Erbfrage - hat der Bruder von meinem Opa Ansprüche?

7. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
dan1985
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbfrage - hat der Bruder von meinem Opa Ansprüche?

Guten Tag,

ich habe eine Frage bezüglich eines Erbes.

Mein Großvater ist am 2.1. diesen Jahres verstorben
und hat eine nicht unbeträchtliche Summe hinterlassen.

Meine Mutter und Ihre Mutter sind bereits verstorben,
so dass mein Großvater alleine lebte und von seinem
Schwigersohn, also meinem Vater gepflegt wurde.

Mein Opa hat ein Testament mit einem Notar verfasst,
indem mein Vater als Alleinerbe angegeben ist.

Da wohl noch ein Bruder von meinem Opa lebt, frage ich
mich nun ob dieser irgendwelche Ansprüche hat ?

Und habe ich auch Anspruch auf einen Teil, obwohl
mein Vater (sein Schwiegersohn) Alleinerbe ist ?

Ich bitte darum das nicht falsch zu verstehen, es geht
mir hier nicht ums Erbe sondern nur darum an Steuern
zu sparen.

Liebe Grüße

Daniel


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-- Editiert dan1985 am 07.01.2012 11:37

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Ich denke, Sie haben Anspruch auf den Pflichtteil, denn Sie
treten an die Stelle Ihrer Mutter.
Der Bruder Ihres Opas bleibt außen vor.


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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8017 Beiträge, 4498x hilfreich)

Da wohl noch ein Bruder von meinem Opa lebt, frage ich
mich nun ob dieser irgendwelche Ansprüche hat ?

Nein, dieser hast keine Ansprüche.

Und habe ich auch Anspruch auf einen Teil, obwohl
mein Vater (sein Schwiegersohn) Alleinerbe ist ?

Wenn Deine Mutter das einzige Kind war, hast du einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des Nachlasses in bar, den du innerhalb von drei Jahren gegen deinen Vater geltend machen kannst.

Ich bitte darum das nicht falsch zu verstehen, es geht
mir hier nicht ums Erbe sondern nur darum an Steuern
zu sparen.

Da dein Vater nicht mit deinem Großvater verwandt ist, hat dieser nur einen geringen Erbschaftsteuerfreibetrag.

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