Erbrecht unter Geschwistern, Pflichtteil

31. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
franjo64
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 85x hilfreich)
Erbrecht unter Geschwistern, Pflichtteil

Hallo,

meine Schwester ist vor kurzem verstorben. Sie hat ein Testament hinterlassen indem nur Ihre Patenkinder bedacht sind.
Die Patenkinder haben sich wenig oder garnicht um meine Schwester gekümmert. Wir als Ihre Geschwister haben uns ständig um die Schwester gekümmert.
Nun meine Fragen: Haben die Geschwister keinen Anspruch auf einen Teil des Erbes ? Es sind keine Erben 1. Ordnung (Ehepartner, Kinder) vorhanden. Und als Erben der 2. Ordnung gibt es nur die Geschwister.
In verschiedenen Foren habe ich gesucht aber leider nichts gefunden, auch die verschiedenen Beispiele trafen nicht auf meinen Fall zu.


Für eine möglichst baldige Antwort wäre ich euch dankbar!
Gruß
Franjo

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Geschwister haben kein Pflichtteilsrecht.

Wenn sie testamentarisch enterbt wurden, dann erhalten sie nichts.

21x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
franjo64
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 85x hilfreich)

Hallo HH,
ich dachte enterbt ist man nur, wenn das im Testament ausdrücklich erwähnt wurde ??

Wenn ich dich aber richtig verstanden habe gehen wir Geschwister leer aus!
Zudem habe ich von meiner Schwester testamentarisch die Aufgabe übertragen bekommen Ihr Erbe zu verwalten (Also bringt sie mir doch grosses Vertrauen entgegen!). Hat Sie einfach vergessen uns Geschwister zu erwähnen ??? PS: Alle Geschwister hatten ein sehr gutes Verhältnis zu unsere Schwester!

Gruß
Franjo

47x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

9x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
franjo64
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 85x hilfreich)

Was meinst du mit "Wie kommst du darauf?"
Beziehst du das auf das Vergessen?

Ich denke das als Erben fast nur Leute benannt wurden, zu denen entweder gar kein oder nur wenig Kontakt besteht.

Während Ihrer Krankheit die zum Tode führte haben sich ausschließlich die Geschwister um Ihre Pflege gekümmert.

Das Testament stammt von 1998.

5x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
franjo64
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 85x hilfreich)

Wie verhält es sich mit §1925 BGB (Erben 2. Ordnung) wenn die Eltern beide verstorben sind), treten dann die Geschwister automatisch an deren Stelle, und sind dann wieder Pflichtteilberechtigt ???

Gruß
franjo64

33x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
huhn
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 29x hilfreich)

Entschuldigung, aber kann man nicht einfach den letzten Willen des Verstorbenen akzeptieren statt nach Möglichkeiten zu suchen wie man doch noch schnell an Geld kommt? Ihe Schwester wird sich schon Gedanken gemacht haben.

LG

Huhn

4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

Wurden die Patenkinder im Testament als "Erben" bezeichnet oder erhielten sie "Vermächtnisse"?

4x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Enterbt ist man auch, wenn nichts mehr übrig bleibt, nachdem die Bestimmungen im Testament erfüllt wurden. Eine wörtliche Erwähnung der Enterbung ist nicht notwendig.

Geschwister treten zwar beim gesetzlichen Erbe an die Stelle der Eltern, wenn diese verstorben sind. Einen Pflichtteil erhalten Sie aber dennoch nicht.

11x Hilfreiche Antwort

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