Erbitte Hilfe bei Problem mit einem Ebay-Käufer
Hallo,
ich habe auf Ebay ein Notebook verkauft, das ich selber erst vor wenigen Tagen gekauft hatte, weil ich das Gerät doch nicht brauchte. Das Notebook habe ich von einem Händler gekauft, Zustand neuwertig, mit 1 Jahr Herstellergarantie, da es ein Austellungsgerät war.
Nun habe ich das Notebook wieder auf Ebay verkauft, mit der Rechnung, die ich beim Kauf bekommen hatte (auf der steht auch drauf, dass 1 Jahr Herstellergarantie besteht). Die Garantie hatte ich in der Artikelbeschreibung auch erwähnt. Ich bin Privatverkäufer und habe meinerseits Garantie und Gewährleistung und Rücknahme ausgeschlossen!
Der Käufer hat das NB per PayPal bezahlt! Nach 2 Tagen bemängelt er das NB, es habe Pixelfehler und einen Wackelkontakt! Als ich das NB versendet habe, hat es einwandfrei funktioniert und ich habe es sehr gut verpackt (Originalverpackung)!
Nun hat der Käufer den Ebay-Käuferschutz beauftragt und mir wird nun von PayPal das Geld einbehalten. Angeblich hat Ebay dem Käufer mitgeteilt, ein Gutachten erstellen zu lassen und die darin beschriebenen Reparaturkosten sollen mir dann von meinem PayPal-Konto eingehalten werden! Ist das Rechtens? Ich habe den Käufer mehrfach auf die Herstellergarantie verwiesen aber er weigert sich, das Gerät einzuschicken und verlangt von mir, dass ich die Reparatur bezahle!
Der Käufer hat mir auch angeboten, einen Betrag von 125 Euro zu bezahlen, damit wäre die Sache erledigt!
Was soll ich tun?
Grüße,
Schneenan
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von Schneenan am 14.12.2010 14:45
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>Erbitte Hilfe bei Problem mit einem Ebay-Käufer
quote:
Angeblich hat eBay dem Käufer mitgeteilt, ein Gutachten erstellen zu lassen und die darin beschriebenen Reparaturkosten sollen mir dann von meinem PayPal-Konto eingehalten werden! Ist das Rechtens?
Üblicherweise läuft das so: K holt ein "Gutachten", d.h. z.B. die Bestätigung eine Fachhändlers ein, dass die behaupteten Mängel vorhanden sind. PP fordert K auf die Ware an dich sendungsverfolgt zurückzuschicken. K erhält sein Geld wieder.
Dem Procedere hast du mit den PP-AGB zugestimmt, "Rechtens" i.S. des BGB ist das natürlich nicht.
Wenn alles gut geht kannst du das NB einfach wieder verkaufen. Als Schaden blieben dir die Hinsendekosten und die ebay-Gebühren. Das wäre das Einfachste.
Alternativ: K auf Zahlung verklagen ...
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>Erbitte Hilfe bei Problem mit einem Ebay-Käufer
Was ich nicht verstehe: K hat doch Herstellergarantie! Wieso fordert
eBay ein Gutachten? Das Gerät zum Hersteller einzuschicken wäre doch die einfachste Lösung!
Und was ist, wenn ich das Gerät beschädigt zurück bekomme? Ich habe einen Zeugen, der dabei war, als ich das Notebook sicher verpackt habe! Er war auch anwesend, als ich das Notebook vor dem Verpacken getestet habe und wir haben beide keinerlei Fehler festgestellt...
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von Schneenan am 14.12.2010 15:23
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