Hallo zusammen,
zu folgendem Fall würde mich eure Einschätzung interessieren:
Der Erblasser A überträgt zu Lebzeiten eine Immobilie an seinen Sohn (B). Zum Zeitpunkt der Übertragung ist er verheiratet mit C. Es besteht eine notarielle Vereinbarung, dass C im Erbfall eine Immobilie im Ausland erhält, sonst jedoch keinen Erbanspruch hat.
Jahre später kommt es zu einer Scheidung zwischen A und seiner Ehefrau C. Nach Anerkennung der Scheidung heiratet A wieder, er heiratet die gleiche Frau erneut (C). Nun kommt es zum Erbfall, es sind seit der Übertragung keine 10 Jahre vergangen.
a) Ist die notarielle Vereinbarung in dieser Konstellation noch gültig?
b) Besteht ein Pflichtteilsergänzungsanspruch? Die Ehe, aus der sich dieser ergeben würde, wurde ja geschieden.
Vielen Dank für eure Einschätzung, wenn ich etwas vergessen habe, bitte eine Info.
Erbrecht - Pflichtteilsergänzungsanspruch
17. Oktober 2014
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Frage vom 17. Oktober 2014 | 15:09
Von
Status: Beginner (94 Beiträge, 29x hilfreich)
Erbrecht - Pflichtteilsergänzungsanspruch
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 21. Oktober 2014 | 11:49
Von
Status: Beginner (94 Beiträge, 29x hilfreich)
Hat keiner eine Idee?
#2
Antwort vom 31. Oktober 2014 | 12:02
Von
Status: Beginner (94 Beiträge, 29x hilfreich)
...überhaupt niemand? :D
Und jetzt?
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