Hallo,
vor 8 Jahren habe ich von meiner Mutter eine Schenkung erhalten.
Nun ist meine Mutter letztes Jahr leider verstorben und Erbe nun.
Wird bei der Berechnung der Erbschaftssteuer nun auch die Schenkung im Freibetrag noch berücksichtigt oder werden diese 2 Fälle separat voneinander steuerlich betrachtet?
Danke für Infos und liebe Grüße
Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer
22. März 2017
Thema abonnieren
Frage vom 22. März 2017 | 19:36
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 4x hilfreich)
Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 23. März 2017 | 01:22
Von
Status: Unbeschreiblich (47495 Beiträge, 16808x hilfreich)
Ja, die Schenkung wird mit berücksichtigt, da der Zeitraum zwischen Schenkung und Erbschaft weniger als 10 Jahre beträgt.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
Schon
267.003
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
6 Antworten
-
9 Antworten
-
3 Antworten