Mutter geerbt hat und den Teil, den er von Deiner Schwester gekauft hat, ein.

quote:
Als erst must du im GB sein und Achtung: Das muss binnen 6 J geschehen sonst tritt die Verjährung.

Das ist Unsinn. Der Erbanspruch und damit der Anspruch auf Eintragung in das Grundbuch unterliegt keiner Verjährung. Es ist lediglich zu beachten, dass die Eintragung in den ersten zwei Jahren gebührenfrei gewesen wäre.


von hh am 30.07.2009 09:21
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>Erbteil eines verstorbenen Elternteils einfordern
--- editiert vom Admin


von guest123-2388 am 30.07.2009 10:53
Status: Stift (58 Beiträge)
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>Erbteil eines verstorbenen Elternteils einfordern
Du sagst selber, dass der Erhalt und die Sanierungen durch deinen Vater alleine getragen wurden. Der Wertzuwachs ist also durch ihn entstanden.
Ein Wert wird übrigens nie ins Grundbuch eingetragen, da der nur geschätzt werden kann und letztenendes vom tatsächlichem Verkaufspreis abhängt und der richtet sich nach Angebot/Nachfrage.

Also eine faire Berechnung:
DM 120.000,- Wert in 1985: Davon 60.000,- Anteil deiner Mutter, davon gingen DM 30.000,- an die 4 Kinder, macht pro Kind DM 7.500., eine Auszahlung in Höhe von € 7.500,- wäre also durchaus mehr als fair.
Das sich erben oft mehr ausgerechnet haben, als sie dann bekommen, ist der normale Lauf der Dinge.


von sika0304 am 30.07.2009 15:02
Status: Tao (8055 Beiträge)
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>Erbteil eines verstorbenen Elternteils einfordern
@ sika0304

O.k, mit dieser Berechnung kann ich was anfangen und entspricht auch meiner Erwartung.

Um hier keinen falschen Eindruck zu erwecken. Ich beschäftige mich mit diesem Thema nicht aus Habgier oder persönlicher Unsympathie gegen meinen Vater. Ich greife evtl. zu diesem Mittel um einem langen Streit mit meiner Stiefmutter nach dem möglichen Tod meines Vaters vorzubeugen. Dieses wird definitiv der Fall sein. Und da Recht haben und Recht bekommen in userem Staate zwei verschiedene paar Schuhe sind, möchte ich zumindest bei dem Erbteil meiner Mutter vorbeugen.

Ich habe jetzt aber immer noch nicht verstanden ob ich das Recht auf meinen Erbteil meiner Mutter habe. Es hält sich nä,lich irgendwie das Gerücht das ich das Recht aud Auszahlung hätte. Könnte mir das evtl. noch einmal jemand genauer erklären, evtl. mit Rechtshinweis?!

Vielen Dank,

Thomas


von thomasschoen79 am 30.07.2009 15:51
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>Erbteil eines verstorbenen Elternteils einfordern
quote:
Ich greife evtl. zu diesem Mittel um einem langen Streit mit meiner Stiefmutter nach dem möglichen Tod meines Vaters vorzubeugen.

Dein Anteil im Grundbuch bleibt auch nach dem Tod deines Vater unverändert. Deine Stiefmutter kann daran nicht basteln! An Deine Stelle, ich würde mit mein Vater ein Vergleich machen:

Du und dein anderen 2 Geschwister: verzichten auf die Auszahlung (die du sowie kein Anspruch darauf hast, und die er vielleicht z. Z. nicht leicht leisten kann).

Er: Enterbt testamentarisch die "Fresse".

Mein Tipp auch für alle die ein Stiefelter haben, bleiben in Kontankt mit Eure Eltern und geben die keine Chance. Das habe ich leider nur spät festgestellt.

Ein Anspruch auf Auszahlung, besteht nur wenn die Pflichtteil (durch z.B. Enterbung) bezahlt werden muss. Als Miterbe besteht diese nicht.





von CO. am 30.07.2009 17:35
Status: Legende (233 Beiträge)
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>Erbteil eines verstorbenen Elternteils einfordern
quote:
Ich habe jetzt aber immer noch nicht verstanden ob ich das Recht auf meinen Erbteil meiner Mutter habe.

Ja, dieses Recht hast Du. Den Erbteil hast Du aber bereits erhalten und zwar dadurch, dass Du in das Grundbuch eingetragen wurdest.

quote:
Es hält sich nämlich irgendwie das Gerücht das ich das Recht auf Auszahlung hätte.

Ein Recht auf Auszahlung Deines Erbteiles besteht jedoch nicht.


von hh am 30.07.2009 18:05
Status: Tao (23495 Beiträge)
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