Erbrecht / Angespartes Beerdigungsgeld

30. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
maistern165
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbrecht / Angespartes Beerdigungsgeld

Hallo liebe Forum Mitglieder,


ich hoffe, mir kann jemand aus seiner Erfahrung sprechen.
Versuche es kurz aber ausführlich zu machen.

Wir wohnen mit seiner Mutter zusammen in einem Haus.
Das Haus wurde 2003 auf meinem Mann überschrieben, mit der rechtlichen Auflage:
Wohnrecht für Sie, alle anfallenden wirtschaftlichen Bereiche und Umsorgende Hilfe ünbernimmt mein Mann.
Er hat die Patientenvollmacht und die Vollmacht für die Geschäfte wie Bank.

Soweit..sogut.

Der letztgeborene Halbbruder Bruder erbte den Hof, Wiesen und Felder und bekam die Auflage: mtl. Zahlung von 150.-DM / Lebensindex.
Die er seit über 20 Jahren nicht nachkommt, weil sie es nicht möchte.

Nun zu unserem Problem:

All die Jahre spart die Mutter Geld weg und bereichert den Halbbruder.
Ist ihr Geld, soll hat so sein fürs Nichtstun.
Damit könnten wir Leben.
Aber seit Dezember 2016 weiß der Halbbruder, dass 10.000.-€ für ihr Begräbnis existieren.
Und nun beginnt der ganze Ärger.
Sie hat es ihm schriftlich dokumentiert. Wir wollten darauf hin dieses Geld anlegen, dass nur "beide" Brüder den Zugriff gemeinsam haben.

Mutter und Halbbruder lehnen dieses aber ab.
Sie besteht auf eine Einzahlung auf ihr Konto und deren Plan ist es, meinem Mann die Vollmachten zu entziehen, um an das Geld zu kommen.
Und wenn mein Mann keine Vollmachten mehr hätte, seinen Pflichten auch nicht mehr nachkommen würde, dann solle sie uns rauswerfen.
Sie könne ihr Haus dadurch wieder in Ihren Besitz bringen....

Wie verhält es sich nun rechtlich, um auf der sicheren Seite zu stehen, wenn mein Mann das Geld aus seinen Händen gibt.
Der Halbbruder hat Dokumente, wo von Muttern unterschrieben sind, wie z.B.
Halbbruder hat nichts mehr mit den Kosten zu tun und mein Mann besässe das Geld für die Beerdigung.

Wir möchten am Ende, wenn sie verstirbt, nicht allein mit den Kosten dasitzen. Noch dazu, wenn er die Hälfte einfordern könnte von seinem Dokument.
Denke er hat sich schon genug bereichert und wird dieses auch weiterhin tun.

Ich hoffe, es ist soweit ausführlich und nicht zu verzwickt geschrieben.
Vielen Dank schon mal für Ihre Auskunft.

Lg maistern165

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