Erbfolge Patchworkfamilie / Berliner Testament

17. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.11.2022 15:03:34
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbfolge Patchworkfamilie / Berliner Testament

Guten Tag,

wir sind eine Patchworkfamilie und eigentlich dachte ich, ich wüsste wie die Erbfolge bei uns wäre, aber um so mehr ich hier lese, um so unsicherer werde ich.

Sachverhalt: Großeltern bauten ein Haus. Erst verstirbt Großvater. Anschließend die Großmutter. Sie hatten nur einen Sohn. Der Sohn, also unser Vater, hat unsere Mutter vor dem Tod seines Vaters geheiratet. Ob die Großeltern ein Testament hatten, weiß ich nicht. Ist das überhaupt wichtig?

Kurz nach unserer Großmutter, verstarb unsere Mutter. Wir, mein Bruder und ich waren minderjährig. Ob unsere Eltern ein Testament hatten,weiß ich auch nicht. Wichtig?

Unser Vater hat erneut geheiratet. Die Ehefrau bringt zwei Kinder mit in die Ehe. Diese wurden von unserem Vater nicht adoptiert.

Vater wollte, dass mein Bruder und ich das Haus erben. Zweite Ehefrau sollte lebenslanges Wohnrecht erhalten. Seiner Meinung nach erben mein Bruder und ich, wenn er verstirbt, das Haus, da es ihm gehörte, bevor er seine zweite Frau heiratete. Außerdem wollte er an das Erbe ein Verkaufsverbot des Hauses knüpfen.

Ich riet ihm, dass er das alles mit einem Notar klären sollte, damit seine Wünsche klar definiert und rechtlich korrekt festgehalten werden. Er will das ohne notarielle Hilfe aufschreiben.

Nun erwähnte mein Vater, dass er und unsere Stiefmutter ein Berliner Testament hätten. Er machte keine weiteren Ausführungen dazu. Was bedeutet das jetzt? Macht man ein Berliner Testament nicht, um den jeweils anderen als Erben zu benennen? Spielt es eine Rolle, wer zuerst verstirbt?

Ich habe nämlich die Sorge, dass es später mal zu Streitigkeiten in der Familie kommt, weil die erbrechtlichen Belange nicht ausreichend geregelt wurden.

Ich hoffe, mein Text ist verständlich und man kann mir hier helfen.

Viele liebe Grüße

Mareike79















-- Editier von Mareike79 am 17.01.2017 15:32

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Marco Lott
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 33x hilfreich)

Es ist selbstverständlich wichtig, ob Testamente bestehen, diese können die gesetzliche Erbfolge ändern, so dass der gesetzliche Erbe eventuell enterbt wird, oder zu einem anderen Erbteil eingesetzt wird.

Was das Berliner Testament angeht, so haben Sie recht. In der Regel setzt man sich beim klassischen Berliner Testament gegenseitig zum Erben ein, die Kinder werden Schlusserben des Überlebenden.

Wie die Erbfolge in Ihrem Fall dann konkret aussieht, kommt auf weitere mögliche Anordnungen im Testament an, so dass im schlimmsten Fall tatsächlich nur der Pflichtteil für Sie übrig bleiben könnte.

Ich würde, falls dies von Seiten Ihres Vaters möglich ist, in jedem Fall fachmännische Beratung einholen, diese muss auch nicht teuer sein, wenn hierdurch lediglich die Grundzüge und Möglichkeiten erleutert werden sollen. Gerne können Sie hierzu auch mich beauftragen, aber selbstverständlich auch einen Kollegen. Denn oft ist es in der Praxis leider so, dass durch unklare und/oder fehlende Anordnungen Erbstreitigkeiten aufkommen, welche problemlos zu Verhindern gewesen wären.


Marco Lott
Rechtsanwalt

-- Editiert am 17.01.2017 15:42

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Der Sohn, also unser Vater, hat unsere Mutter vor dem Tod seines Vaters geheiratet.


unwichtig

Zitat:
Ob die Großeltern ein Testament hatten, weiß ich nicht. Ist das überhaupt wichtig?


Wichtig nur dann, wenn jemand anderes als Dein Vater darin als Erbe genannt ist.

Zitat:
Kurz nach unserer Großmutter, verstarb unsere Mutter. Wir, mein Bruder und ich waren minderjährig. Ob unsere Eltern ein Testament hatten, weiß ich auch nicht. Wichtig?


Kann sein. Es käme darauf an, was darin steht.

Zitat:
Seiner Meinung nach erben mein Bruder und ich, wenn er verstirbt, das Haus, da es ihm gehörte, bevor er seine zweite Frau heiratete.


Ohne Testament erbt seine Frau 50%. Dafür spielt es keine Rolle, ob ihm das Haus zum Zeitpunkt der Heirat bereits gehört hat oder nicht. Du und Dein Bruder erben je 25%.

Zitat:
Ich riet ihm, dass er das alles mit einem Notar klären sollte, damit seine Wünsche klar definiert und rechtlich korrekt festgehalten werden.


Dieser Empfehlung schließe ich mich an. Dazu sollte man wissen, dass die Erben bei einem notariellen Testament keinen Erbschein benötigen. Wenn Dein Vater das Testament jetzt selbst handschriftlich verfasst, dann ist das nur eine Verschiebung der Kosten auf die Erben. Insgesamt gesehen wird dadurch kaum etwas gespart.

Zitat:
Er will das ohne notarielle Hilfe aufschreiben.


Kann man machen, wenn man in der Lage ist, rechtssicher zu formulieren und wenigstens die Grundregeln des Erbrechtes kennt. Da Deinem Vater aber offenbar nicht bekannt ist, dass es nicht darauf ankommt, welches Vermögen er zum Zeitpunkt der Hochzeit hatte, fehlen da schon mal Kenntnisse.

Zitat:
Macht man ein Berliner Testament nicht, um den jeweils anderen als Erben zu benennen?


Und außerdem um Schlusserben einzusetzen.

Zitat:
Spielt es eine Rolle, wer zuerst verstirbt?


Denkbar, kommt auf den genauen Inhalt des Testamentes an. Es kann hier nämlich einen erheblichen Unterschied ausmachen, ob seine Frau Vollerbin oder Vorerbin ist und ob die Kinder dann Schlusserben oder Nacherben sind. Wenn man den Unterschied nicht kennt, dann s.o. (=> Notar)

Zitat:
Ich habe nämlich die Sorge, dass es später mal zu Streitigkeiten in der Familie kommt, weil die erbrechtlichen Belange nicht ausreichend geregelt wurden.


Das kann man natürlich erst dann beurteilen, wenn man den Inhalt des Testamentes kennt.

Ansonsten halte ich es übrigens für das gute Recht Deines Vaters, dass er seine Frau als Erbin einsetzt und Euch dann als Schluss- oder Nacherben.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12310.11.2022 15:03:34
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Guten Morgen!

Erst einmal vielen Dank für die beiden ausführlichen Antworten.

Mein Eindruck ist, dass mein Vater das nicht ganz überblicken kann. Er aber bestimmte "Ideen" hat, wie das später nach seinem Tode alles mal laufen soll. Zum Beispiel soll das Haus in der Familie bleiben, aber die Stiefkinder sind damit nicht gemeint. Sie sollen das Haus auch nicht über den Umweg über ihre Mutter erben. Er will aber nicht zum Notar.

Selbstverständlich darf und soll mein Vater mit seinem Haus machen, was er will. Ich habe ihm deswegen auch schon mal vorgeschlagen, sich dahingehend beraten zu lassen, dieses Haus zu veräußern, sich eine kleine Immobilie mit seiner Frau zu nehmen und sich von dem Rest ein schönes Leben zu machen. Denn die Pflege von Haus und Garten wird seit ein paar Jahren immer mehr zur Belastung und ich denke, das wird in den nächsten Jahren nicht besser werden.

Ich fürchte nur, dass Wunsch und Wirklichkeit im Todesfall nicht ganz zusammenpassen und ich mich dann mitten in Erbstreitigkeiten befinde. Das, wie Herr Lott geschrieben hat, zu vermeiden gewesen wäre.

Diesbezüglich kann mir hier natürlich keiner helfen, aber ich weiß zumindest schon einmal, was auf mich zukommen könnte.

Vielen lieben Dank noch mal!





1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Zum Beispiel soll das Haus in der Familie bleiben, aber die Stiefkinder sind damit nicht gemeint. Sie sollen das Haus auch nicht über den Umweg über ihre Mutter erben.


Dieses Ergebnis ist durchaus erzielbar. Mit dem rechtssicheren Verfassen von Formulierungen zum Erzielen dieses Ergebnisses sind aber die meisten Menschen überfordert.

2x Hilfreiche Antwort

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