>Erbfall Handlungsbedarf?
Nein, der Besitz ist nicht gemeinsam. Wenn man zum Beispiel gemeinsam ein Haus besitzt, dann bedeutet das, daß man zu 50 & Eigentümer ist und zu 50% der andere. Wenn nun einer von beiden stirbt dann geht dieser 50%ige Anteil auf den Erben über. Erbe ist entweder der der gesetzlich, per testament oder eben durch Erbvertrag zun Erben eingesetzt wurde.
Deine Mutter wurde durch den Erbvertrag zum sogenannten Vorerben eingesetzt. Sie hat also die 50% Deines vaters geerbt. Für dieses Erbe muß sie natürlich Erbschaftssteuer zahlen. In der Praxis aber regelmäßig nicht, da wie schon gesagt hohe Freibeträge gelten)
Bei einem notariellen Erbvertrag wird regelmäßig kein Erbschein benötigt. Aber insbesondere Banken machen da immer wieder gerne Schwierigkeiten.
Der Erbvertrag bindet übrigens Deine Mutter. Sie kann nun nicht mehr das haus verkaufen und über ihr Vermögen als Ganzes verfügen ohne Eure Zustimmung. Daher ist der Erbvertrag die beste Möglichkeit, den nacherben, also die kinder zu schützen.
Gruß Justice
von justice005 am 09.10.2006 22:40
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