Erbgeld bis zum 21. Lebensjahr mündelsicher
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich des mündelsicheren Anlegens.
Auzug aus dem Testament " Desweiteren vermache ich Person A 5300 Euro die bis zum 21. Lebensjahr mündelsicher angelegt werden müssen." Person A = volljährige Tochter ( z.B. 20)
Person B = Vater
Person C = Verstorbener (Vater des Vaters)
Person C stirbt und hinterlässt ein Testament mit dem obigen Auszug. Person A wird über das Erbe informiert, dannach hört Person A nichts mehr. Später stellt sich heraus das Person B das Erbe angetreten hat für Person A obwohl Person A ja volljährig ist.
Das ist der erste Punkt: Ist das rechtens?
Schließlich erfährt Person A ,dass das Geld bis zum 21. Lebensjahr mündelsicher anzulegen seie. Doch Person A möchte einen Teil des Erbes auszahlen (bzw. alles) ist jedoch noch keine 21 Jahre alt.
Ist eine Auszahlung trotzdem möglich?
Gibt es Sondergenehmigungen?
Ist Person A nicht durch die Volljährigkeit selbst berechtigt, das Geld mündelsicher anzulegen?
Vielen Dank schonmal im Vorraus!
Vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen.
-----------------
""
von Aliina am 04.08.2012 00:27
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:
0,0 von 5
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden