Guten Tag,
2006 wurde mir ein Gebäude über die Nießbrauchregelung übertragen. Das Gebäude steht auf einem Grundstück mit Erbpachtvertrag. Welcher Wert wird zur Festlegung der Erbschafts-/Schenkungssteuer angesetzt. Der entsprechende Ertragswert oder der entsprechende Grundstückswert? Das Grundstück wird mir ja nie gehören.
Für den Hinweis auf ein paar §§ hierzu, wäre ich dankbar.
Gruß
45iger
Erbschaftsteuer für Gebäude mit Erbpachtvertrag
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Das Grundstück hat damit nichts zu tun, da hier nur das Erbbaurecht übertragen wurde.
Wenn das bereits 2006 war, wäre die Schenkungssteuer längst angefallen, ggf. war der Freibetrag höher und deshalb steuerfrei.
.Es ist durchaus üblich, dass der Erbbauberechtigte das Grundstück kauft.
Hallo von cruncc1
die Regelung mit dem Nießbrauch wurde im Nov. 06 vollzogen. Das zuständige Finanzamt für Erbschaft- u. Schenkungssteuer kam erst im Okt.08 auf uns zu. Die Festlegung des Grundstückswertes haben wir erst kürzlich erhalten. Nach Rückfrage bei dem zuständigen Beamten bei dem Finanzamt für Erbschaftsteuer wurde mir mitgeteilt, dass dieser Grundstückswert angesetzt wird, da er höher ist als der Ertragswert.
Gruß
45iger
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Mittlerweilen bin ich aufgeklärt worden.
Also in meinem Fall bin ich wirklich betroffen. Es wird bei der Schenkung-/Erbschaftssteuer der Grundstückpreises abzüglich des jährlichen Pachtzinses x 18,6 als Berechnungsgrundlage heran gezogen.
Was ich jetzt noch gemacht habe ist das, das ich einen Einspruch auf die gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts erhoben habe. Es gibt ein paar Gründe, die dieses Grundstück auf jeden Fall nicht so verkaufen lassen, wie der ermittelte Wert.
Gruß
45iger
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