Erbrecht Mutter u. Tochter

10. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
rantik
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbrecht Mutter u. Tochter

Hallo,

folgender Fall. Person X (Urgroßmutter) erbt Person Y (Enkel) eine beachtliche Summe Geld. Person Y muss aber laut Testament Person Z (Tochter des Enkel) den größten Teil abgeben, erzählt Person Z aber nichts von dem Erbe und gibt das Geld aus.

Was für Strafen werden folgen?

-- Editier von rantik am 10.06.2017 16:54

-- Editier von rantik am 10.06.2017 16:54

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
erzählt Person Z aber nichts von dem Erbe und gibt das Geld aus.

Z wird vom Nachlassgericht vom Inhalt des Testaments informiert. Woher y das Geld hernimmt, ist dessen Problem.

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#2
 Von 
rantik
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Zitat:
erzählt Person Z aber nichts von dem Erbe und gibt das Geld aus.

Z wird vom Nachlassgericht vom Inhalt des Testaments informiert. Woher y das Geld hernimmt, ist dessen Problem.


Bedeutet, dass Person Y das Geld in jedem Fall zurück zahlen muss?

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Bedeutet, dass Person Y das Geld in jedem Fall zurück zahlen muss?

:schock: Diese Frage ist wohl nicht Ernst gemeint oder?

Selbstverständlich hat Person Z einen Anspruch auf Zahlung gemäß dem Testament.


-- Editiert von cruncc1 am 11.06.2017 14:50

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ein Problem bekommt Z dann, wenn Y Privatinsolvenz anmeldet. In so einem Fall kann der Anspruch tatsächlich weg sein.

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#5
 Von 
rantik
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Ein Problem bekommt Z dann, wenn Y Privatinsolvenz anmeldet. In so einem Fall kann der Anspruch tatsächlich weg sein.


Also wird es nicht so weit kommen, dass Person Y Privatinsolvenz anmelden muss, um Person Z das Geld zurückzuzahlen? Was wenn von dem Geld nichts mehr übrig ist und Person Y nicht zahlen kann? Pfändung und Haftstrafe möglich?

LG

-- Editiert von rantik am 12.06.2017 14:25

-- Editiert von rantik am 12.06.2017 14:27

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10652 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von hh):
Ein Problem bekommt Z dann, wenn Y Privatinsolvenz anmeldet. In so einem Fall kann der Anspruch tatsächlich weg sein.


Hat Y in einem solchen Fall nicht eine Unterschlagung begangen?
Damit dürfte die Restschuldbefreiung doch versagt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Was wenn von dem Geld nichts mehr übrig ist und Person Y nicht zahlen kann? Pfändung und Haftstrafe möglich?


Pfändung ja, Haftstrafe nein.

Zitat:
Hat Y in einem solchen Fall nicht eine Unterschlagung begangen?


Unterschlagung (§ 246 StGB ) kann nicht vorliegen, weil es nicht um eine bewegliche Sache geht. Wenn man eine Straftat prüfen wollte, dann wäre Untreue (§ 266 StGB ) zu prüfen.

Nach meiner Auffassung ist aber auch der § 266 StGB nicht erfüllt, da kein besonderes Treueverhältnis bezüglich fremder Vermögensinteressen vorliegt, wenn ein Vermächtnis zu erfüllen ist.

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