Erbschaft in Polen – Teil 2 - Erbe eines Grundstücks in Polen
Von Rechtsanwältin Patrycja Gerhardy 17.12.2010 | Ratgeber - Recht in Polen | 1419 Aufrufe Mehr zum Thema:Erbschaft, Polen, Immobilie
Immobilie in Polen geerbt – wie werde ich Eigentümer einer Immobilie in Polen
Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Frage, wie die Eintragung des Eigentums an einer in Polen geerbten Immobilie ins dortige Grundbuch zu erreichen ist.
Viele Kinder oder Enkel von Spätaussiedlern, zum Beispiel aus Schlesien, werden im Fall des Todes eines in Polen lebenden Angehörigen mit der Frage konfrontiert, wie das Erbe an einem Haus oder an einem Grundstück in Polen rechtswirksam auf den Erben übertragen werden kann.
Patrycja Gerhardy
Northeim
8 Bewertungen
Familienrecht, Insolvenzrecht, Wirtschaftsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht Pers. Direktanfrage
Es sind mehrere Fragen zu klären: Zuallererst ist der rechtliche Status am Grundstück in Polen festzustellen. Es empfiehlt sich, einen Grundbuchauszug einzuholen, um zu erfahren, ob der Erblasser Alleineigentümer war oder ob weitere Rechte im Grundbuch stehen, hiervon hängt die weitere Vorgehensweise ab. Einen aktuellen Grundbuchauszug erhält man in Polen, indem ein polnischer Rechtsanwalt Einsicht in das Grundbuch vor Ort nimmt.
Sodann ist das Erbe nach dem/den Verstorbenen festzustellen. Dies geschieht in einfach gelagerten Fällen, soweit alle in Frage kommenden Miterben persönlich bei einem Notar erscheinen können, direkt bei einem polnischen Notar innerhalb eines Beurkundungstermins.
Schwierig wird es, wenn das Erbe nach mehreren Personen festzustellen ist oder wenn Miterben verhindert sind, die Reise nach Polen anzutreten. Hier muss das zuständige Rayongericht in Polen eingeschaltet werden, alle in Betracht kommenden Erben sind anzuhören. Gegebenenfalls werden Vollmachten benötigt. Es ist von einer Verfahrensdauer ab einem Jahr auszugehen.
Wichtig zu wissen ist, dass alle Dokumente in polnischer Sprache oder in polnischer Übersetzung vorliegen müssen.
Nach der Erteilung des Erbscheins (Stwierdzenie o Nabyciu Spadku) und nach gegebenenfalls in einem zweiten Schritt zu vollziehender Verhandlung zur Aufteilung des Erbes innerhalb der Erbengemeinschaft (Wspólnota Spadkowa), kann der Erbe beziehungsweise können die Erben in Polen beim Grundbuchamt Antrag auf Eintragung des Eigentums ins Grundbuch (Ksiega Wieczysta) beantragen.
In diesem Schritt ist auch die Erbschaftssteuer zu klären, die in Fällen der Geradlinigen Verwandtschaft unter bestimmten Voraussetzungen nicht entrichtet werden muss.



