Erbfall und wer erbt das Geld auf den Konten meiner Frau ??

4. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
excalibur
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 9x hilfreich)
Erbfall und wer erbt das Geld auf den Konten meiner Frau ??

Hallo,
erstmal wünsche ich Euch ein schönes, gesundes und erfolgreiches Jahr 2005 !

Ich stehe vor der Entscheidung zu einer OP die auch tödlich verlaufen kann.
Bevor ich das machen lasse will ich zuerst genau die Erbfolge wissen.
Ich bin in zweiter Ehe ohne Kinder verheiratet. Aus erster Ehe existieren 2 Kinder.
Ich besitze mehrere Konten in Deutschland auf denen sich so gut wie kein Geld befindet. Ein weiteres Konto befindet sich im europäischen Ausland in einem Land das keine Kontrollmitteilungen nach Deutschland verschickt.
Es weiß nur meine jetzige bevollmächtigte Frau davon.
Der Großteil unseres Vermögens befindet sich auf Konten in Deutschland die unter dem Namen meiner Frau laufen, auf die ich jedoch Vollmachten habe.
Alles ist kurzfristig angelegt, Tagesgeld, Festgeld noch 5 Monate, Aktien und somit schnell verügbar.
Es wurde nie von einem Konto auf das Andere überwiesen, sondern ich habe immer Bargeld abgehoben und bei der Bank meiner Frau eingezahlt. Es gibt keinen Immobilienbesitz.
Was würde im falle meines todes ohne Testament passieren ?
Würde das Geld das sich auf den Konten meiner Frau befindet in die Erbmasse fallen ? Wir haben keinen Ehevertrag.
Was würde mit dem Geld im Ausland passieren, das geheim bleibt ?
Das man mich nicht falsch versteht:
Für meine Kinder aus erster Ehe ist bestens gesorgt, weil Ihre Mutter aus einer sehr reichen Familie stammt.
Meine jetzige Frau kommt aus sehr armen Verhältnissen und hat mir all das gegeben was ich in erster Ehe nie bekommen habe.
Sie ist nicht nur meine Frau sondern auch mein bester Freund auf den ich mich immer zu 100% verlassen konnte, kann.
Ich will dass sie alles von mir bekommt.
Ist das so möglich ? Oder hat noch jemand eine Anregung ?

Gruss und Dank
excalibur

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47458 Beiträge, 16802x hilfreich)

Im Prinzip gilt, dass das Geld auf einem Konto dem Kontoinhaber gehört. Somit würde das Geld nicht in die Erbmasse einfließen.

Dieses Prinzip gilt jedoch nicht, wenn es sich um Schenkungen von Deiner Seite handelt. Dann geht das Geld sehr wohl in die Erbmasse ein.

Das Geld auf dem Auslandskonto geht ebenfalls in die Erbmasse ein.

Daneben handelt es sich doch wahrscheinlich um Schwarzgeld, wo auch noch Steuerhinterziehung in Betracht kommt.

Falls Deine Frau nach Deinem Tod Geld vom Auslandskonto abhebt, erfüllt das den Straftatbestand der Unterschlagung. Eine Ausnahme bildet nur die Bezahlung der Beerdigungskosten und anderer Nachlassverbindlichkeiten.

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#2
 Von 
excalibur
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke hh für Deine Antworten.

Nein das Geld im Ausland ist kein Schwarzgeld.
Es wurde bis zum letzten Cent in Deutschland erarbeitet und versteuert, was ich auch nachweisen kann.

Ich hab es wegen der Schnüffelei des deutschen Staates auf unseren Bankkonten dort bar hingebracht.
Also weiß niemand etwas davon, es existieren keine Überweisungsbelege.

Wenn ich das Geld bei meiner Frau auf deren Konto in Deutschland bar einzahle, wird von der Bank nie meine Identität festgehalten.
Somit ist eine Schenkung in dem Fall nicht nachzuweisen, oder ?

Ich muß noch hinzufügen, es handelt sich um ein Spaarkonto auf das Bareinzahlungen möglich sind das wiederum ein Referenzkonto bei einer anderen Bank hat.
Daher wird nichts von meiner Identität festgehalten, anderst wäre das wenn man auf ein Girokonto direkt einzahlt, dennn da muß man einen Einzahlschein auf fremdes Konto ausfüllen.
Ich denke das ist doch ideal, oder ?


-- Editiert von excalibur am 04.01.2005 15:54:31

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47458 Beiträge, 16802x hilfreich)

Was beweisbar ist oder nicht, dazu möchte ich hier keine Aussagen treffen. Mit meiner Antwort wollte ich die tatsächliche Rechtslage wiedergeben.

Alles andere wäre eine Aufforderung, gegen Gesetze zu verstoßen. Es ist doch offensichtlich, dass Du Deine Kinder im Erbfall wissentlich gegen geltendes Recht benachteiligen willst.

Ein Auslandskonto legt man doch meistens zum Zwecke der Steuerhinterziehung an und wenn es "nur" um die Hinterziehung der Steuern auf die Zinsen geht.

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#4
 Von 
excalibur
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 9x hilfreich)

Du hast recht, man könnte das auch einfacher, so wie es die Meisten machen.

Eine Immobilie kaufen wo im Grundbuch nur die jetzige Frau drinn steht.
Aber abbezahlt wird es von beiden.

Das lässt der Gesetzgeber wohlwollend zu, weil da dann die Banken an den Zinsen verdienen, auf dessen Gehaltslisten dann ab und zu ein Politiker steht, ganz seriös natürlich mit Homearbeitsplatz.

Ne ne hh, ich lass mich hier nicht mehr verarschen.

Trotzdem, danke für Deine geradelinigen Antworten !

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#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Hallo Excalibur,
da gab es mal ein Ehpaar. Er hat immer im Spielkasino Geld verloren, sie hat immer gewonnen. Kommt auf die Beträge an, ob man das glaubt/beweisen muss.
Allerdings, vielleicht solltest du doch ein Testament machen und deinen Kinder (moralisch) eine Summe zukommen lassen. Denn das da gar nichts geblieben ist, wird schwer zu beweisen sein (und den Ärger hat deine Frau).
Viel Glück bei der OP.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
excalibur
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 9x hilfreich)

Das mache ich sowieso, dass ein Testament bereit liegt.
Ich habe schon seit Jahren 2 Sperrkonten eingerichtet auf die meine Frau in meinem Todesfall jeweils eine Summe überweisen muß.
Die Sperrkonten werden für die Kinder erst ab dem 21. Lebensjahr zugänglich.
So kann da meine Ex nicht die Finger drauf legen.
Auf diesen Konten befinden sich derzeit jeweils 50 Euro, haha, werden sogar mit 4% verzinst, weil das noch in besseren Zinszeiten angelegt wurde.

Ich bestimme wie vererbt wird und nicht dieser Staat.

Gruss
Excalibur

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Relax01
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 32x hilfreich)

Hallo Excalibur,

erstmal alles Gute für Dich!

Noch eine Anmerkung.
Man kann auch alles (oder einen größeren Betrag) z.B in eine Versicherung einzahlen.
Dann wäre alles easy und völlig legal,Versicherungen fallen nicht unter die Erbmasse und ausbezahlt wird nur an die in der Police benannte Person.


Nochmal viel Glück und alles Gute!

Ciao
Relax

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
excalibur
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo Relax,
danke für Deinen Tipp.
Ich hab eine kapitalbildende Lebensversicherung die noch aus den 80ern stammt.
Da hab ich vor einiger Zeit als Versicherungsnehmer meine Frau eintragen lassen wobei ich der versicherte bin.
Ob das jedoch nicht unter Schenkung mit 10Jähriger Rückgängigmachbarkeit fällt, weiß ich nicht.
Die ehrlichen Renditen von Lebensversicherungen in Deutschland sind halt sehr schlecht.
Einfach auch ein total unflexibles Medium, daher mach ich sowas auch nie wieder.

Oder an was für eine Versicherung hast du gedacht ???

Gruss
Excalibur

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Lebensversicherungen fallen nicht in die Erbmasse. Das Geld erhält grundsätzlich immer die Berechtigte Person

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Relax01
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 32x hilfreich)

Hi Excalibur,

Also,der Weg über eine Versicherung wäre die Lösung,völlig legal das Geld an eine von Dir zu bestimmende Person zu bringen.Wie schon geschrieben,fällt das eben NICHT in die Erbmasse.
Das hat auch nichts mit Schenkung zu tun.
Von dieser Seite wäre das Problem schon zu lösen.

Natürlich hat es auch Nachteile:
Ich gehe mal davon aus(und wünsch es Dir von Herzen) daß die OP ohne Probleme verläuft.
Dann müßte man die Versicherung wieder kündigen und hat einen Verlust.
Ich bin kein Versicherungsfachfrizzi und weiß auch,das die Renditen minimal sind.Aber:
Der Grund,einen solchen Weg zu gehen wäre halt nur in der legalen und stressfreien Übertragung zu sehen.(was in bestimmten Fällen ja sehr wichtig ist) Und dreinreden kann Dir auch keiner!

Wenn Du eine Ausland-Bankverbindung hast,kann man das Ganze auch dort abwickeln.Dann gibts auch keine Probleme mit Meldepflicht usw.
Es gibt z.B eine Rentenversicherung die dafür in Frage kommt.D.h. man zahlt einen bestimmten Betrag ein. Bis zum Tod der versicherten Person wird eine monatliche Rente ausbezahlt (+Überschußbeteiligung) Danach hat die in der Police eingetragene Person die Möglichkeit,sich den Restbetrag ebenfalls monatlich als Rente,oder in einem Gesamtbetrag auszahlen zu lassen.

Genaueres kann Dir jeder Versicherungsmann sagen oder schau einfach mal bei Google nach.

Nochmals Alles Gute!

Ciao Relax

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
excalibur
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 9x hilfreich)

Der Gedanke an die OP macht mir schon zu schaffen und ich bin der Meinung in sowas sollte man nur gehen wenn zuvor alles finanzielle geregelt ist.

Dass sich meine Frau der Unterschlagung schuldig macht wenn sie von meinem Konto, nach meinem Tod im Europäischen Ausland abhebt, daran habe ich noch gar nicht gedacht.

Was ich übrigens festgestellt habe ist auch ein wichtiger Punkt.
In Deutschland kann ein Kontobevollmächtigter so ziemlich alles machen ausser ein Konto schließen.
Das ist da wo ich das Konto habe anderst, dort kann der bevollmächtigte das Konto auch schließen.
Auf die Art und Weise könnte sie einer Strafverfolgung dann vielleicht entgehen.

Aber derzeit mache ich mir auch um den umgekehrten Fall Gedanken.
Was ist wenn meiner Frau mal was zustößt ?
Dann erbe ich mein eigenes Geld und ihre Eltern auch einen großen Batzen mit meinen Anteilen.
Na ja, das würde durch Ihre Risikolebensversicherung dann ja abgefedert.

Ich halte nicht so viel von Versicherungen, weil da andere einfach zu viel mitverdienen.

So langsam überleg ich mir ob ich nicht alles ins Aussereuropäische Ausland bringe, wo kein Hahn nach dem deutschen Erbrecht kräht und in Deutschland einen Nachlassverwalter einsetze der dann einspringt bei unser beider Tod.
Da gibt es aber keinerlei Sicherheit mehr durch Einlagensicherungsfonds und wenn dann nur in lächerlicher Höhe.
Ich teste schon seit einigen Jahren einige Aussereuropäische Banken mit kleinen Einlagen und mache bisher keine negativen Erfahrungen.
Die großen Weltumspannenden Banken haben halt den Nachteil, dass sie in allem *******eteuer sind, für vieles muß man gewaltig blechen was in Deutschland kostenlos ist.

Mir gehts ja nicht um Steuerhinterziehung, soviel Zinsen wie in Deutschland auf den Euro kriegt man eh nirgends, falls man darauf spekuliert.
Sparpläne auf Zertifikate sind auch in Deutschland zukünftig steuerfrei.

Will halt nur so vererben wie ich es für richtig halte.

Ein Bekannter von mir macht das ganz anderst, seit nun auch noch das letzte Bankgeheimnis in Deutschland fällt vergräbt er alles im Keller.
Auch ne Möglichkeit, aber eben Verluste durch die Inflation.

Wenn ich überlebe werde ich wegen der Wahnsinnssteuer in Deutschland ins für mich wesentlich steuergünstigere Frankreich ziehen.

Das ist aber auch was, haste nichts haste Probleme und wenn de was hast haste noch viel mehr Probleme.
Aber wenigstens ist der Magen voll.
Wovon zukünftig wohl so mancher ALG II Empfänger träumen wird.

Nachdenklichen Gruss
Excalibur

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Relax01
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 32x hilfreich)

Hallo Excalibur,

Ein paar Sätze noch zum letzten Beitrag.
Um einigermaßen "legal" die Sache zu regeln wird immer irgendjemand dran mitverdienen .Egal ob über den Umweg einer Versicherung,Stiftung (wär auch noch eine Möglichkeit) oder ähnliches.Die Frage ist halt nur,was daß kleinere Übel ist,bzw wo die Prioritäten liegen sollen.
(Stichwort-eigener Wille)
Da es ein "Bankgeheimnis" sowieso nicht gibt (kommt aus der Abteilung Ammenmärchen) ist eine Einbeziehung von deutschen Banken obsolet.Hier gibts Meldepflichten im Todesfall und auch Notare ect. melden ans Finanzamt.Letztendlich wird eine Lösung übers Ausland das Beste sein .
Alles im Keller zu vergraben wäre m.E die schlechteste Lösung,dann schon lieber selber ausgeben:-).....ist auch völlig legal:-)
Ich wünsch Dir nochmals alles Gute

Ciao Relax

0x Hilfreiche Antwort

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