Hallo,
die Eltern lassen sich scheiden. Die Mutter bleibt in Europa, der Vater geht nach Australien. Das Kind bleibt bei der Mutter. Steht dem Kind im Todesfall des Vaters ein Pflichtanteil zu?
Kann man eventuell auch vor dem Tode sich ein Pflichtanteil auszahlen lassen?
Hat der Vater die Möglichkeit, das Kind zu enterben?
Hoffentlich kann Jemand mit diesem schwierigen Fall helfen....
Danke im voraus.
ian
Erbrecht International??
21. April 2002
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Frage vom 21. April 2002 | 21:37
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbrecht International??
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