Erbrecht - Pflichtanteil - Wie kann man die Altersvorsorge herausnehmen?

19. September 2001 Thema abonnieren
 Von 
Rita W.
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Erbrecht - Pflichtanteil - Wie kann man die Altersvorsorge herausnehmen?

Ein Ehepaar lebt in einer Zugewinngemeinschaft. Der Ehemann hat aus erster Ehe ein Kind. Es besteht ein Erbvertrag auf Gegenseitigkeit. Das Ehepaar möchte sich Eigentum zulegen, was nach seinem evtl. Ableben als Altersversorgung der Ehefrau eintreten soll. Reicht es aus, das Eigentum auf den Namen der Ehefrau zu kaufen und ins Grundbuch eintragen zu lassen? Wie kann man diese Altersvorsorge aus dem Erbe (Pflichtanteil) herausnehmen.

Hat einer von Ihnen mit so einem oder einem ähnlichen Fall schon Erfahrungen gemacht?

Für eine Antwort (falls möglich) danke ich schon jetzt.


Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Kleehaus, Ingrid
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 3x hilfreich)

Vor 2 Jahren ist meine Tante verstorben und keinen leiblichen Erben hinterlassen. Wir sind vier Nichten, und eine von uns hat das Erbe beansprucht. Ich möchte wissen, ob wir anderen einen Pflichtanteil fordern können.

Welche rechtlichen Schritte können wir tun, um an den vermeindlichen Pflichtanteils zu kommen?

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.055 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen