Hallo, an alle...
Mein Mann und ich waren eine Zuwendungsgemeinschaft, bevor er Ende November verstorben ist. Ich habe heute, endlich einen Brief vom Nachlassgericht erhalten, dass ich 3/4 erben würde und seine Schwester 1/4. Ist das normal? Wohlgemerkt, seine Eltern sind beide, schon länger, verstorben und leibliche Kinder hat er auch nicht... Kenne mich, wie gesagt, nicht gut damit aus. Kann mir vielleicht jemand erklären, wieso meine Schwägerin mit der wir seit 25 Jahren keinen Kontakt haben (außer, dass ich sie zum Begräbnis gerufen habe, aus Höflichkeit) eigentlich etwas kriegen sollte? Es gibt kein Testament, oder ähnliches. Eigentlich sollte die gesetzliche Erbfolge gelten, oder ist es auch bei der gesetzlichen Erbfolge so, dass Blutsverwandte auch erben?
Würde mich über eine Nachricht freuen, Christine
Erbschein? Wann erben Geschwister?
3. März 2017
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Frage vom 3. März 2017 | 14:05
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschein? Wann erben Geschwister?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 3. März 2017 | 15:45
Von
Status: Richter (8056 Beiträge, 4512x hilfreich)
Zitat:Mein Mann und ich waren eine Zuwendungsgemeinschaft...
Was soll das sein? Der gesetzliche Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft.
Zitat:Wohlgemerkt, seine Eltern sind beide, schon länger, verstorben und leibliche Kinder hat er auch nicht...
Das ist die gesetzliche Erbfolge.
Zitat:Kenne mich, wie gesagt, nicht gut damit aus.
Sicher nach dem Tod einer Person darüber Gedanken zu machen, weshalb die Erbfolge so ist, wie sie ist, ist eine schlechte Wahl. Man hätte sich zu Lebzeiten informieren müssen.
Zitat:Kann mir vielleicht jemand erklären, wieso meine Schwägerin mit der wir seit 25 Jahren keinen Kontakt haben (außer, dass ich sie zum Begräbnis gerufen habe, aus Höflichkeit) eigentlich etwas kriegen sollte?
Ganz einfach: das ist die gesetzliche Erbfolge.
Zitat:Eigentlich sollte die gesetzliche Erbfolge gelten, oder ist es auch bei der gesetzlichen Erbfolge so, dass Blutsverwandte auch erben?
Du hast offensichtlich die gesetzliche Erbfolge dahingehen interpretiert, dass Du Alleinerbin bist - aber da liegst Du leider falsch.
#2
Antwort vom 3. März 2017 | 16:43
Von
Status: Unbeschreiblich (38488 Beiträge, 14014x hilfreich)
Ist denn kein Testament da?
wirdwerden
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#3
Antwort vom 3. März 2017 | 19:20
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
"Du hast offensichtlich die gesetzliche Erbfolge dahingehen interpretiert, dass Du Alleinerbin bist - aber da liegst Du leider falsch."- ich bin davon ausgegangen, dass, wenn er keine Eltern mehr hat, dass ich dann die alleinige Erbin bin. Wusste nicht, dass dann seine Schwester auch als Erbin in Frage kommt.
"Ist denn kein Testament da?"- leider nicht! Nicht jeder denkt in jungen Jahren eins zu machen. Und auf der anderen Seite, woher soll man wissen, dass man so jung, unerwartet stirb... (nein, es war kein Unfall^^)
#4
Antwort vom 5. März 2017 | 13:28
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatIst denn kein Testament da? :
wirdwerden
Frage, bitte richtig lesen!
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