Hallo,
bei uns gibt es folgenden Fall. Verwitweter Erblasser A hinterlässt eine Tochter B und 2 Enkelinnen C und D. In seinem Testament
verfügt er, dass das noch vorhandenene Geld auf den Sparkonten an C und D und ausdrücklich nicht an B gehen soll. A hat zu Lebzeiten viel Geld an B gegeben (geliehen, verauslagt, so drückt sich A in einem Brief aus). Es existieren auch von B unterzeichnete Schuldscheine gegenüber A.
Nun macht B ihren Pflichtteil gegenüber C und D geltend und fordert die Hälfte des übriggebliebenen Ersparten.
Meine Fragen sind jetzt:
1.) Ist das geliehene Geld (A schrieb von Verauslagungen an B bzw. ließ sich Schuldscheine von B unterschreiben) und damit die Forderung gegenüber B Bestandteil des Erbes?
2.) Muss B dann das Geld an C und D zahlen, wenn der geliehene Betrag die Hälfte des noch verbliebenen Ersparten übersteigt?
Vielen Dank für die Antworten!
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Erblasser hat Forderungen gegen Pflichtteilsberech
9. September 2014
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Frage vom 9. September 2014 | 13:17
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erblasser hat Forderungen gegen Pflichtteilsberech
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 10. September 2014 | 13:38
Von
Status: Unbeschreiblich (47654 Beiträge, 16842x hilfreich)
zu 1) Ja, Forderungen gehören zum Erbe. Da C und D nur die Sparguthaben geerbt haben, gehen diese Forderungen an B.
zu 2) Nein, diese Forderungen hat B geerbt und damit Schulden bei sich selbst. Die Schulden sind damit für B also weg. Wenn diese Forderungen höher sind als der verbliebene Betrag, dann ergibt sich auch kein Pflichtteilsanspruch.
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