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Erbschaft während ALG II Bezug

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Erbschaft während ALG II Bezug

Hallo,

Seit Januar diesen Jahres beziehe ich ALG II. Ich bin verheiratet und habe ein Kind. Zum Zeitpunkt der Antragstellung hatten weder meine ehefrau noch ich irgendwelches Vermögen. Außerdem befinde ich mich in einem laufenden Privatinsolvenzverfahren.
Nun wird meine Ehefrau in Kürze eine Erbschaft in Höhe von etwa 10.000,-- Euro erhalten. Fragen:

1. Gilt diese Erbschaft in voller Höhe als Einkommen, so dass wir vorübergenhend kein ALG II bekommen werden, oder gelten hier zunächst mal die Freibeträge für Vermögen, die nicht angerechnet werden?

2. Wenn Vermögen, gilt dann nur der Freibetrag für meine Ehefrau, oder beide Freibeträge?

3. Spielt hier das Insolvenzverfahren noch eine Rolle, weil ich diese "Einnahme" ja eigentlich auch dort angeben und zur Schuldentilgung einsetzen müßte.

Bisher habe ich im Netz sehr unterschiedliche Informationen zu dieser Fragestellung gefunden. In Gesetzes- oder Verordnungstexten habe ich zum Thema Erbschaft gar nichts konkretes gefunden. Eventuelle Antworten darum bitte mit fundierter Quellenangabe. Danke im voraus.

Gruß, Axel


von axel.krueger@ewetel.net am 11.07.2005 12:47
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>Erbschaft während ALG II Bezug
ich glaube du darfst die hälfte behalten und die andere hälfte wird angerechnet ... weiss das aber nicht so genau ...


von guest123-255 am 11.07.2005 14:24
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>Erbschaft während ALG II Bezug
Was jetzt kommt, ist einmaliges Einkommen und ihr dürft, bis es aufgegessen ist, leben wie bisher, vom Regelsatz und den angemessenen Kosten der Unterkunft, zusätzlich die Kosten der Sozialversicherungen.

Ihr dürft keinen einzigen Cent zum Vermögen machen.


von alida am 12.07.2005 03:50
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>Erbschaft während ALG II Bezug
Danke für Eure Antworten. Inzwischen bin ich aber ein Stück weiter. Laut übereinstimmender Auskunft der Info-Line ALG II der Bundesagentur für Arbeit und eines Rechtsanwaltes verhält sich die Angelegenheit wie folgt:

1. In dem Monat, in welchem die Erbschaft ausgezahlt wird, zählt diese als Einkommen, d.h., es gibt kein ALG II.

2. Mit dem Erhalt der Erbschaft sind wir nicht mehr bedürftig und der ALG II Bescheid muss aufgehoben werden (rückwirkend zum 1.ten des Monats, in dem wir die Erbschaft bekommen haben, gemäß §48 SGB X).

3. Zum 1.ten des Folgemonats stellen wir dann ein neuen ALG II Antrag und der verbliebene Rest der Erbschaft ist Vermögen, für welches die entsprechenden Freibeträge gelten.

Fazit: Erbschaft = 10.000,-- Euro minus 1 Monat ALG II 1.200,-- Euro, verbleiben 8.800,-- Euro Vermögen, die wir frei verwenden dürfen. Damit können wir gut leben.

Gruß,

Axel


von axel.krueger@ewetel.net am 12.07.2005 12:25
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>Erbschaft während ALG II Bezug
trotzdem solltest du dir schonmal angewöhnen vom "geld deiner frau" zu sprechen, sonst wird mit sicherheit einer deiner gläubiger versuchen sich die kröten zu greifen ...

(wobei gläubiger natürlich nicht gleich gläubiger ist, will sagen eine bank kann man schon mal prellen, bei einem kleinen handwerker sollte man es nicht)

m.


von Miad am 13.07.2005 12:06
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>Erbschaft während ALG II Bezug
Irrtum, sowohl vom Anwalt wie von der Info-Hotline.
Was du während des laufenden ALG_II-Bezuges als einmaliges Einkommen hat, wird so verrechnet, dass du auf ALG_II-Basis weiterleben kannst, bis das Geld aufgebraucht ist.
Da gibt es keine Möglichkeit mehr, Vermögen zu bilden.


von alida am 25.07.2005 00:01
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>Erbschaft während ALG II Bezug
@alida

Da muss ich doch einfach mal nachfragen, woher Du dieses Wissen nimst? Hast Du beruflich mit diesen Dingen zu tun? Wo steht das geschrieben?

Gruß,

Axel


von AxelK am 25.07.2005 09:11
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>Erbschaft während ALG II Bezug
Ich habe leider nicht beruflich, sondern als Betroffene damit zu tun :-(
Aber meine vom Arbeitsamt nachgezahlten Beträge für 2 Jahre konnt ich nach intensivem Studium der einschlägigen Gesetze und Verordnungen für mich retten :-)

§ 11 SGB2 Zu berücksichtigendes Einkommen

Hierzu die Durchführungshinweise, z.B. hier zu finden:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/ALG_II/SGB_II_Durchfuehrungshinweise_Inhalt.aspx



von alida am 26.07.2005 06:57
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>Erbschaft während ALG II Bezug
Hallo Alida,

danke für die Antwort. Insbesondere in den genannten Durchführungshinweisen sind ja einige Einkommensarten expliziet genannt und aufgeführt. Erbschaften sind aber nicht dabei. Überhaupt habe ich direkt zum Thema Erbschaft nichts,aber auch gar nichts in den einschlägigen Vorschriften gefunden.

Ich zitiere mal eine Antwort aus dem Tacheles Forum, die mir - von allen erhaltenen Antworten - am ehesten einleuchtend erscheint:

"Die Erbschaft ist Einkommen in den Monat wo euch das Geld zufliest, danach Vermögen.
Ihr seid nach § 9 SGB II nicht mehr Hilfebedürftig, der Bewilligungsbescheid ist nach § 48 SBG X für die Zukunft aufzuheben. Ihr müsst ab den nässten Monat einen neuen Antrag auf AGL II stellen. Die Erbschaft ist dann Vermögensfreibetrag nach § 12 Abs.2 SGB II."

Das scheint mir Hand und Fuß zu haben. Auf jeden Fall muss ich ohnehin im August meinen Folgeantrag ALG II stellen. Bis dahin wird die Erbschaft noch nicht ausgezahlt sein und ich werde dann mal nachfragen, wie das hier vor Ort bei der ARGE gehandhabt wird. Ich werde dann noch mal darüber berichten.

Gruß,

Axel




von AxelK am 26.07.2005 08:21
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>Erbschaft während ALG II Bezug
Hat das wieder eckhardP geschrieben? Der träumt seinen Traum, aber es ist leider nicht die Realität.

Auf Seite 6 von 35
(3) Einmalige Einnahmen sind von dem Monat an zu berücksichtigen, in dem sie zufließen. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sollen für die Zahl von ganzen Tagen nicht erbracht werden, die sich unter Berücksichtigung der monatlichen Einnahmen nach Abzug von Freibeträgen und Absetzbeträgen bei Teilung der Gesamteinnahmen durch den ermittelten täglichen Bedarf einschließlich der zu zahlenden Beiträge für eine freiwillige Weiterversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung ergibt.


von alida am 26.07.2005 08:59
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>Erbschaft während ALG II Bezug
>... nach Abzug von freibeträgen und Absetzbeträgen...<

Mir scheinen die aussagen von Axel auch logischer (obwohl ich keine Ahnung von ALG2 habe).

Im Notfall würde ich mich halt dann einen Monat vom ALG abmelden (wenn das nicht so einfah geht, eben mal für einen Monat in die Schweiz umziehen oder so) und mich dann, mit Vermögen, wieder anmelden. So dass ich halt zum Zeitpunkt des Geldflusses nicht ALG2 Empfänger bin, dann müsste ich meine Ruhe haben?

m.


von Miad am 26.07.2005 16:39
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