Erbfall im Ausland nach Ausschlagung in Deutschland

18. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Crooky
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbfall im Ausland nach Ausschlagung in Deutschland

Hallo Zusammen,

ich habe einige Fragen die mir auf der Seele brennen. Leider kann ich mir keinen Anwalt leisten und hoffe evtl. hier ein paar hilfreiche Antworten zu bekommen.

Zu meinem konkreten Fall:

Mein Vater (wie ich, zu seiner Zeit wohnhaft in Deutschland) verstarb Ende 2015. Aufgrund von Schulden schlug ich das Erbe in Deutschland aus.

Ein paar Monate später wurde mir von den Geschwistern meines Vaters mitgeteilt, dass meine Oma (die Mutter meines Vaters) ebenfalls verstorben ist und ich deshalb nun Mitglied einer Erbengemeinschaft von insgesamt 4 Personen (2 Schwestern, 1 Bruder meines Vaters und ich) bin. Alle Beteiligten sind wohnhaft in Italien, außer mir.

MEINE 1. FRAGE:
Habe ich aufgrund der Ausschlagung in Deutschland überhaupt Anspruch auf dieses Erbe in Italien?

MEINE 2. FRAGE:
Gibt es jemanden, der sich konkret mit italienischem Erbrecht auskennt und mir beantworten kann, ob ich für eine italienische Erbfolge (Successione) zwingend einen Anwalt brauche und was im Groben nun zu tun ist?

Selbstverständlich ist mir bewusst, dass ich mit einem Anwalt definitiv besser beraten wäre, hoffe jedoch trotzdem auf ein paar hilfreiche, sinnvolle Antworten.

Ich bitte um ernste, seriöse Antworten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mühe im Voraus!

Crooky

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

zu 1.: Ja, Du hast einen Anspruch. Die Ausschlagung des Erbes Deines Vaters hat keine Auswirkung auf das Erbe Deiner Oma.
zu 2.: Da kann ich Dir leider nicht helfen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Crooky
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für deine rasche Antwort es ist jedoch so, dass ich nur Erbe bin weil mein Vater nicht mehr lebt. Direkt hat mir meine Oma nichts vererbt.

Lautet die Antwort trotzdem ja? Mein Gedanke ist, dass dieses Geld eigentlich meinem Vater gehören würde und somit hätte doch logischerweise der deutsche Staat das Recht mit diesem Geld die hinterlassenen Schulden zu tilgen...?

Gesetze sind natürlich nicht immer logisch... :-)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12323.11.2016 07:58:37
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 14x hilfreich)

Eben weil ihr Vater nicht mehr lebt kann er kein Erbe sein. Deshalb geht das Erbe automatisch an seinen Abkömmling, also Sie.
Ist doch eigentlich sehr logisch ? Es hindert Sie doch niemand daran das Geld anzunehmen und die Schulden zu tilgen.

0x Hilfreiche Antwort

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