Erbrecht / Erbengemeinschaft Immobilie

27. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Xx_Anton_xX
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbrecht / Erbengemeinschaft Immobilie

Guten Tag,
Ich habe folgende Angelegenheit und bitte um Hilfe.
Es besteht eine Erbengemeinschaft aus drei Partein über eine Immobilie.
Eine Partei wohnt in dem Haus selber, zwei nicht.
Eine Partei hat ihrer Tochter eingeräumt ohne Mietvertrag in dem Haus zu wohnen.
Alle Versorger wie Strom, Wasser u.s.w. laufen auf die Partei die Miterbe ist und im Haus selber wohnt.
Die Tochter der anderen Partei die das Wohnhaus mit bewohnt, zahlt kaum Nebenkosten und Strom.
Alle drei Erben, möchten nun erwirken, das die Tochter der einen Partei das Haus verlässt. Vor einen halben Jahr haben alle drei Erben der Tochter die Kündigung ausgesproch,mündlich,sowie schriftlich.Aber die Tochter hat die schriftliche Kündigung per Einschreiben verweigert anzumehmen.
Nun haben nach einem halben Jahr alle drei Partein nochmals die Kündigung mündlicher Form an die Tochter ausgesprochen.Aber die Tochter weigert sich weiter auszuziehem, bezahlt weiter auch keine Nebenkosten-
Die Nebenkosten wie wasser, Stron u.s.w, die auf den Erben laufen der mit in dem Huas selber wohnt, kann die hohen Nebenkosten nicht mehr bedienen, Inkasso läuft schon, und möchte nun da die Tochter nicht auszieht freiwillig die Versoreg abstellen lassen, damit die Kosten nicht noch höher werden.
Nun meine Frage, was könne die drei Partein die eine Erbengemeinschaft bilden gegen die Tochter der einen Partei der Erebngemeinschaft unternehmen das diese aus dem Haus auszieht.Die Tochter beruht sich auf das Mietschutzgesetz und zieht nicht aus.Da eine Räumungsklage auch Geld kostet, die die drei Partein nicht aufbringen können wissen diese nicht weiter was sie tum können.Können die drei Partein im Rahmen der Erbengemeinschaft was unternehmen um die Tochter ohne Räumungsklage aus dem Haus zu kriegen?, Und kann der Miterbe der im Haus selber wohnt und auf dem alle Versoregr der Nebenkosten laufen diese trennen lassen, weil er diese nicht mehr bedienen kann?.
Alle drei Partein der Erbengemeinschaft möchten das die Tochter der einen Partei der Erbengemeinschaft auszieht.

Vielen Dank

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Bitte auch in diesem Thread lesen
http://www.123recht.net/Haus-geerbt,-ein-Erbe-wohnt-dort-__f526580.html

Eventuell wurden in "deinem" Fall bereits Fehler gemacht > ist ein Mietverhältnis entstanden?
Das könnte dann nicht mehr so einfach gekündigt werden.

Da kann kein Rat aus der Ferne helfen - hier muss ein Rechtsanwalt sichten, was die Erbengemeinschaft bereits von sich gegeben hat (alle Schriftstücke). Daraus ergibt sich dann, was noch zu retten ist.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

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