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Erbfall Handlungsbedarf?

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Erbfall Handlungsbedarf?

mein Vater hat sich das leben genommen, meine mutter und er hatten ein gemainschaftliches testament, welches besagt, das der längstlebende den besitz haus etc. entsprechend den angaben aufteilt. nun lebt meine mutter ja noch (gott sei dank!) sehe ich das richtig, dass dann nun kein handlungsbedarf besteht? bevor sie stirbt tritt doch kein erbfall ein oder? meine mutter und mein vater hatten gütergemeinschaft also ist sie ja im besitz des hauses und vermögens.
Sehe ich das richtig?


von SteigerMan am 07.09.2006 20:58
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>Erbfall Handlungsbedarf?
bevor sie stirbt tritt doch kein erbfall ein oder?
Doch, sicher ist hier ein Erbfall eingetreten. Deine Mutter hat Deinen Vater beerbt. Sie muss daher einen Erbschein beantragen um in den vollständigen Besitz des Hauses zu kommen.

meine mutter und mein vater hatten gütergemeinschaft
Bist Du Dir da sicher? Das ist eine sehr seltene Form des Güterstandes. Oder meinst Du die Zugewinngemeinschaft?

Im Regelfall sind beide Ehegatten zu 50% als Eigentümer eingetragen. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass es sich um Gütergemeinschaft handelt.


von hh am 08.09.2006 18:12
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>Erbfall Handlungsbedarf?
Das verstehe ich nicht ganz. Meine Eltern haben einen Erbvertrag verfasst, den wir, die Kinder auch unterschrieben haben. Darin steht sinngemäß, dass der längstlebende quasi Haus und Hof vermacht. Warum soll meine Mutter nun wieder Gebühren für einen Erbschein ausgeben. Sie hat alles bis sie stirbt, und dann tritt der Erbfall ein, so sehe ich und mein Bruder das.
Wem soll Haus und Hof und eventueller Besitz denn jetzt sonst gehören?
Wenn Sie einen Erbschein braucht, hat Sie auch ein Erbe muss sie dann auch noch Erbschaftsteuer zahlen? Sorry, den Fall hatte ich (Gott sei Dank) noch nicht.


von SteigerMan am 21.09.2006 21:49
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>Erbfall Handlungsbedarf?
Die Tatsache, ob sie einen Erbschein in Händen hat oder nicht ist für die Frage, ob Erbschaftssteuer anfällt oder nicht völlig unwichtig.

Der Erbfall ist eingetreten und das Finanzamt wird ihr Unterlagen zusenden. Ob was anfällt, sei dahingestellt. Das hängt vom steuerlichen Wert des Hauses und dem, was sie sonst noch erbt, ab.
Ehegatten haben aber sehr hohe Freibeträge und daher fällt ja vielleicht gar keine Steuer an.



von Nachtschwaermer am 21.09.2006 22:26
Status: Legende (327 Beiträge)
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>Erbfall Handlungsbedarf?
OK, das leuchtet mir ein, aber die Frage des Erbscheins ist noch nicht geklärt. Es leigt ja ein notarielles Testament oder ich glaube das heißt Erbvertrag vor. Das hat meine Mutter sowie die Kinder, also wir. Da steht ja drin wie was aufgeteilt werden soll. Ich schau nochmal da rein, was da genau steht, ggf. kann ich es in Auszügen ja mal posten. Ich denke, das meine Mutter derzeit keinen Erbschein benötigt Das Haus, Grundstück und Barvermögen (sind keine Millionen) muß doch jemandem gehören. Wenn die Kinder es nciht anfordern wird es doch wohl meiner Mutter zustehen oder sehe ich das falsch? Meine Frage ziehlt gezielt auf den Erbschein...


von SteigerMan am 22.09.2006 07:33
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>Erbfall Handlungsbedarf?
Ich sehe es auch so, wenn ihr damals beim Notar alle einen Vertrag unterschrieben hat, benötigt sie zur Zeit keinen Erbschein. Da ihr ihr ja auch nichts streitig macht (Gott sei Dank gibt es ja auch solche Fälle), würde ich doch einfach abwarten, ob jemand einen Erbschein haben möchte, dann könnte sie immer noch beantragen.


von sika0304 am 22.09.2006 12:15
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>Erbfall Handlungsbedarf?
Der Notar, bei dem der Erbvertrag (es ist kein Testament) hinterlegt ist, wurde von der Gemeinde vom Tod benachrichtigt. Er hat nun den Vertrag an das Amtsgericht gesendet, die würden sich bei meiner Mutter dann melden. Was wird denn nun passieren?


von SteigerMan am 23.09.2006 21:03
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>Erbfall Handlungsbedarf?
Das Amtsgericht hat sich noch nicht gemeldet. Nun war Mutter bei der Bank und die haben was von Erbschaftssteuer gesagt...?
Können die das denn entscheiden? Warum ist Erbschaftssteuer fällig? Der BEsitz war doch denen gemeínsam (sonst hätte der Erbvertrag doch keinen Sinn!?)


von SteigerMan am 09.10.2006 19:31
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>Erbfall Handlungsbedarf?
Nein, der Besitz ist nicht gemeinsam. Wenn man zum Beispiel gemeinsam ein Haus besitzt, dann bedeutet das, daß man zu 50 & Eigentümer ist und zu 50% der andere. Wenn nun einer von beiden stirbt dann geht dieser 50%ige Anteil auf den Erben über. Erbe ist entweder der der gesetzlich, per testament oder eben durch Erbvertrag zun Erben eingesetzt wurde.

Deine Mutter wurde durch den Erbvertrag zum sogenannten Vorerben eingesetzt. Sie hat also die 50% Deines vaters geerbt. Für dieses Erbe muß sie natürlich Erbschaftssteuer zahlen. In der Praxis aber regelmäßig nicht, da wie schon gesagt hohe Freibeträge gelten)

Bei einem notariellen Erbvertrag wird regelmäßig kein Erbschein benötigt. Aber insbesondere Banken machen da immer wieder gerne Schwierigkeiten.

Der Erbvertrag bindet übrigens Deine Mutter. Sie kann nun nicht mehr das haus verkaufen und über ihr Vermögen als Ganzes verfügen ohne Eure Zustimmung. Daher ist der Erbvertrag die beste Möglichkeit, den nacherben, also die kinder zu schützen.

Gruß Justice




von justice005 am 09.10.2006 22:40
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>Erbfall Handlungsbedarf?
Wie berechnen sich die Steuern? Wie hoch sind diese? Und warum "kümmert" sich die Bank beim Umschreiben der Konten darum ist das nicht Sache des FA?


von SteigerMan am 10.10.2006 08:34
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>Erbfall Handlungsbedarf?
hat keiner eine Idee?


von SteigerMan am 13.10.2006 08:53
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