Erbschaft mit aufschiebenden Bedingungen

5. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
bkiddo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaft mit aufschiebenden Bedingungen

Hallo,

meine Frage wäre die folgende:
Person A ist Alleinerbin ihrer Großeltern, weitere Verwandtschaft existiert nicht.
Die Großeltern haben allerdings zwei Bedingungen im Testament festgehalten:
A muss 26 sein, und eine 3-jährige Ausbildung bzw. ein 3-jähriges Studium vorweisen können.
Gibt es Voraussetzungen, die diese Bedingungen ausser Kraft setzen? Was wäre z. B., wenn A krank wird, und aufgrunddessen keine Ausbildung abschließen kann?
Und, meine zweite Frage, kann A auf das volle Erbe verzichten und stattdessen einen Pflichtteil beanspruchen, für den besagte Bedingungen nicht gelten?

Ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann und danke schon jetzt für jede Antwort.

Einen schönen Abend noch,
bkiddo

Testament oder Erbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Wer auf sein Erbe verzichtet, der verzichtet.
Einen Pflichtteilanspruch hat jener Erbberechtigte der zb.. durch Testament nicht bedacht wurde (enterbt ).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Es gibt Ausnahmen siehe

http://www.internetratgeber-recht.de/Erbrecht/frameset.htm?https://www.internetratgeber-recht.de/Erbrecht/Pflichtteil/pta03.htm

0x Hilfreiche Antwort

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