Erbschaftssteuer – ein Überblick

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Wie viel Geld muss der Erbe an den Fiskus zahlen? Mit dieser Frage wird jeder Erbe in der Bundesrepublik mindestens einmal konfrontiert. Angesichts des Spitzensteuersatzes auf Erbschaften in Höhe von 50 % des Erbschaftswertes kann die Auseinandersetzung mit der Problematik durchaus lohnenswert sein.

Die Höhe des Steuersatzes hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Zunächst erfolgt die Ermittlung des Erbschaftswertes, von diesem wird der Steuerfreibetrag abgezogen.
  • Im Ergebnis liegt der steuerpflichtige Betrag vor.
  • Es kommt dann auf die Steuerklasse des Erben an. Hier gilt: Je näher der Erbe mit dem Erblasser verwandt war, desto günstiger ist seine Steuerklasse - desto höher ist auch sein Steuerfreibetrag.
  • Anhand von Tabellen, die sich an der Steuerklasse und am Erbschaftswert orientieren, wird die Höhe des Steuersatzes bestimmt.

Am Schwierigsten gestaltet sich regelmäßig der erste Schritt, die Wertermittlung:

Im Jahr 1995 legte das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber auf, Immobilien nach anderen Maßstäben zu bewerten, als bisher erfolgt. Bis dahin waren Erben von Immobilien bevorzugt, weil der Wert der Immobilie weitgehend frei festgelegt wurde.

Inzwischen sind Grundlagen zur einheitlichen Bewertung von Immobilien festgelegt. Der erbschaftssteuerliche Wert richtet sich nach der durchschnittlichen Jahresnettokaltmiete (aus drei Jahren) mal 12. Je nach Nutzungsart der Immobilie erfolgen noch Zu- oder Abschläge.

Belastungen durch Hypotheken wirken sich übrigens zu 100 % wertmindernd aus.

Da die Steuerfreibeträge bei Schenkungen denen bei der Erbschaft inzwischen gleichgestellt sind, lohnt es sich aus steuerlichen Gesichtspunkten nur unter bestimmten Voraussetzungen, zu Lebzeiten zu schenken.

Lesen Sie dazu mehr unter STEUERFREIBETRÄGE NUTZEN .


Ihre Patrycja Gerhardy,
Rechtsanwältin, 37073 Göttingen
Kanzlei.gerhardy@online.de

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