Hallo,
meine Frage wäre die folgende:
Person A ist Alleinerbin ihrer Großeltern, weitere Verwandtschaft existiert nicht.
Die Großeltern haben allerdings zwei Bedingungen im Testament festgehalten:
A muss 26 sein, und eine 3-jährige Ausbildung bzw. ein 3-jähriges Studium vorweisen können.
Gibt es Voraussetzungen, die diese Bedingungen ausser Kraft setzen? Was wäre z. B., wenn A krank wird, und aufgrunddessen keine Ausbildung abschließen kann?
Und, meine zweite Frage, kann A auf das volle Erbe verzichten und stattdessen einen Pflichtteil beanspruchen, für den besagte Bedingungen nicht gelten?
Ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann und danke schon jetzt für jede Antwort.
Einen schönen Abend noch,
bkiddo
Erbschaft mit aufschiebenden Bedingungen
5. Januar 2009
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Frage vom 5. Januar 2009 | 00:04
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaft mit aufschiebenden Bedingungen
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 6. Januar 2009 | 16:05
Von
Status: Lehrling (1332 Beiträge, 1048x hilfreich)
Wer auf sein Erbe verzichtet, der verzichtet.
Einen Pflichtteilanspruch hat jener Erbberechtigte der zb.. durch Testament nicht bedacht wurde (enterbt ).
#2
Antwort vom 6. Januar 2009 | 18:23
Von
Status: Richter (8019 Beiträge, 4498x hilfreich)
Es gibt Ausnahmen siehe
http://www.internetratgeber-recht.de/Erbrecht/frameset.htm?https://www.internetratgeber-recht.de/Erbrecht/Pflichtteil/pta03.htm
Und jetzt?
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