Erbschein... so ein K(r)ampf.....

28. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb460587-62
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschein... so ein K(r)ampf.....

Hallo, an alle!

Mein Mann ist am 29 November letztes Jahr verstorben. Ich habe gleich darauf den Erbschein beantragt, den ich leider immer noch nicht habe. Wie es ausschaut ist es ein Hickhack, welcher sich aus irgendwelchen mir unvorstellbaren Gründen in die Länge zieht, und zwar:

Ich erhielt kurz nach dem Tod meines Mannes ein Schreiben vom Standesamt, dass ich ausfüllen und wieder ans Standesamt weiterleiten sollte, was ich dann auch sorgfältig getan habe, mit allen Unterlagen, die man mir verlangt hatte- ALLES!!! Das Standesamt meinte, sie leiten die Unterlagen weiter ans Amtsgericht und ich solle auf Antwort warten...

Nach drei Monaten, nachdem ich gewartet habe, war mir genug und ich habe dann selber direkt beim Amtsgericht angerufen und erläutert, dass meine Konten gesperrt sind und alles und man sagte mir man würde sich beeilen und mir einen erneuten Antrag zuschicken, welchen ich ausfüllen sollte und dann würde ich den Erbschein in kürzester Zeit erhalten. Selbst diesen Antrag habe ich ausgefüllt, notwendige Unterlagen legalisiert vom Rathaus geholt und abgeschickt und dachte, dass sich alles schnellstens erledigen wird.

Nun denn, mittlerweile sind 5 Monate vergangen, mir haben zwei Institutionen mit Zwangsversteigerung gedroht, weil ich zwei Rechnungen (wohlbemerkt Rechnungen, die mit dem Begräbnis im Zusammenhang stehen) nicht gezahlt habe, da sich die Bank weigert.

Aufgrund der bevorstehenden Zwangsversteigerungen habe ich erneut an das Amtsgericht geschrieben, die Beweise dazu geliefert, und plötzlich schreibt mir das mir zustehende Amtsgericht, dass ich nun auch Abstammungsurkunden und sonstige Urkunden von meinen verstorbenen Schwiegereltern liefern soll, und noch einige mir enorm komische Unterlagen, von denen ich nichts weiss, bzw zu wenig von den Verwandten meines Mannes weiss, sodass ich keine Ahnung habe wie ich die beschaffen soll: wann mein Mann nach Deutschland ausgewandert ist, ob er noch Verwandte im Ausland hat, wann er die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten hat, Abstammungsurkunde von ihm und seine Schwester, Sterbeurkunde von seiner Schwester usw... Wohlbemerkt, mein Mann war alleine, als wir uns kennengelernt hatten; Schwester war schon tot und die Eltern ebenfalls. Aus diesem Grund hatten wir auch wenig darüber gesprochen, weil es mich schlicht und einfach nicht unbedingt interessiert hat.

Ist das wirklich rechtens, dass ein Amtsgericht für einen Erbschein das alles verlangen muss, oder sollte ich vielleicht lieber zu einen Anwalt für Erbrecht gehen?

Würde mich für eine Antwort freuen.

Ach ja, eine Schwester existiert noch für/bzw von der ich auch noch eine Abstammungsurkunde einholen muss, aber diese weigert sich Kontakt mir mir aufzunehmen, angeblich solle ich sie aus der ganzen Sache heraushalten... ich weiss ehrlich gesagt nicht, wie ich mich verhalten soll.

Liebe Grüße

Testament oder Erbe?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Da es offenbar kein Testament und keinen Erbvertrag gibt, kommt die gesetzliche Erbfolge zum tragen. Hierfür muss das Gericht die Familienverhältnisse rechtssicher und zweifelsfrei klären und verlangt daher zahlreiche gerichtstaugliche Nachweise. Ob diese im Einzelnen gefordert werden dürfen sollte ein Fachanwalt besser beurteilen können. Mir sind Bearbeitungszeiten bekannt die deutlich über diesen 5 Monaten liegen, gerade bei komplexen Familienverhältnissen mit Bezug zum Ausland.

Merke: Leichter geht es mittels Testament in dem die Erben genau bezeichnet sind. Ansonsten ist es sinnvoll, zu Lebzeiten eine Generalvollmacht mit Wirkung über den Tod hinaus einzurichten, damit eine derartige langwierige Klärung eben gerade nicht zu finanziellen Engpässen mit erheblichen Nebenwirkungen führt. Aber zu Lebzeiten ist so etwas meist kein Thema.

Wenn Du es Dir leisten kannst könnte Unterstützung durch einen Fachmann für Erbrecht (nicht der Feld-Wald-und-Wiesen-Anwalt von nebenan!) durchaus hilfreich sein, da man dort die Materie wie auch die "enorm komischen Unterlagen" kennt, und ggf. weiß wie man die beschafft oder im Dialog mit dem Gericht weg argumentiert.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Ist das wirklich rechtens, dass ein Amtsgericht für einen Erbschein das alles verlangen muss


Ja, da im Erbschein die Erben auch korrekt benannt werden sollen.

Du erbst 75% und die noch lebende Schwester Deines Mannes erbt die übrigen 25%.

Selbst wenn Du dann irgendwann einmal einen Erbschein hast, kannst Du ohne Mitwirkung der noch lebenden Schwester Deines Mannes damit nichts machen. Alle wesentlichen Dinge erfordern Einstimmigkeit, d.h. die Unterschrift aller Erben.

Zitat:
angeblich solle ich sie aus der ganzen Sache heraushalten...


Dann hätte sie das Erbe ausschlagen müssen.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb460587-62
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, und Danke, an euch beiden!

Das ist es ja! Die Frau will nicht ausschlagen, aber unterschreiben will sie auch nicht. Und das ärgert mich wahnsinnig!

Die Frau glaubt tatsächlich, dass, wenn sie ausschlagen würde, sie irgendetwas zahlen müsse, was natürlich nicht stimmt. Deswegen hat sie die Ausschlagfrist nicht eingehalten. Und wegen dieser Gleichgültigkeit droht mir das Amtsgericht das Verfahren ohne Erbschein abzuschließen...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb460587-62
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Ja, da im Erbschein die Erben auch korrekt benannt werden sollen.


WAS ich ja auch gemacht habe! Allerdings verlangt man mir zb Sterbeurkunden von meinen Schwiegereltern, die schon mindestens 20 Jahre tot sind und von einer Schwester, die bestimmt schon 40 Jahre tot ist...

Wie gesagt, die Unterlagen habe ich nicht. Und wer sie (bestimmt) hat will sie nicht liefern.

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Und wegen dieser Gleichgültigkeit droht mir das Amtsgericht das Verfahren ohne Erbschein abzuschließen...

Das Amtsgericht wird nur auf Antrag tätig. In diesem Fall wurde ein Erbschein beantragt, der wegenden fehlenden standesamtlichen Unterlagen nicht erteilt werden kann. Das hat nichts mit "drohen" zu tun.
Zitat:
Und das ärgert mich wahnsinnig!

Ärgern solltest Du Dich darüber, dass ihr kein Testament gemacht habt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Die Frau glaubt tatsächlich, dass, wenn sie ausschlagen würde, sie irgendetwas zahlen müsse, was natürlich nicht stimmt.


Doch, für die Ausschlagung fallen Gebühren an.

Allerdings würde ich da an Deiner Stelle großzügig anbieten, diese Gebühren zu übernehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Allerdings würde ich da an Deiner Stelle großzügig anbieten, diese Gebühren zu übernehmen.

Der Zug ist längst abgefahren...
Zitat:
Mein Mann ist am 29 November letztes Jahr verstorben.



-- Editiert von cruncc1 am 01.05.2017 18:08

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