Erbrechts-Verzicht zugunsten Dritter

28. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
Fragesteller 123456
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbrechts-Verzicht zugunsten Dritter

Guten Tag,

ich habe folgende Frage und bitte das Forum um entsprechende Beantwortung.

In absehbarer Zeit werde ich vermutlich 50% des Hauses meiner Eltern erben.

Aus persönlichen Gründen, die ich hier nicht näher erläutern kann und möchte - möchte ich auf das Erbe (incl. Pflichtteil) komplett zu Gunsten Dritter vezichten; nur so viel, es liegen erhebliche finanzielle Fordeurngen gegen mich vor.

Bei diesen in Frage kommenden Personen handelt es sich um meine Lebensgefährtin, bzw. um unsere gemeinsame Tochter (noch Kleinkind). Eigentlich möchte ich das Erbe direkt komplett auf meine Tochter übertragen lassen unn meine Lebensgefährtin mus bis zum 20. Lebensjahr der Tochter das Erbe treuhänderisch verwalten.

Ist das möglich - falls ja, wie und welche Schritte müssen von wem in welchen Zeiträumen unternommen werden? Kann ich durch den Erbverzicht juristische Probleme bekommen?

Bitte auch den steuerlichen Aspekt (Erbschaftssteuer) mit darlegen.

Für entsprechende Informationen und Ratschläge wäre ich wirklich dankbar.

Herzlichen Dank im Voraus und allen ein erfogreiches und frohes neues Jahr!

Testament oder Erbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Aus persönlichen Gründen, die ich hier nicht näher erläutern kann und möchte - möchte ich auf das Erbe (incl. Pflichtteil) komplett zu Gunsten Dritter vezichten
Man kann nicht Gunsten eines Dritten ausschlagen!

Wenn ausgeschlagen wird, tritt die Tochter automatisch in die Erbfolge des Ausschlagenden ein.

unn meine Lebensgefährtin mus bis zum 20. Lebensjahr der Tochter das Erbe treuhänderisch verwalten.
Der Ausschlagende kann dies nicht bestimmen. Der/die Sorgeberechtigten vertreten das Kind.

Kann ich durch den Erbverzicht juristische Probleme bekommen?
Die Gläubiger werden nicht sehr begeistert sein. :augenroll:
Man könnte ja auch auf die Idee kommen, seine Schulden zu bezahlen.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

solltest Du Privatinsolvenz anmelden, könnte es sein, dass Deine Gläubiger eine Unterhaltspflicht gegenüber Deiner Tochter verneinen, da sie eigenes Vermögen hat.

Und somit sich deine eigene Belastung erhöht. Das kann auch sonst passieren. Dann muss Deine Tochter (bzw. deren Vormund/Sorgeberechtigter) das Haus verkaufen oder beleihen, um den Unterhalt sicherzustellen.

Uber einen Vertrag beim Notar könnte man das ggf. ausschliessen.

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"Chylla"

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