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Gemeinschaftliches Testament

17.10.2000 | Service - Musterverträge und Briefe | 54446 Aufrufe
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Erbrecht, Mustertext, Testament

Wir setzen uns gegenseitig zu alleinigen Vollerben ein. Erben nach dem Tod des zuletzt versterbenden Ehegatten sind unsere Kinder Hans und Franz zu gleichen Teilen.
Sollte eines der Kinder beim Tod des Erstversterbenden seinen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch fordern, erhält es beim Tod des Letztversterbenden ebenfalls nur den Pflichtanteil. Den Rest seines Anteils erhalten dann die anderen Kinder zu gleichen Teilen.Diese Verfügungen sind sämtlich wechselbezüglich.

Irgendwo, den 5. 9. 2000 Irgendwo, den 5. 9. 2000
Johann Muster Gitta Muster


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Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Pflichtteilsklausel
Seite 2: Ersatzerben der Kinder
Seite 3: Mit vorweggenommener Erbfolge
Seite 4: Wiederverheiratung
Seite 5: Testamentsvollstrecker und Testierfreiheit
Seite 6: Auflösung der Lebensgemeinschaft

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