Erbschaftsschein wie läuft das ab?

17. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
Zwergennase
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbschaftsschein wie läuft das ab?

Hallo Forumsleser,

meine Mutter ist vor kurzem gestorben, ich wollte mich jetzt um einige Formalitäten kümmern das geht aber nicht weil ich keinen Erbschaftsschein habe.

Ich werde jetzt demnächst einen beantragen und meine 2 Geschister angeben. Eine wohn in Östereich die andere in Bayern.

Wieso dauert der Erhalt des Scheins 1-2 Monate?

So viel ich weiß wird eine meiner Schestern das Erbe ausschlagen, es gibt ja nichts zu Erben. Bei der anderen weiß ich das nich genau.

Wie geht das Amtsgericht vor, was macht es alles?
Wie erfährt das ob Geld da ist oder nicht oder interessiert es das Amtsgericht nicht.

Ich danke Euch schon jetzt für Eure Antworten.

Fröhliche Grüße

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16800x hilfreich)

quote:
Ich werde jetzt demnächst einen beantragen und meine 2 Geschister angeben.


Mit der Beantragung des Erbscheines wird das Erbe angenommen. Daher sollten die Geschwister, die das Erbe ausschlagen wollen, nicht angegeben werden.

quote:
es gibt ja nichts zu Erben.


Wozu benötigst Du dann einen Erbschein?

quote:
Wie erfährt das ob Geld da ist oder nicht oder interessiert es das Amtsgericht nicht.


Das erfährt das Gericht von Dir im Erbscheinantrag.

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#2
 Von 
Zwergennase
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

danke für deine Antwort.

* Mit der Beantragung des Erbscheines wird das Erbe angenommen. Daher sollten die Geschwister, die das Erbe ausschlagen wollen, nicht angegeben werden.

Das Gericht hat gesagt wenn Geschwister da sind müssen diese mit auf den Erbschein, ich denke meine Geschwister müssen vor Beantragung ausschlagen und mir eine Kopie davon zusenden.

* Wozu benötigst Du dann einen Erbschein?

Es ist richtig das nichts zu Erben im großen Sinne ist, ich muss für die Beerdigung aufkommen, da ich informiert wurde. Meine Mutter hat aber so viel hinterlassen das es für die Beerdigung und die 3 Montasmieten ihrer Wohnung reicht.

*Das erfährt das Gericht von Dir im Erbscheinantrag.

Ich weiß doch auch nicht alles, nur wo er sin Bankkonto hat.

Tut mir leid leider weiß ich nicht wie das mit dem QUTE geht, ich hoffe ihr könnt es dennoch lesen.

Grüße



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#3
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 507x hilfreich)

quote:
geht aber nicht weil ich keinen Erbschaftsschein habe.

Die normalen familiär begründeten Schritte kann man zu 99% ohne Erbschein machen. Mit Stammbuch erhält man bei Banken i.d.R Auskunft. Notfalls Vollmachten von Geschwistern beibringen. Auch Zahlungen im Zusammenhang Beerdigung und Verpflichtungen wie Miete können erfolgen.
Es wäre ja völlig widersinnig 2 Monate auf den Erbschein zu warten und sich dann erst um die Beerdigung kümmern zu können.


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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7994 Beiträge, 4497x hilfreich)

Das Gericht hat gesagt wenn Geschwister da sind müssen diese mit auf den Erbschein...
Aber nur wenn diese nicht ausschlagen! Im Erbschein sind die Erben benannt und dieser ist lediglich eine Art "Ausweis" zum Nachweis der Erbschaft.

...ich denke meine Geschwister müssen vor Beantragung ausschlagen und mir eine Kopie davon zusenden.
Du benötigst hiervon keine Kopie.

Es ist richtig das nichts zu Erben im großen Sinne ist, ich muss für die Beerdigung aufkommen, da ich informiert wurde.
??? Die Erben haben die Bestattung zu bezahlen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/1968.html

Meine Mutter hat aber so viel hinterlassen das es für die Beerdigung und die 3 Montasmieten ihrer Wohnung reicht.
Hierfür benötigst du keinen Erbschein. Du kannst die Rechnung des Bestattungsunternehmens bei der Bank abgeben, diese werden vom Konto des Erblassers überwiesen.

Ich weiß doch auch nicht alles, nur wo er sin Bankkonto hat.
Dann musst du das ggf. herausfinden (z.B. aus den persönlichen Unterlagen des Erblassers).
Das NG benötigt den Wert des Nachlasses lediglich für die Berechnung der Gebühren.





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#5
 Von 
Zwergennase
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

also die Bank wollte mir keine Auskunft geben was an Geldern da ist ... ich weiß nur von den Konten, denn da habe ich Kontoauszüge geholt.

Wenn ich also für diese Beträge normal keinen Erbschaftschein bräuchte, könnte es sein das es mehr zu erben gibt?

Grüße

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#6
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7994 Beiträge, 4497x hilfreich)

also die Bank wollte mir keine Auskunft geben was an Geldern da ist ...
Die Bank wird ohne Erbnachweis keine Auskunft geben.

Wenn ich also für diese Beträge normal keinen Erbschaftschein bräuchte, könnte es sein das es mehr zu erben gibt?
Banken zahlen lediglich die Bestattungskosten vom Konto des Erblassers. Ansonsten muss ein Erbschein vorgelegt werden; hat man diesen, hat man auch das Erbe angenommen.

Man sollte nur dann ausschlagen, wenn sicher ist, dass der Nachlass überschuldet ist. Sollte sich nach Annahme der Erbschaft herausstellen, dass der Nachlass überschuldet ist, kann man Nachlassinsolvenz beimm Amtsgericht beantragen. Damit kann man die Haftung auf den Nachlass begrenzen.

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#7
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 507x hilfreich)

quote:
Die Bank wird ohne Erbnachweis keine Auskunft geben.

Das ist Ermessenssache. Hängt auch sehr vom Auftreten und den Umständen bzw. den familiären Verhältnissen ab. Wer sich um die Beerdigung kümmert und zumindest pflichtteilsberechtigt(Stammbuch) ist, sollte je nach Bank "Hinweise" auf die Vermögensverhältnisse erhalten. Wenn das Geld für die Beerdigung nicht reicht, dann weiß man Bescheid.

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