Erbschein / Teilerbschein

9. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Solange
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 28x hilfreich)
Erbschein / Teilerbschein

Hallo,
habe hier zwar ne menge zum Thema Erbschein gefunden, aber nichts, was meine Frage eindeutig beantwortet.
Sachlage : Drei Erben (Geschwister), kein Testament , keine Enterbung

Mich würde mal interessieren, ob einer der drei Erben bei einem Notar einen Erbschein beantragen kann, um damit über einen Anwalt das Grundbuch berichtigen zu lassen, ohne dass die Geschwister damit einverstanden sind?
Oder braucht er in jedem Fall - also auch für den Teilerbschein - die Geburtsurkunden der Geschwister und damit ja deren Einwilligung?
Anders gefragt : braucht man für einen Teilerbschein die Geburtsurkunden der Geschwister, und kann ein Anwalt mit einem Teilerbschein überhaupt das Grundbuch berichtigen?
Danke und Gruß
Solange

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Bevor jemand mit "Sesam öffne dich", einen unlogische Komentar ab gibt,
beschäftige dich mal mit dem nachfolgenden LINK.

www.asp-rechtsanwaelte.de/erbrecht_krefeld/erbrecht_erbschein.htm.

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Solange
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 28x hilfreich)

Hallo Muran,

ich bin ja schon seit zwei Tagen am googeln, und die Seite www.asp-rechtsanwaelte.de/erbrecht habe ich gestern schon gefunden, aber meine Frage wird da eben nicht eindeutig beantwortet.

Also Zitat : „Deshalb muss jeder Erbe mit Name, Anschrift, Geburtsdatum und Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser sowie seines Erbanteils aufgeführt sein. Zudem muss der Antrag ergeben, ob ein Alleinerbschein, ein Teilerbschein oder ein gemeinschaftlicher Erbschein beantragt wird.“

Was heißt das nun, braucht man in jedem Fall - also auch für den Teilerbschein - die Geburtsurkunden der Geschwister und damit deren Einwilligung?
Ich meine, Name, Anschrift und Geburtsdatum der Geschwister kann man ja haben, deswegen hat man aber noch lange nicht deren Einwilligung und auch keine Geburtsurkunde von ihnen.
Und kann ein Anwalt mit einem Teilerbschein überhaupt das Grundbuch berichtigen?
Da hilft mir der LINK leider nicht weiter –

Und weiter unten lese ich dann, unter „Gesetzliche Erbfolge“

Zitat: „Hat der Verstorbene kein Testament gemacht, so gilt die gesetzliche Erbfolge. Und die Erlangung eines Erbscheins wird schwierig!
Nun müssen Sie nämlich dem Nachlassgericht die gesamten Verwandtschaftsverhältnisse darlegen, soweit dies für die Erbenermittlung erforderlich ist.“
Und dann kommt noch eine Reihe von Unterlagen - Urkunden, die ggfs. erforderlich sind.
Tja, da steht „gegebenenfalls“, was soll ich mit "gegebenenfalls" anfangen ?
Es gibt ja nur diese drei Erben, und die Sterbeurkunden der Eltern sind vorhanden, nur die Geburtsurkunden der Geschwister eben nicht.

Danke und Gruß
Solange

8x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Was ist denn so wichtig an der Grundbuchberichtigung. Ob unter diesen Voraussetzungen ein Teilerbschein ausgestellt würde oder man damit das Grundbuch berichtigen kann, weiß ich nicht. Aber auf jeden Fall dürftest Du alleine doch nicht über das Grundstück verfügen.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Solange
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 28x hilfreich)

Hallo Salkavalka,

keine Ahnung, was so wichtig ist an einer Grundbuchberichtigung. Der Anwalt hat den Mandanten beauftragt beim Notar einen Erbschein zu beantragen, damit will er das Grundbuch berichtigen, was die Miterben aber nicht wollen. Aber vielleicht hat der Erbschein noch andere Gründe. Der Anwalt wird schon wissen was er tut.
Nur, die Sekretärin des Notars meint am Telefon, sie braucht die Geburtsurkunden der Miterben / Geschwister. Die zu besorgen dürfte aber schwierig – wenn nicht unmöglich sein.
Also noch mal : braucht ein Miterbe für die Beantragung eines Teilerbscheins die Geburtsurkunden der Miterben? Können Miterben verhindern, dass ein Miterbe einen Teilerbschein erhält?

Danke und Gruß

16x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

10x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Solange
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 28x hilfreich)

Hallo Ali Baba,

vielen Dank für deine deutliche und gründliche Antwort.
Jetzt ist mir alles klar. Die Sekretärin des Notars schien mir am Telefon auch etwas unsicher zu sein – vielleicht neu in ihrem Job; jedenfalls hat sie ja wohl Unsinn geredet.
Jetzt ergibt alles wieder einen Sinn und ich brauche wegen des Telefon - Geschwätz keinen unnötigen Termin beim Anwalt...
Nochmals vielen Dank und Gruß

Solange

4x Hilfreiche Antwort

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