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Erbschaft + Pflege eines Elternteils ???

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Erbschaft + Pflege eines Elternteils ???

Hallo !

Mich interessiert folgendes Thema: Falls ein Kind (Kind 1) die (eventuell später erforderliche) Pflege eines Elternteils übernimmt und aus diesem Grund 3/4 der Erbschaft erhält und das andere Kind (Kind 2) nur den Pflichtteil, also 1/4, kann dann, im Falle der Pflegebedürftigkeit des Elternteils Kind 2 trotzdem zu den Pflegekosten herangezogen werden?
Welche Vereinbarungen / Verträge sollten in so einem Fall am Besten geschlossen werden?

Wäre für eine baldige Antwort dankbar,

Gruß,

K.N.


von kanu am 04.07.2005 19:59
Status: Praktikant (15 Beiträge)
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>Erbschaft + Pflege eines Elternteils ???
Na da antwort ich doch bald.

Klare Aussage :

Hier sollte ein Notar eingeschaltet werden, der alles schriftlich aufsetzt, so wie Sie es gerne möchten, bzw. juristisch korrekt ist.
Der Anwalt / Notar wird Sie daher hingehend beraten.
Sie sollten auf jeden hier professionelle Hilfe einschalten, damit später kein "Gau" daraus wird.
Kann aus eigener Erfahrung ein Lied davon singen.
Also ab zum RA / Notar.
Hoffe weiter geholfen zu haben.
Grüße
nwg100


von nwg100 am 04.07.2005 22:05
Status: Philosoph (536 Beiträge)
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>Erbschaft + Pflege eines Elternteils ???
Wenn das Sozialamt Rückgriff auf die Kinder nehmen muss, dann ist die erbrechtliche Situation dafür uninteressant.

Die Unterhaltspflichten in so einem Fall richten sich nur nach der Einkommenssituation.

Zunächst einmal wird aber das Vermögen der/des Pflegebedürftigen verbraucht. Wenn also die Kinder zum Unterhalt herangezogen werden, dann dürfte ohnehin nichts mehr als Erbe da sein, so dass die vereinbarte Aufteilung des Erbes dafür nahezu uninteressant ist.

Ein Notar kann hierzu eine entsprechende Beratung geben.

-- Editiert von hh am 05.07.2005 09:44:27


von hh am 05.07.2005 09:42
Status: Tao (23495 Beiträge)
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>Erbschaft + Pflege eines Elternteils ???
Was aber, wenn die "Erbschaft" bereits zu Lebzeiten des Erblassers als Schenkung aufgeteilt wird? Kann dann im Falle einer Pflegebedürftigkeit des Erblassers, der Erbe, der aufgrund der oben genannten Vereinbarung nur den Pflichtteil ausgezahlt bekommen hat, auch zu den Kosten der Pflege herangezogen werden? (zum Beispiel, wenn der andere Erbe aufgrund von Schulden nicht zahlen kann?) Oder lässt sich dieses irgendwie ausschließen?

Gruß, K.N.


von kanu am 06.07.2005 19:35
Status: Praktikant (15 Beiträge)
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>Erbschaft + Pflege eines Elternteils ???
Hallo ?

Weiß noch jemand eine Antwort ???

Gruß,

K.N.


von kanu am 07.07.2005 12:43
Status: Praktikant (15 Beiträge)
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>Erbschaft + Pflege eines Elternteils ???
Wenn das Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen wurde, dann kann es vom Sozialamt innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung zurück gefordert werden. Dies wird auch vorrangig erfolgen.

Ansonsten intressiert sich das Sozialamt nicht für die Aufteilung des Vermögens. Eventuelle Unterhaltsverpflichtungen richten sich nur nach dem Einkommen der Kinder.


von hh am 07.07.2005 17:57
Status: Tao (23495 Beiträge)
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>Erbschaft + Pflege eines Elternteils ???
Die Frage von K.N. ist doch :
Wenn sich Kind 1 vertraglich verpflichtet die Pflege der Eltern zu übernehmen und im Gegenzug dafür 3/4 des Erbes bekommt,
wie sieht es für Kind 2 aus wenn Kind 1 den Vertrag später nicht erfüllen kann.



von Vienna am 08.07.2005 08:59
Status: Legende (280 Beiträge)
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>Erbschaft + Pflege eines Elternteils ???
Vienna hats treffend formuliert - kann darauf noch einmal jemand eine klare Antwort geben ?

Gruß,

K.N.


von kanu am 08.07.2005 13:58
Status: Praktikant (15 Beiträge)
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>Erbschaft + Pflege eines Elternteils ???
Wenn eine Vertragsseite seine Verpflichtungen nicht erfüllt, dann kann der Vertrag rückgängig gemacht werden.

Daher sollte so etwas im Rahmen eines notariellen Erbvertrages vereinbart werden.


von hh am 09.07.2005 09:57
Status: Tao (23495 Beiträge)
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>Erbschaft + Pflege eines Elternteils ???
Wenn es sich aber nicht um die Überschreibung einer Immobilie handelt, sondern um die Summe x ?
Bei einer Immobilie könnte man grundbuchlich eine Absicherung vornehmen. Aber was ist wenn das Geld futsch ist und die
Pflege nicht mehr erfolgt? Kann für diesen Fall vertraglich eine Sicherheit erfolgen?



von Vienna am 09.07.2005 16:03
Status: Legende (280 Beiträge)
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>Erbschaft + Pflege eines Elternteils ???
Natürlich kann vertraglich eine Sicherheit vereinbart werden.


von hh am 11.07.2005 10:29
Status: Tao (23495 Beiträge)
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