Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn ich als Kind des Erblassers ein Grundstück mit Haus darauf erbe und darin 10 Jahre wohnen bleibe, zahle ich keine Erbschaftssteuer (sofern die Wohnfläche nicht über 200m² liegt). Soweit meine Info, korrigieren Sie mich bitte, wenn ich hier falsch liege.
Mein Problem ist nun folgendes: Das Haus, das vererbt wird, hat drei Wohnungen (Dachwohnung, Erster Stock, Erdgeschoss), von denen ich die Dachwohnung bewohne. Zusammen sind dies für alle drei Wohnungen ca. 200m².
Was passiert nun, wenn ich das Haus erbe und weiter in meiner Wohnung bleibe? Kann ich die beiden anderen Wohnungen vermieten oder müssen diese leerstehen bleiben für 10 Jahre, wenn ich erbschaftssteuerfrei bleiben möchte? Leider habe ich hierzu keine passende Regelung im Internet gefunden, und hoffe, Sie können mir weiterhelfen bzw. ein paar Anhaltspunkte geben.
Mit freundlichen Grüßen
-- Editier von salomon703 am 01.04.2016 11:32
Erbschaftssteuer wenn man in der Immobilie wohnen bleibt (als Kind) und vermieten
1. April 2016
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Frage vom 1. April 2016 | 11:30
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaftssteuer wenn man in der Immobilie wohnen bleibt (als Kind) und vermieten
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 1. April 2016 | 12:28
Von
Status: Richter (8019 Beiträge, 4498x hilfreich)
Was hat das mit Erbrecht zu tun?
Das gehört ins Steuerrecht.
Und jetzt?
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