>Erbschaft während ALG II Bezug
Danke für Eure Antworten. Inzwischen bin ich aber ein Stück weiter. Laut übereinstimmender Auskunft der Info-Line ALG II der Bundesagentur für Arbeit und eines Rechtsanwaltes verhält sich die Angelegenheit wie folgt:
1. In dem Monat, in welchem die Erbschaft ausgezahlt wird, zählt diese als Einkommen, d.h., es gibt kein ALG II.
2. Mit dem Erhalt der Erbschaft sind wir nicht mehr bedürftig und der ALG II Bescheid muss aufgehoben werden (rückwirkend zum 1.ten des Monats, in dem wir die Erbschaft bekommen haben, gemäß §
48 SGB X).
3. Zum 1.ten des Folgemonats stellen wir dann ein neuen ALG II Antrag und der verbliebene Rest der Erbschaft ist Vermögen, für welches die entsprechenden Freibeträge gelten.
Fazit: Erbschaft = 10.000,-- Euro minus 1 Monat ALG II 1.200,-- Euro, verbleiben 8.800,-- Euro Vermögen, die wir frei verwenden dürfen. Damit können wir gut leben.
Gruß,
Axel
von axel.krueger@ewetel.net am 12.07.2005 12:25
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