Folgender Verzwickter Sachverhalt:
Während eines Prozesses Vater gegen Sohn verstirbt der Kläger=Vater.
Die Erbschaft ist nicht geregelt, der Beklagte=Sohn ist neben seinem Bruder ein Erbe und wäre somit in der Folge gleichzeitig Kläger gegen sich selbst; möchte daher natürlich gerne das Verfahren beenden.
Weiterhin ist der Beklagte wegen einer belastenden persönlichen Verwicklung des Klägeranwalts in die Streitgeschichte nicht einverstanden mit ihm als Klägervertretung und möchte diesem Anwalt die Prozessvollmacht auf jeden Fall entziehen, auch falls das Verfahren fortgesetzt werden müßte.
Wird das Verfahren immer fortgesetzt?
Kann ein Erbe allein dem Anwalt die Vollmacht entziehen ?
-- Editiert von Moderator am 25.08.2017 17:43
-- Thema wurde verschoben am 25.08.2017 17:43
Erblasser stirbt während Prozess gegen den Erben ... was nun?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Was hat das mit Arbeitsrecht zu tun?
wirdwerden
(Editiert - mäßigen Sie Ihren Ton!)
-- Editiert von Moderator am 26.08.2017 16:07
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@Bauplaner
Wenn man selbst unfähig ist das richtige Forum anzuklicken, sollte man eventeuell in der Wortwahl zurückhaltender sein. Insbesondere wenn die Rückfrage berechtigt ist.
Im Fall des Todes einer Partei tritt nach § 239ZPO eine Unterbrechung des Verfahrens bis zu dessen Aufnahme durch die Rechtsnachfolger nach § 250 ZPO
ein.
Wenn der Käger jedoch durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten wurde, gilt das nicht (§ 246 ZPO
).
Im Falle des Todes und der Nacherbfolge kann jedoch auch der Gegner die Aussetzung des Verfahrens beantragen.
Das sollte man hier erstmal machen, dann die Rechtsnachfolge klären und dann in wie weit das Verfahren fortgeführt wird.
ZitatKann ein Erbe allein dem Anwalt die Vollmacht entziehen ? :
Erbe ist hier nichtrelevant, sondern wer ist der Rechtsnachfolger. Sollten mehrere Rechtsnachfolger sein,müssten dies auch gemeinsam handeln bzw. einem aus der Gruppe entsprechende Vollmachtne erteilen.
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